Pressemitteilung vom 4. Juni 2014
Mit den ehe- und familienbezogenen Leistungen will der Gesetzgeber familienbedingte Erwerbsunterbrechungen und damit verbundene Defizite in der Altersvorsorge insbesondere von Müttern ausgleichen. Zu den unmittelbaren Maßnahmen zählen die Gewährung von Entgeltpunkten für Kindererziehungszeiten, die Aufwertung eigener Pflichtbeiträge im Rahmen von Berücksichtigungszeiten, zusätzliche Entgeltpunkte bei gleichzeitiger Erziehung von mehreren Kindern, die Hinterbliebenenversorgung – insbesondere der dort vorgesehene Kinderzuschlag – und die Kinderzulagen im Rahmen der Riester-Rente. Die DIW-Forscher Hermann Buslei, Peter Haan und Richard Ochmann haben zusammen mit Bert Rürup, Vorsitzender des DIW-Kuratoriums und Präsident des Handelsblatt Research Institute, die Bedeutung der einzelnen Leistungen an der Altersrente der Mütter und dem Einkommen der Familien quantifiziert. „Die Leistungen aus Kindererziehungszeiten machen durchschnittlich zwischen zehn und 50 Prozent der eigenen Rente aus, oder zwischen etwa fünf und 25 Prozent, wenn man sie auf das gesamte Haushaltsnettoeinkommen bezieht“, sagt Richard Ochmann. Die Bedeutung steigt mit der Kinderzahl und ist für Frauen mit geringerer Bildung höher als für Frauen mit mittlerer und höherer Bildung. Dies dürfte auf den Zusammenhang zwischen Bildung und Einkommen zurückzuführen sein. Der Anteil der Leistung am Haushaltseinkommen hängt dagegen vom spezifischen Haushaltszusammenhang ab und ist bei alleinstehenden Müttern am größten.
Auch in der Hinterbliebenenversorgung sind die ehe- und familienpolitischen Leistungen relevant: So beträgt der Kinderzuschlag bei der Witwenrente bei einzelnen Haushaltstypen bis zu 16 Prozent der Witwenrente beziehungsweise etwa sieben Prozent des Haushaltsnettoeinkommens von Witwen, wobei sich auch hier wieder der Zusammenhang zwischen Bildung und Einkommen zeigt. Darüber hinaus führt auch der Kinderzuschlag bei der Riester-Rente zu einer spürbaren Erhöhung des Alterseinkommens, und der Anteil dieser Leistung am Haushaltsnettoeinkommen fällt für Mütter mit zwei Kindern fast doppelt so hoch beziehungsweise für Mütter mit drei und mehr Kindern etwa dreimal so hoch aus wie für Mütter mit einem Kind.
Die geringste Wirkung – weniger als ein Prozent der Rente – geht von den Kinderberücksichtigungszeiten im Zusammenhang mit der vorgezogenen Rente bei langjähriger Versicherung aus. Dies ist darauf zurückzuführen, dass nur sehr wenige Mütter überhaupt die Voraussetzung erfüllen und 45 Beitragsjahre vorweisen können.
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WB 19/2014: Rentenübergangspfade: Reformen haben großen Einfluss (PDF, 0.78 MB)