DIW Wochenbericht 51/52 / 2006, S. 739-742
Pio Baake, Vanessa von Schlippenbach, Christian Wey
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Die von der Bundesregierung geplante Verschärfung der Preissetzungsregeln im Einzelhandel sieht vor, dass Einzelhändler Güter nicht mehr zu Preisen verkaufen dürfen, die unter den Einstandspreisen liegen. Eine solche Preispolitik ist schon heute unzulässig, wenn damit kleinere Konkurrenten vom Markt verdrängt werden sollen. Gegen das jetzt vorgesehene generelle Verbot von Untereinstandspreisen, das dem Schutz von Zulieferern und Verbrauchern dienen soll, sprechen aber gewichtige ökonomische Gründe. Preise unterhalb von Einstandspreisen können den Wettbewerb im Einzelhandel effektiver machen und damit zu einem im Durchschnitt niedrigeren Preisniveau führen. Hinzu kommt, dass ein generelles Verbot von Untereinstandspreisverkäufen die Markttransparenz für Zulieferer erhöht, wodurch abgestimmtes Verhalten und insgesamt höhere Preise wahrscheinlicher werden. Die jüngsten Erfahrungen, die man in Frankreich mit einem Verbot von Untereinstandspreisverkäufen gemacht hat, bestätigen diese Befürchtungen und lassen eine Verschärfung der gesetzlichen Regelungen in Deutschland als Schritt in die falsche Richtung erscheinen.
Themen: Wettbewerb und Regulierung
Frei zugängliche Version: (econstor)
http://hdl.handle.net/10419/151483