In der Diskussion um die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs hat das DIW Berlin die höhere Einwohnerwertung der Stadtstaaten bestätigt. Im aktuellen Wochenbericht kommt es zu dem Ergebnis, dass die bestehende Regelung - die Gewichtung der Einwohner der Stadtstaaten mit dem Faktor 1,35 - lediglich als Untergrenze zu interpretieren sei. Gerechtfertigt wäre vielmehr eine Gewichtung von 1,4 oder auch mehr.
Den beträchtlichen Unterschied zum Ergebnis der jüngsten Studie des Ifo-Instituts - je nach Ansatz wird eine Einwohnerwertung von 1,1 bis 1,2 zugestanden - erklärt das DIW Berlin daraus, dass das Ifo nur einen Teil der strukturellen Besonderheiten der Stadtstaaten berücksichtigt hat. Lediglich die agglomerationsbedingten Lasten (z.B. Kostennachteile wegen höherer Baupreise) sind untersucht worden, während die pendlerbedingten Belastungen (Zerlegung des Länderanteils an der Lohnsteuer, pendlerbedingte Infrasturkturkosten) ebenso wie die zentralörtlichen Leistungen der Stadtstaaten (großes Angebot an öffentlichen Gütern besonders bei Bildung und Kultur) außer Ansatz bleiben. Zudem wurde insbesondere bei der Berücksichtigung der Sozialhilfe äußerst restriktiv verfahren: Die hohen Sozialhilfelasten der Stadtstaaten sind nicht durch eine leichtfertige Mittelvergabe geprägt, vielmehr sind spezifische sozio-ökonomische Bedingungen dafür verantwortlich.
Finanziell hat die besondere Einwohnergewichtung mit einem Volumen von 6,3 Mrd. DM eine beachtliche Dimension. Ein Wegfall oder eine Beschneidung der Regelung würde laut DIW Berlin die Stadtstaaten ins Mark treffen.
Nach Ansicht des DIW Berlin sollte schon aus systematischen Gründen auch die Einwohnerwertung bei den Gemeindesteuern zugunsten der großen Städte verändert werden. Gleichzeitig sollten die Gemeindesteuern in voller Höhe - und nicht wie bisher zur Hälfte - im Länderfinanzausgleich berücksichtigt werden.