Reformvorschlag für das Ehegattensplitting: Ehe schützen, Familien stärken, Erwerbsanreize verbessern

Bericht vom 2. Juni 2026

Reformvorschlag für das Ehegattensplitting: Ehe schützen, Familien stärken, Erwerbsanreize verbessern

Steuervorteil des Ehegattensplittings begrenzen, Kindergeld und Kinderfreibetrag ausweiten: Eine Gruppe von Ökonom*innen hat der Bundesregierung heute in Form eines offenen Briefes (PDF, 208.33 KB) einen Reformvorschlag zum Ehegattensplitting unterbreitet. Den Brief haben zahlreiche namhafte Professor*innen aus den Bereichen Ökonomie und Jura unterzeichnet. Zu den Initiator*innen gehört neben Nicola Fuchs-Schündeln (Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung) und Monika Schnitzer (Vorsitzende des Sachverständigenrats Wirtschaft) auch Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics 

Die vorgeschlagene Reform verbindet drei Ziele:

Die Ehe bleibt als Verantwortungsgemeinschaft steuerlich anerkannt. Familien mit Kindern werden gezielter gefördert. Und die Erwerbsanreize für Zweitverdienende werden gestärkt.

1. Der Reformvorschlag in einem Satz

Das heutige Vollsplitting wird durch ein begrenztes Realsplitting für Ehepartner ersetzt; die dadurch entstehenden Mehreinnahmen werden vollständig genutzt, um Kindergeld und Kinderfreibetrag deutlich zu erhöhen.

2. Das neue Modell: Begrenztes Realsplitting statt Vollsplitting

Künftig soll nicht mehr das gesamte Einkommen beider Ehepartner zusammengerechnet, halbiert und nach dem Splittingtarif besteuert werden. Stattdessen wird die gegenseitige Unterhaltspflicht innerhalb der Ehe steuerlich durch einen begrenzten Übertragungsbetrag anerkannt.

Die höherverdienende Person kann einen Betrag von bis zu 13.805 Euro vom eigenen steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Die geringer verdienende Person muss diesen Betrag als sonstige Einkünfte versteuern. Das Modell orientiert sich damit an den bestehenden Regeln für Unterhaltszahlungen zwischen getrenntlebenden oder geschiedenen Ehepartnern nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG und § 22 Nr. 1a EStG; der geltende Höchstbetrag liegt bei 13.805 Euro.

Damit bleibt ein steuerlicher Ehegattenausgleich erhalten. Zugleich wird der Vorteil begrenzt, der nach geltender Regelung um so höher ausfällt, je größer die Einkommensunterschiede sind.

Perspektivisch sollte der Übertragungsbetrag an den Grundfreibetrag gekoppelt werden. Für 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 Euro; der vorgeschlagene Übertragungsbetrag liegt damit noch etwas darüber. Sobald der Grundfreibetrag den Betrag von 13.805 Euro erreicht oder übersteigt, sollte er die maßgebliche Bezugsgröße werden.

3. Die Familienkomponente: Mehr Kindergeld, höherer Kinderfreibetrag

Die Reform soll nicht zur Konsolidierung des Haushalts genutzt werden. Die Mehreinnahmen aus der Begrenzung des Ehegattenausgleichs fließen stattdessen vollständig in die Förderung von Kindern.

Konkret wird vorgeschlagen:

Leistung

Status quo 2026

Reformvorschlag

Kinderfreibetrag

9.756 Euro

11.902 Euro

Kindergeld pro Kind und Monat

259 Euro

316 Euro

Für 2026 sind 259 Euro Kindergeld pro Kind und Monat sowie ein Kinderfreibetrag einschließlich Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag von insgesamt 9.756 Euro vorgesehen. Der Reformvorschlag hebt beide Leistungen um rund 22 Prozent an.

Das ist der zentrale familienpolitische Ausgleich: Die Reform nimmt nicht Familien etwas weg, sondern verschiebt die Förderung dorthin, wo die tatsächliche Verantwortung für Kinder entsteht — unabhängig davon, ob Eltern verheiratet sind, unverheiratet zusammenleben oder ein Kind allein erziehen.

4. Verteilungswirkung: Wer wird entlastet, wer stärker belastet?

Die Reform hat zwei klare Verteilungseffekte.

Erstens verschiebt sie die steuerliche Entlastung von kinderlosen Ehepaaren hin zu Familien mit Kindern. Paare mit Kindern und Alleinerziehende profitieren im Durchschnitt, weil Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen. Kinderlose Ehepaare mit stark ungleichen Einkommen verlieren dagegen einen Teil ihres bisherigen Splittingvorteils.

Zweitens wirkt die Reform sozial ausgewogener als das heutige System. Haushalte mit niedrigeren und mittleren Einkommen werden im Durchschnitt entlastet. Stärker belastet werden vor allem einkommensstarke Haushalte.

Basierend auf den Simulationsergebnissen ergibt sich im Durchschnitt:

Haushaltstyp

Durchschnittliche Veränderung des verfügbaren Einkommens

Paare mit Kindern

+585 Euro pro Jahr

Alleinerziehende

+417 Euro pro Jahr

Paare ohne Kinder

–316 Euro pro Jahr

Besonders wichtig ist: Die acht unteren Einkommensdezile werden nach diesen Simulationen im Durchschnitt entlastet. Eine höhere Steuerlast tragen lediglich die beiden obersten Einkommensdezile.

5. Wirkung auf Erwerbsanreize und Arbeitsmarkt

Ein zentrales Ziel der Reform ist, dass sich zusätzliche Erwerbsarbeit für Zweitverdienende stärker lohnt.

Nach unseren Simulationen ist mit einem zusätzlichen Arbeitsangebot von rund 49.000 Vollzeitäquivalenten zu rechnen. Das ist arbeitsmarktpolitisch relevant. Mehr Erwerbsbeteiligung stärkt die Fachkräftesicherung, erhöht die Eigenständigkeit von Zweitverdienenden und verbessert langfristig auch Rentenansprüche.

6. Aufkommensneutralität und Übergang

Die Reform ist so angelegt, dass sie mittelfristig aufkommensneutral sein kann. Die Mehreinnahmen aus der Begrenzung des Splittingvorteils werden vollständig für höhere Familienleistungen verwendet.

Da die positiven Arbeitsangebotseffekte aber nicht sofort in voller Höhe zu erwarten sind, kann es bei paralleler Einführung beider Reformschritte zunächst zu fiskalischen Mehrausgaben von etwa 1,3 Milliarden Euro pro Jahr kommen. Diese Übergangskosten sind politisch vertretbar, weil sie eine Investition sind in eine zielgenauere Familienförderung und in eine höhere Erwerbsbeteiligung.

Für bestehende Ehen sollte ein gestaffelter Bestandsschutz geprüft werden. Gerade lang verheiratete Paare haben ihre Lebensentscheidungen häufig im Vertrauen auf das geltende Recht getroffen. Zudem werden viele Paare nach langer Ehe realistischerweise kaum noch ihre Erwerbsentscheidungen ändern können.

Vorgeschlagen wird daher:

Für Ehepaare, die zum Stichtag der Reform seit mehr als 20 Jahren verheiratet sind, erhöht sich der Übertragungsbetrag um 500 Euro für jedes Ehejahr jenseits der 20 Jahre, höchstens jedoch auf 18.805 Euro.

Das schafft Vertrauensschutz, ohne den Reformkern aufzugeben. Allerdings muss transparent kommuniziert werden: Ein solcher Bestandsschutz mindert die verfügbaren Mittel für die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag oder führt vorübergehend zu höheren staatlichen Ausgaben.

Initiatorinnen und Initiatoren

Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung

Prof. Dr. h.c. Nicola Fuchs-Schündeln, Ph.D., Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB), Mitglied des wissenschaftlichen Beirates des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Prof. Dr. Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin)

Dr. Wiebke Ankersen, Geschäftsführerin der Allbright Foundation

Christian Berg, Geschäftsführer der Allbright Foundation 

Dr. Maximilian Blömer, Leiter Ex-Ante Politikevaluation am ifo Institut München

Prof. Dr. Andreas Peichl, Leiter der Zentren für Finanzwissenschaft sowie für Makroökonomik und Befragungen am ifo Institut München, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates des Bundesministeriums der Finanzen

Evelyne de Gruyter, Geschäftsführerin des Verbands der Unternehmerinnen in Deutschland e.V.

Unterstützerinnen und Unterstützer

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Susanne Baer LL.M., Richterin des Bundesverfassungsgerichts a.D., Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V.

Prof. Dr. Felix Bierbrauer, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirates des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Prof. Dr. Gabriele Britz, Richterin des Bundesverfassungsgerichts a.D.

Prof. Reint E. Gropp, Ph.D., Präsident des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH)

Prof. Gabriel Felbermayr, Ph.D., Direktor des Österreichischen Institutes für Wirtschaftsforschung (WIFO) in Wien, Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung

Prof. Marcel Fratzscher, Ph.D., Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), Mitglied des wissenschaftlichen Beirates des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Prof. Dr. Dr. h.c. Clemens Fuest, Präsident des ifo Instituts München, Mitglied des wissenschaftlichen Beirates des Bundesministeriums der Finanzen

Prof. Dr. Dorothea Kübler, Direktorin der Abteilung Verhalten auf Märkten am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), designierte Vorsitzende des Vereins für Socialpolitik, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph M. Schmidt, Präsident des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung in Essen, designierter Präsident der Leibniz-Gemeinschaft

Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus M. Schmidt, Vorsitzender des Vereins für Socialpolitik, ehemaliger Vorsitzender Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Prof. Dr. Moritz Schularick, Präsident des Kiel Instituts für Weltwirtschaft

Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms, Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirates für Familienfragen des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Prof. Dr. Achim Truger, Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung

Prof. Dr. Martin Werding, Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung

Prof. Georg Weizsäcker, Ph.D., ehemaliger Vorsitzender des Vereins für Socialpolitik, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

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