DIW Wochenbericht 49 / 2008, S. 776-782
Jochen Diekmann, Frauke G. Braun
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Erneuerbare Energien tragen wesentlich zum Klimaschutz, zur Schonung erschöpfbarer Ressourcen und zur Energieversorgungssicherheit bei. Ziel der Europäischen Union ist es, den Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 auf mindestens 20 Prozent des Energieverbrauchs zu erhöhen. Deutschlands Anteil soll dabei von 8,6 Prozent im Jahr 2007 auf 18 Prozent steigen. Im Juni 2008 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, bis 2020 den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch auf mindestens 30 Prozent und den Anteil an der Wärmebereitstellung auf mindestens 14 Prozent zu verdoppeln. Um diese Ziele zu erreichen wurden auf Bundesebene insbesondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz novelliert, ein spezielles Wärmegesetz eingeführt und die Ausgaben für Forschung und Entwicklung aufgestockt. Neben dem Bund spielen auch die Bundesländer eine wichtige Rolle bei der Förderung erneuerbarer Energien. Sie setzen eigene Ausbauziele, führen Förderprogramme durch und beeinflussen die Entwicklung maßgeblich durch die Gestaltung von rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen. Zum Vergleich der Anstrengungen und Erfolge der Bundesländer in diesem Bereich hat das DIW Berlin im Auftrag der Agentur für Erneuerbare Energien e. V. ein umfangreiches Indikatorensystem entwickelt. Es zeigt sich, dass sich die Bundesländer unterschiedlich stark für erneuerbare Energien engagieren und dabei verschiedene Schwerpunkte setzen. Auf der Grundlage dieser Studie ist im November der Preis "Leitstern 2008" in der Gesamtbewertung dem Land Brandenburg verliehen worden. Künftig müssen allerdings alle Bundesländer ihre Anstrengungen im Bereich der erneuerbaren Energien verstärken, damit die längerfristigen Ausbauziele erreicht werden können.
JEL-Classification: Q42;Q48;C43
Keywords: Renewable energy sources, Energy policy, Composite indicators
Frei zugängliche Version: (econstor)
http://hdl.handle.net/10419/151711