DIW Wochenbericht 18 / 2026, S. 272
Stefan Bach, Peter Haan, Katharina Wrohlich
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Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat kürzlich vorgeschlagen, das Ehegattensplitting zu reformieren. Zudem soll die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner*innen in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeschränkt werden, wie auch die Reformpläne von Gesundheitsministerin Nina Warken vorsehen. Nicht nur aus gleichstellungspolitischer Sicht werden Reformen dieser Art schon seit den 1970ern gefordert, weil sie Frauen in die Rolle der Hausfrau oder Zuverdienerin drängen. Auch aus wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Gründen sind diese Reformvorschläge hochaktuell.
Der Hintergrund ist klar: Das Erwerbspersonenpotenzial wird in den nächsten zehn Jahren deutlich sinken. Menschen im erwerbsfähigen Alter sollen mehr und länger arbeiten. Gleichzeitig geraten die Sozialversicherungen massiv unter Druck – aktuell schon die Kranken- und Pflegeversicherung, mittelfristig auch die Rente. Der Aufschrei war groß, als der Wirtschaftsflügel der Union das Recht auf Teilzeit infrage stellte (Stichwort: „Lifestyle-Teilzeit“). Mittlerweile dürfte sich jedoch herumgesprochen haben, dass Teilzeit stark von Anreizen im Steuer- und Transfersystem mitbestimmt wird. Für viele verheiratete Frauen, deren Partner durchschnittlich bis gut verdienen, lohnt sich eine Ausweitung der Arbeitszeit finanziell kaum. Das Zusammenspiel von Ehegattensplitting, Minijobprivilegien und beitragsfreier Mitversicherung sorgt dafür, dass sich zusätzliche Arbeitsstunden kaum auszahlen – vom Mehrverdienst bleibt kaum etwas übrig.
Aus rechtlichen und praktischen Gründen kann man das Ehegattensplitting allerdings nicht vollständig abschaffen, sondern nur einschränken – und beispielsweise durch ein „Realsplitting“ ersetzen. Dabei würden Einkommensunterschiede zwischen den Ehepartnern bis zur Höhe des Grundfreibetrags ausgeglichen. Die gegenseitigen Unterhaltsansprüche blieben anerkannt, der Splittingvorteil bei Normalverdienenden würde weitgehend erhalten. Das Arbeitsangebot verheirateter Frauen dürfte dadurch steigen – wobei die Effekte stark davon abhängen, für wen solche Reformen gelten sollen. Für das Ehegattensplitting ist im Vorschlag des Bundesfinanzministers Bestandsschutz vorgesehen, die Neuregelung in Form eines Realsplittings würde also nur für neu geschlossene Ehen gelten. Im Unterschied dazu soll der Wegfall der beitragsfreien Mitversicherung in der Krankenversicherung ab sofort für alle gelten, sofern sie nicht Kinder betreuen oder Angehörige pflegen.
In der aktuellen Diskussion fehlt jedoch ein wichtiger Punkt: eine Reform der Minijobs. Sie wurden einst zur Vereinfachung eingeführt und vor gut 20 Jahren im Zuge der Hartz-Reformen ausgeweitet, um als Sprungbrett in reguläre Beschäftigung zu dienen. Zahlreiche Studien zeigen allerdings, dass Minijobs diese Funktion nicht erfüllen. Vielmehr halten sie viele Frauen in einer „Minijob-Falle“ fest, verstärkt durch Ehegattensplitting und beitragsfreie Mitversicherung. Gerade vor dem Hintergrund der „Lifestyle-Teilzeit“-Debatte sollten daher Minijobs abgeschafft werden, wobei Ausnahmen für Studierende, Schüler*innen und Rentner*innen denkbar sind.
Diese Reformen führen zu Mehreinnahmen für den Staat, einschließlich potenziell positiver Wachstumseffekte. Das bedeutet aber auch, dass viele verheiratete Paare mit größeren Einkommensunterschieden mehr Steuern zahlen müssen und bei Alleinverdienenden auch der Wegfall der kostenlosen Mitversicherung zu Buche schlägt. Im Einzelfall können betroffene Haushalte um mehrere Tausend Euro pro Jahr belastet werden. Zusätzliche Steuer- und Beitragseinnahmen sollten daher zurückgegeben werden: durch eine breite Senkung des Steuertarifs und der Sozialbeiträge, besser noch durch höhere Familienleistungen. So könnte man für Kinder neben dem Kindergeld einen zusätzlichen Steuerabzug einführen und das Ganze als „Familiensplitting“ labeln – das kommt in bürgerlichen Schichten sehr gut an und würde Familien mit Kindern bis zu hohen Einkommen immer entlasten. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund sinkender Geburtenraten wäre das ein wichtiges gesellschaftliches Signal.
Themen: Steuern, Familie, Arbeit und Beschäftigung
DOI:
https://doi.org/10.18723/diw_wb:2026-18-3
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