Gründe sind Lohnsteigerungen und geplante Ausnahmeregelungen – Im Jahr 2012 verdienten etwa 5,2 Millionen Arbeitnehmer weniger als 8,50 Euro die Stunde
Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns könnte einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zufolge viel weniger Menschen in Deutschland betreffen als bislang angenommen. So ist die Zahl der potenziellen Anspruchsberechtigten bereits gesunken: Im Jahr 2012, so zeigen die neuesten Zahlen der am DIW Berlin angesiedelten Langzeitstudie SOEP, verdienten rund 5,2 Millionen Arbeitnehmer weniger als 8,50 Euro brutto in der Stunde. Das waren rund 500.000 Arbeitnehmer weniger als im Jahr zuvor. Zum einen hält der Trend an, dass die Zahl der Beschäftigten mit einfachen Jobs abnimmt, zum anderen machen sich die laufenden Lohnanhebungen bemerkbar. Bis zur Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 werden es allein wegen Lohnsteigerungen noch einmal 700.000 Arbeitnehmer weniger sein, prognostiziert der DIW-Arbeitsmarktexperte Karl Brenke. Sollten darüber hinaus noch die derzeit diskutierten Ausnahmeregelungen etwa für Rentner, Schüler und Studenten in Kraft treten, würde die Zahl der Anspruchsberechtigten um eine weitere Million sinken. Völlig ungeklärt ist bislang, ob und wie Arbeitnehmer berücksichtigt werden, die einen sehr niedrigen Stücklohn oder Pauschallohn pro Tätigkeit erhalten. Sollten auch diese Arbeitnehmer ausgeklammert werden, schrumpft der Kreis der potenziellen Mindestlohnbezieher um weitere 600.000. Arbeitsmarktexperte Brenke warnt davor, bestimmte soziale Gruppen vom Mindestlohn auszuschließen. „Das könnte dazu führen, dass Jobs mit genau diesen Gruppen – etwa Rentnern oder Studenten – besetzt werden, um den Mindestlohn zu umgehen. Es käme zu unerwünschten Verdrängungseffekten am Arbeitsmarkt.“
Im Jahr 2011 lag die Zahl der potenziellen Mindestlohn-Empfänger bei etwa 5,7 Millionen
Vor allem sind es Arbeitnehmer, die einfache Tätigkeiten ausüben, Frauen, Beschäftigte in Ostdeutschland sowie Minijobber, Rentner, Schüler und Studenten, die einen Arbeitslohn von weniger als 8,50 Euro in der Stunde verdienen. Insgesamt rund 15 Prozent aller Arbeitnehmer in Deutschland erhielten 2012 einen Stundenlohn, der unterhalb der von der Politik geplanten Mindestlohngrenze lag. In Ostdeutschland war es jeder vierte Arbeitnehmer, im Westen jeder siebte. Wäre schon in jenem Jahr ein flächendeckender Mindestlohn eingeführt worden, so hätten die Bruttolöhne dieser Arbeitnehmer im Schnitt um 38 Prozent angehoben werden müssen. Besonders unter den Vollzeitkräften sowie den Arbeitnehmern mit einem einfachen Job sank die Zahl der Niedrigentlohnten im Jahr 2012 infolge von Lohnerhöhungen. Diese Entwicklung wird sich Brenke zufolge fortsetzen: „Mehr als 700.000 Menschen verdienen aktuell zwischen 8 und 8,50 in der Stunde. Setzt man eine Lohnsteigerung von 2,3 Prozent wie zuletzt voraus, werden sie 2015 mehr als 8,50 Euro erhalten.“ Knapp eine weitere Million Arbeitnehmer würden als Anspruchsberechtigte wegfallen, wenn die jetzt diskutierten Ausnahmeregelungen für Rentner, Schüler und Studenten umgesetzt würden.
Nicht alle werden pro Stunde bezahlt: Taxifahrer, Zeitungsausträger
Bislang völlig ungeklärt ist, wie mit solchen Arbeitnehmern umgegangen werden soll, die nicht pro Stunde, sondern pro Stück oder Leistungseinheit bezahlt werden, wie Taxifahrer, Zeitungsausträger oder Stücklohnempfänger. Grundsätzlich wäre es zwar möglich, auf Betriebsebene einen „fairen Lohn“ festzulegen; um die Einhaltung zu überwachen, wäre allerdings ein großer bürokratischer Aufwand nötig. Sollten diese Arbeitnehmer unter eine Ausnahmeregelung fallen, würde sich der Kreis der Anspruchsberechtigten eines gesetzlichen Mindestlohnes um weitere 600.000 Personen vermindern. „Wenn bestimmte, genau definierte Tätigkeiten aus den Mindestlohnregelungen ausgeklammert würden, wäre indes die Gefahr von Verdrängungseffekten gering“, so Brenke. Ungelöst bliebe aber das Problem unbezahlter Mehrarbeit. „Schon heute leistet etwa eine Million Menschen, die Stundenlöhne von unter 8,50 Euro erhalten, unbezahlte Überstunden. Bei einem Mindestlohn dürften es eher mehr werden. Wenn der Gesetzgeber Regulierungen will, muss er deren Einhaltung auch strikt kontrollieren, um fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Das macht mehr Bürokratie erforderlich.“