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Erneuerbare Energien: weitere Förderung aus Klimaschutzgründen unverzichtbar

DIW Wochenbericht 29 / 2005, S. 439-449

Jochen Diekmann, Claudia Kemfert

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Abstract

Die Nutzung erneuerbarer Energien hat in den vergangenen Jahren weltweit zugenommen, besonders stark in Deutschland. Dies beruht im Wesentlichen auf unterschiedlichen Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien durch Forschung und Entwicklung, staatliche Investitionszuschüsse, Mindestpreise und den Abbau von Hemmnissen. Solche Fördermaßnahmen sind grundsätzlich erforderlich, da erneuerbare Energien nachhaltig zur Schonung erschöpfbarer Ressourcen beitragen und Umweltbelastungen vermindern, bisher aber häufig ohne Förderung noch nicht wirtschaftlich konkurrenzfähig sind. Insbesondere wird die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Deutschland gefördert, und zwar durch das im Jahre 2004 novellierte Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG), das Mindestvergütungen für die Netzeinspeisung und ein Verfahren für die Überwälzung der Mehrkosten auf die Stromverbraucher regelt. Mithilfe des EEG soll das im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft 2001 vereinbarte Ziel erreicht werden, den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch in Deutschland von damals knapp 7% bis 2010 auf 12,5 % zu steigern; bis 2020 wird eine weitere Erhöhung auf 20 % angestrebt. Von unterschiedlichen Seiten wird eine solche Förderung entweder generell oder aber mit Blick auf das eingesetzte Instrumentarium infrage gestellt. Demgegenüber sollte nach Einschätzung des DIW Berlin vor allem aus Gründen des Klimaschutzes, aber auch unter technologiespezifischen Aspekten zumindest mittelfristig an diesem Förderansatz festgehalten werden.

Claudia Kemfert

Abteilungsleiterin in der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt


Frei zugängliche Version: (econstor)
http://hdl.handle.net/10419/151387

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