Besteuerungslücke

Besteuerungslücke

Können Unternehmen oder Personen die Höhe ihres steuerpflichtigen Einkommens (Bemessungsgrundlage) durch steuergestaltende Maßnahmen reduzieren, zahlen sie weniger Steuern an das Finanzamt, als eigentlich vom Gesetzgeber nach dem Steuertarif vorgesehen. Die Differenz zwischen tatsächlichem und steuerlich erfasstem Einkommen bezeichnet man aus gesamtwirtschaftlicher Sicht als Besteuerungslücke. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich um legale Steuervermeidungsmöglichkeiten, nicht um Steuerhinterziehung.

Besonders groß für den Fiskus ist das Ausmaß der Besteuerungslücke bei den Unternehmensteuern: Dort erreichte die Differenz zwischen gesamtwirtschaftlichen Gewinnen und den steuerlich erfassten Gewinnen im Jahr 2008 eine Höhe von gut 90 Milliarden Euro – knapp vier Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Dazu wurden die Gewinne der Personen- und Kapitalgesellschaften aus den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen mit den steuerlichen Bemessungsgrundlagen aus der Steuerstatistik verglichen. Selbst wenn Schätzunsicherheiten bei den gesamtwirtschaftlichen Unternehmensgewinnen berücksichtigt werden, deutet diese erhebliche Differenz auf Steuerbefreiungen, Steuervergünstigungen oder Gestaltungsmöglichkeiten hin, die systematisch zu reduzierten Besteuerungsgrundlagen führen. Die hohen steuerlichen Verluste und Verlustvorträge stützen diese Vermutung. Bezieht man das Unternehmensteueraufkommen auf die gesamtwirtschaftlichen Gewinne, so ergibt sich für den Zeitraum der Jahre 2001 bis 2008 eine durchschnittliche Steuerbelastung der Unternehmen von 21 Prozent. Die tariflichen Steuersätze lagen deutlich höher.

Das deutsche Steuerrecht kennt zahlreiche steuergestaltende Möglichkeiten, die sich nach inländischen und grenzüberschreitenden Möglichkeiten unterscheiden. So werden bei der Gewinnermittlung Gewinne erst bei ihrer Realisierung berücksichtigt, während Verluste unmittelbar geltend gemacht werden dürfen, soweit sie bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Zudem sind Rückstellungen für absehbare Aufwendungen möglich. Veräußerungsgewinne werden häufig ermäßigt besteuert.

Zunehmende Bedeutung haben in einer globalisierten Welt mit internationalen Unternehmensstrukturen grenzüberschreitende Möglichkeiten der Steuervermeidung. Dabei werden Gewinne auf ausländische Standorte mit einem niedrigeren Besteuerungsniveau verschoben, teils über komplizierte Konstrukte von Mutter- und Tochtergesellschaften und über mehrere Länder, um günstige Regelungen der Doppelbesteuerung ausnutzen zu können. Vor allem das Verhalten großer multinationaler Konzerne hat darüber eine breite politische Debatte angestoßen. Langfristiges Ziel ist das Harmonisieren der Unternehmensbesteuerung zumindest innerhalb einzelner Wirtschafts- und Währungsräume wie der Eurozone.

Experte

Stefan Bach
Stefan Bach

Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Staat

Das DIW Glossar

Das DIW Glossar ist eine Sammlung von Begriffen, die in der wissenschaftlichen Arbeit des Instituts häufig verwendet werden. Die hier gelieferten Definitionen sollen dem besseren Verständnis der DIW-Publikationen dienen und wichtige Begriffe aus der empirischen Wirtschafts- und Sozialforschung so prägnant wie möglich erklären. Das Glossar hat keinen Anspruch auf lexikalische Vollständigkeit.

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