Kassenkredite (auch Kassenverstärkungskredite oder Liquiditätskredite) sind ein besonderes Phänomen kommunaler Verschuldung. Ein Kassenkredit funktioniert, ähnlich dem Dispositionskredit bei Privatpersonen, als Kreditlinie bei einer Bank. Primär sollten Kommunen mit diesen Kassenkrediten lediglich unterjährige Zahlungsschwankungen ausgleichen, wenn zum Beispiel Personalausgaben monatlich zu tätigen sind, die Steuereinnahmen aber erst zum Ende des Jahres verbucht werden können. Ursprünglich nur zur kurzfristigen Überbrückung von Zahlungsdisparitäten gedacht, werden die Kassenkredite von den Kommunen jedoch inzwischen eher als Dauerlösung zur Finanzierung vieler Verwaltungsaufgaben genutzt. Dies hat zur Folge, dass Diskrepanzen zwischen Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt langfristig mit Kassenkrediten ausgeglichen werden.
Der deutliche Anstieg der gesamten kommunalen Schulden zwischen den Jahren 1998 und 2009 geht zu einem großen Teil auf den Anstieg der Kassenkredite zurück. In diesem Zeitraum ist die Inanspruchnahme von Kassenkrediten von durchschnittlich 77 Euro pro Kopf im Jahr 1998 auf 457 Euro im Jahr 2009 gestiegen; die Kassenkredite haben sich etwa versechsfacht.
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DIW Wochenbericht 16/2013 (PDF, 208.46 KB) "Kommunale Verschuldung in Deutschland: Struktur verstehen - Risiken abschätzen"