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Fiskalische Wirkungen einer Reform der Ehegattenbesteuerung

DIW Wochenbericht 22 / 2003, S. 345-353

Stefan Bach, Hermann Buslei

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Abstract

Seit langem werden Reformen des Ehegattensplittings bei der Einkommensteuerdiskutiert, zuletzt während der Koalitionsverhandlungen im Oktober 2002. Das DIW Berlin hat die Aufkommens- und Belastungswirkungen des gegenwärtigen Splittingverfahrens und von alternativen Formen der Ehegattenbesteuerung analysiert. Nach den Berechnungen würde eine Aufhebung des Splittingverfahrens, also ein Übergang zu einer separaten Besteuerung der Ehepartner, die Ehepaare gegenwärtig bei der Einkommensteuer mit 22,1 Mrd. Euro belasten. Mit 20,6 Mrd. Euro (93 %) würden überwiegend Ehepaare in den alten Ländern betroffen sein. In Relation zum verfügbaren Haushaltseinkommen würden Ehepaare mit mittlerem Einkommen am stärksten belastet, darunter vor allem Ehepaare mit Kindern und Ehepaare, bei denen nur ein Partner erwerbstätig ist. Wenn bei einer Aufhebung des Splittingverfahrens für Ehepaare wie bisher der doppelte Grundfreibetrag gewährt würde, reduzierten sich die potentiellen Mehrbelastungen auf 9,1 Mrd. Euro. Bei einem Realsplittingverfahren, das eine Übertragung von Einkünften zwischen den Partnern von bis zu 20 000 Euro vorsieht, würden sich die potentiellen Mehreinnahmen auf 1,5 Mrd. Euro verringern. In den Berechnungen wurden Arbeitsangebotsreaktionen nicht berücksichtigt. Bei jeder Einschränkung des Splittingverfahrens könnten die Ehepaare Gewinn- und Vermögenseinkünfte gleichmäßiger aufteilen, was das Mehraufkommen reduzieren würde. Das Besteuerungsverfahren würde dadurch aufwendiger. Eine umfassende Bewertung des Splittingverfahrens hängt von der Gewichtung der verschiedenen steuer-, sozial- und familienpolitischen Ziele ab, die nicht Gegenstand dieser Untersuchung war.

Stefan Bach

Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Staat

Hermann Buslei

Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Staat

Themen: Steuern


Frei zugängliche Version: (econstor)
http://hdl.handle.net/10419/151227

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