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Regelenergie

Regelenergie

Im Stromnetz müssen die Erzeugung und der Verbrauch von Strom jederzeit übereinstimmen, damit die Netzfrequenz konstant bleibt. Bei der Stromerzeugung kann es jedoch zu unvorhergesehenen Abweichungen gegenüber den prognostizierten Werten kommen, beispielsweise durch ungeplante Kraftwerksausfälle oder Leistungsschwankungen erneuerbarer Energien. Gleiches gilt für die Stromnachfrage. In Deutschland sind die Übertragungsnetzbetreiber dafür verantwortlich, solche unvorhergesehenen Abweichungen auszugleichen. Dazu halten sie positive und negative Regelleistung in drei verschiedenen Qualitäten (Primärregelleistung, Sekundärregelleistung und Minutenreserveleistung) vor und setzen sie im Bedarfsfall kurzfristig ein. Die Regelleistungssegmente unterscheiden sich sowohl in technischer Hinsicht als auch in Bezug auf ihr Abrufprinzip und ihre Abrechnungsmodalitäten.

  • Primärregelleistung wird automatisch vom Netzbetreiber aktiviert und muss innerhalb von 30 Sekunden für bis zu 15 Minuten zur Verfügung stehen. Sie kann beispielsweise durch Ausnutzung der Trägheit im Dampfkreislauf oder eine vorübergehende Änderung der Dampferzeugung von großen thermischen Kraftwerken bereitgestellt werden.
  • Sekundärregelleistung wird ebenfalls automatisch aktiviert und muss innerhalb von fünf Minuten zur Verfügung stehen. Sie kann beispielsweise durch Ein- oder Ausspeicherung von Pumpspeicherkraftwerken oder durch Leistungsänderungen laufender Kraftwerke erbracht werden.
  • Minutenreserveleistung oder Tertiärregelung wird manuell aktiviert und muss innerhalb von 15 Minuten zur Verfügung stehen. Die längere Vorwarnzeit erlaubt einen größeren Kreis von Anbietern. So können in dieser Zeit beispielsweise Gasturbinen gestartet oder die Leistungsaufnahme industrieller Prozesse verändert werden.

 

Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber beschaffen die benötigte positive und negative Regelleistung in allen drei Segmenten in einem gemeinsamen Ausschreibungswettbewerb. Dies geschieht über die gemeinsame Internetplattform www.regelleistung.net. Die Ausschreibungsmodalitäten und das betrachtete Marktgebiet wurden in der Vergangenheit mehrfach angepasst.

An den Ausschreibungen können sowohl Stromerzeuger als auch größere Stromverbraucher teilnehmen. Aufgrund festgelegter Ausschreibungszeiträume und gewisser technischer Voraussetzungen (Präqualifikation) ist die Teilnahme jedoch für kleine Stromerzeuger und einen Teil der erneuerbaren Energien praktisch nicht möglich. Viele Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Quellen könnten – genauso wie weitere Stromverbraucher – grundsätzlich ebenfalls Regelleistung zur Verfügung stellen. Sie müssen sich im Ausschreibungswettbewerb jedoch den genannten Kriterien unterordnen, die ursprünglich für konventionelle Kraftwerke definiert wurden. Dies reduziert ihre Erlösmöglichkeiten und erschwert damit eine Teilnahme am Regelenergiemarkt.

Das DIW Glossar

Das DIW Glossar ist eine Sammlung von Begriffen, die in der wissenschaftlichen Arbeit des Instituts häufig verwendet werden. Die hier gelieferten Definitionen sollen dem besseren Verständnis der DIW-Publikationen dienen und wichtige Begriffe aus der empirischen Wirtschafts- und Sozialforschung so prägnant wie möglich erklären. Das Glossar hat keinen Anspruch auf lexikalische Vollständigkeit.

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