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Ältere Menschen in Deutschland: Einkommenssituation und möglicher Beitrag zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung

Pressemitteilung vom 19. März 2003

Die „Sachverständigenkommission zur Neuordnung der Altersbesteuerung“ schlägt bei der Besteuerung der Rentner als Einstieg eine Bemessungsgrundlage von 50% aller Renteneinkünfte vor; langfristig soll eine Vollbesteuerung erreicht werden. Eine Reform setzt eine möglichst detaillierte Bestandsaufnahme der Einkommenssituation der heutigen Rentnergeneration voraus. Der aktuelle Wochenbericht 12/2003 des DIW Berlin stellt empirische Analysen auf Basis der repräsentativen Stichprobe des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) vor. Sie zeigen, dass die verfügbaren Einkommen der älteren Bevölkerung im Durchschnitt nur wenig unter jenen der erwerbsfähigen Jahrgänge liegen. Insbesondere GRV-Rentner mit sonstigem Einkommen (aus Kapitalerträgen, Vermietung und Verpachtung etc.) profitieren von der niedrigen Besteuerung ihrer Sozialversicherungsrenten aufgrund des derzeit steuerfreien geldwerten Vorteils aus Arbeitgeberbeiträgen und Bundeszuschuss. Eine Reform würde bewirken, dass aufgrund des geltenden Grundfreibetrages nur wenige gut verdienende alte Menschen von einer systematisch gebotenen Besteuerung aller Alterseinkommen tatsächlich betroffen sein würden. Eine Aussetzung der Rentenanpassung träfe hingegen auch Rentner mit geringen Renten.
Ältere Menschen in Deutschland haben im Vergleich zur gesamten Bevölkerung nur ein leicht unterdurchschnittliches Einkommen und tragen im Vergleich zu Familien mit minderjährigen Kindern oder Alleinlebenden im erwerbsfähigen Alter ein deutlich geringeres Armutsrisiko. Immerhin 13% bis 15% der Alten finden sich im obersten Fünftel der Einkommenshierarchie. Grundsätzlich sind Renten der Sozialversicherung und der Zusatzversorgung sowie Pensionen nach wie vor für die Mehrzahl der Alten die wichtigste Einkommensquelle. Zusatzeinkünfte aus Kapitalerträgen, Vermietung und Verpachtung oder aus privaten Renten werden vorrangig von den einkommensstärksten 20% der Alten erzielt.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2002 verstößt die derzeitige Besteuerung von Renten der Sozialversicherung und der Zusatzversorgung gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Würden die GRV-Renten verfassungsgemäß besteuert werden (d. h. 65 % der GRV-Renten, die auf steuerfreien Arbeitgeberbeiträgen und dem Bundeszuschuß beruhen), würde sich zwar einerseits der steuerpflichtige Personenkreis der über 65-Jährigen um rund 2,5 Mill. Personen ausweiten. Andererseits läge der zusätzliche zu entrichtende Steuerbetrag im Durchschnitt bei lediglich rund 190 Euro pro Jahr. Die untersten 60% der Einkommensbezieher in der Altenpopulation würden faktisch nicht oder nicht zusätzlich durch diese Reform belastet; nur Rentner mit erheblichen Zusatzeinkünften sind betroffen. Im Ergebnis steigt für Normalrentner wegen des relativ hohen Grundfreibetrages die Steuerschuld nicht.

Eine derartige Besteuerung der Renten wäre kurzfristig realisierbar. Darüber hinaus ist ein zügiger Umstieg in das System einer nachgelagerten Besteuerung von Alterseinkommen angebracht. Dabei würden Einkommen während der Erwerbsphase steuerlich entlastet und erst spätere Renten als zu versteuerndes Einkommen berücksichtigt. Die im allgemeinen niedrigere steuerliche Bemessungsgrundlage im Alter führt im Zusammenwirken mit Progressionseffekten zur Entlastung aller Steuerpflichtigen und zu einer gleichmäßigeren Steuerzahlung im Lebensverlauf.

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