Abgeschlossenes Projekt
Die Bundesregierung hat Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft Vergünstigungen bei der Strom- und Energiesteuer eingeräumt. Für die beihilferechtliche Genehmigung müssen angemessene Gegenleistung erbracht werden. Dazu wurden in der Studie Einsparpotentiale quantifiziert und vier verschiedene Varianten diskutiert, wie die Gewährung des sogenannten Spitzenausgleichs an das Erreichen der Energieeffizienzziele gekoppelt werden könnte. Darüber hinaus wird die Rolle von Energiemanagementsystemen hervorgehoben, da sie die Aufdeckung von Energieeinsparpotentialen unterstützen können.
Vorschlag für die zukünftige Ausgestaltung der Ausnahmen für die Industrie bei der EEG-Umlage. (PDF, 2.52 MB) DIW Berlin - Politikberatung Kompakt 75/2013