DIW Wochenbericht 38 / 2026, S. 592
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Über die Empfehlungen der Alterssicherungskommission wird seit Wochen heftig gestritten. Im Fokus stehen die Abschaffung der Rente nach 45 Beitragsjahren und die Minijobs. Wichtiger ist allerdings der Kernauftrag aus dem Koalitionsvertrag: Die Kommission sollte eine „neue Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau über alle drei Rentensäulen“ entwerfen. Aber genau dort klafft eine Lücke im Konzept.
Als politische Zielgröße einer lebensstandardsichernden Alterssicherung empfiehlt die Kommission für Durchschnittsverdienende eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern, für Menschen mit geringerem Einkommen soll sie höher ausfallen. Beim Stellenwert dieser Größe bleibt die Kommission allerdings vage. Die Quote soll kommuniziert werden und Handlungsbedarfe anzeigen, binden soll sie die Politik aber nicht. Offen bleibt auch, ob die 70 Prozent über die gesamte Rentenlaufzeit gelten sollen oder nur beim Rentenzugang – das ist aber ein wichtiger Unterschied.
Praktisch folgt daraus vor allem Statistik: Die Nettoersatzquote soll im Berichtswesen der Bundesregierung etabliert und für typisierte Beispielfälle berechnet werden, die Datenbasis soll besser, ein Statistikkranz für das Monitoring aufgebaut werden. Dazu ist eine lebensbegleitende Finanzbildungsstrategie und der Ausbau der digitalen Rentenübersicht geplant. Alles gut gemeint – aber wäre nicht zuerst zu klären, wie möglichst viele Menschen die 70 Prozent überhaupt erreichen können? Dass es in Teilen der Bevölkerung Vorsorgelücken gibt, ist bekannt. Man müsste priorisieren, was zum Schließen dieser Lücken nötig ist, und das Berichtswesen begleitend nutzen, um nachsteuern zu können. Der Bericht liest sich dagegen, als gäbe es vor allem ein Erkenntnisproblem.
Der elementare Webfehler der Riester-Reform von 2001 wird weder benannt noch behoben: Die zusätzliche Vorsorge wurde nicht obligatorisch eingeführt. Die Kommission bleibt es schuldig zu erklären, wie die Menschen auf die anvisierten Ersatzquoten kommen sollen. Ein Obligatorium schlägt sie weder für die private noch für die betriebliche Vorsorge vor.
Stattdessen soll ein Sozialpartnerdialog die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge „möglichst flächendeckend“ erhöhen. Dieses Ziel steht seit Jahren im Raum. Schon 2017 nannte Andrea Nahles das Sozialpartnermodell den „Kern des Betriebsrentenstärkungsgesetzes“ und versprach, die seit 2009 anhaltende „komplette Stagnation“ zu beenden. Fast zehn Jahre später stagniert die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge weiter oder sinkt. Daran hängt tatsächlich, ob diese Reform einen Unterschied macht. Gelingt der Dialog und wird die Zusatzvorsorge flächendeckend, wäre das ein großer Wurf. Gelingt er nicht, bleibt die 70-Prozent-Marke ein Ziel ohne verlässlichen Weg dorthin.
Hinzu kommt: Die Reform ist teuer, vor allem für Beschäftigte und Rentner*innen, und die wachsende kapitalgedeckte Säule erhöht die Komplexität der Vorsorgeentscheidungen erheblich. Wer heute höhere Lasten trägt und morgen vor unübersichtlichen Anlageentscheidungen steht, lässt sich nicht allein mit Kommunikation und gutem Berichtswesen von freiwilliger Zusatzvorsorge überzeugen.
Die 70 Prozent sind ein sinnvoller Kompass. Aber die Kommission delegiert die entscheidende Frage – Verpflichtung ja oder nein? – an einen erst noch zu führenden Dialog der Sozialpartner, die sich bisher vor allem gegenseitig gebremst haben. Damit verbunden ist eine zweite offene Frage: Wie viel Raum soll die geförderte private Vorsorge (Frühstartrente, Altersvorsorgedepot) überhaupt noch bekommen, wenn eine gute, rentierliche und kostengünstige betriebliche Vorsorge in die Fläche käme? Ließe sich die Förderung dann nicht auf die Gruppen konzentrieren, die sie wirklich brauchen? Die eigentliche Weichenstellung dieser Rentenreform steht jedenfalls noch aus.
Dieser Kommentar ist in einer längeren Version am 24. August 2026 im Blog „Politische Ökonomie“ erschienen.
Themen: Rente und Vorsorge
DOI:
https://doi.org/10.18723/diw_wb:2026-38-3
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