DIW Wochenbericht 33 / 2026, S. 503
get_appDownload (PDF 89 KB)
get_appGesamtausgabe/ Whole Issue (PDF 2.59 MB - barrierefrei / universal access)
Alle Mütter werden gleichgestellt – egal, wann sie ihre Kinder geboren haben: Ab kommendem Jahr werden drei Jahre Kindererziehungszeit anerkannt. Das bringt Müttern, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, je Kind künftig rund 20 Euro mehr Rente im Monat. Grundsätzlich ist es richtig, dass der Wert von Kindererziehung nicht vom Geburtsjahr des Kindes abhängt. Ebenso richtig ist es, diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuern statt aus den Beiträgen der Beschäftigten zu finanzieren.
Allerdings wird dadurch die Finanzierung auf die jüngeren Generationen abgewälzt. Verteilungspolitisch konsequenter wäre es, vor allem die Väter jener Generation stärker heranzuziehen, deren Frauen die gemeinsamen Kinder großgezogen haben. Die Mütter hatten häufig nicht die Chance, ausreichende Rentenansprüche zu erzielen. Viele dieser Väter konnten ihre Erwerbsbiografien und damit ihre Renten gerade deshalb weitgehend ununterbrochen fortsetzen, weil ihre Partnerinnen den größeren Teil der unbezahlten Sorgearbeit übernommen haben. Die Mütterrente sollte daher stärker innerhalb dieser Generation finanziert werden – insbesondere über höhere Steuern oder Abgaben auf hohe Alterseinkommen. Dies würde verhindern, dass die Jüngeren für frühere gesellschaftliche Rollenbilder zahlen müssen, und ermöglichen, die damals entstandenen wirtschaftlichen Vorteile innerhalb der betroffenen Generation gerechter zu verteilen.
Trotzdem ist die Mütterrente III keine überzeugende Antwort auf die zentralen Probleme unseres Rentensystems. Die Leistung hilft vielen Frauen mit kleinen Renten, fließt aber auch an gut abgesicherte Haushalte. Sozialpolitisch ist sie also wenig zielgenau.
Daraus folgt nicht, dass die Mütterrente abgeschafft werden sollte. Das würde vor allem Frauen mit niedrigen Alterseinkommen treffen. Die richtige Konsequenz lautet: Die Mütterrente sollte bleiben, muss aber durch eine ausreichende Grundrente und höhere Ansprüche für Menschen mit geringen Lebenseinkommen ergänzt werden.
Altersarmut, die unter Frauen besonders verbreitet ist, lässt sich am besten schon in der Erwerbsphase verhindern: durch bessere Erwerbschancen, höhere Löhne und eine fairere Aufteilung der Sorgearbeit. Dafür müssen Fehlanreize durch Ehegattensplitting, Familienversicherung und Minijobs abgebaut sowie Kitas und Ganztagsschulen ausgebaut werden.
Wenn wir die Rente reformieren, sollte zunächst ein grundlegender Konstruktionsfehler beseitigt werden: das Äquivalenzprinzip. Bisher führt jeder eingezahlte Euro zum gleichen monatlichen Rentenanspruch. Menschen mit niedrigen Einkommen leben aber im Durchschnitt kürzer und beziehen deshalb häufig über weniger Jahre Rente. Eine gerechte Reform müsste daher geringe Rentenansprüche stärker aufwerten und die ungleichen Lebenschancen berücksichtigen.
Ein weiteres Problem ist die wachsende Belastung der jüngeren Generation. Sie soll höhere Beiträge und größere Steuerzuschüsse tragen, während die Politik fast jede Zumutung für die ältere Generation vermeidet. Es sollte aber auch innerhalb der älteren Generation zwischen Wohlhabenden und Menschen mit kleinen Alterseinkommen umverteilt werden. Ein moderater Babyboomer-Soli auf hohe Alterseinkommen könnte auch die Mütterrente stärker innerhalb derjenigen Generation finanzieren, die von der damaligen Arbeitsteilung profitiert hat.
Wir brauchen eine gerechte Alterssicherung, die Altersarmut bekämpft, die Umverteilung von Arm zu Reich korrigiert und die junge Generation entlastet. Die Mütterrente ist nur eine richtige Einzelmaßnahme und sollte vor allem von den wirtschaftlich besser gestellten Männern jener Generation mitfinanziert werden, in der Frauen wegen der Kindererziehung auf Einkommen und Rentenansprüche verzichtet haben. Sonst bleibt sie ein teures Pflaster auf einem System, dessen Verteilungsprobleme ungelöst sind.
Dieser Beitrag ist am 16. Juli 2026 in der Frankfurter Rundschau erschienen
DOI:
https://doi.org/10.18723/diw_wb:2026-33-2
Die Publikation ist gemäß der Creative-Commons-Lizenz CC-BY-4.0 nachnutzbar: https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/