DIW Wochenbericht 19 / 1992, S. 249-257
Ellen Kirner, Erika Schulz
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Seit Beginn des Jahres 1992 gelten in der Bundesrepublik verbesserte Voraussetzungen für die Unterbrechung der Erwerbstätigkeit zugunsten der Kinderbetreuung: Für Geburten von 1992 an kann der Erziehungsurlaub drei Jahre und damit doppelt so lange wie bisher in Anspruch genommen werden; wenn die Erwerbstätigkeit aufgegeben oder sehr eingeschränkt wird, erhalten Mütter- gegebenenfalls auch Väterdie ersten drei Erziehungsjahre pro Kind später bei der Rente angerechnet, und von 1993 an soll unter dieser Bedingung das Erziehungsgeld länger gezahlt werden. Hinter diesen Maßnahmen steht das familienpolitische Leitbild, nach dem kleine Kinder vorwiegend von ihren Müttern betreut werden sollen. Faktisch bedingt das für die Mütter die weitgehende oder völlige Aufgabe der Erwerbstätigkeit und führt oft zu einer langjährigen "Familienphase': Diese Regelungen für die Nichterwerbstätigkeit der Frauen sind auf die neuen Bundesländer übertragen worden, wo die Berufstätigkeit von Müttern bisher selbstverständlich gewesen ist. Dies trägt vermutlich dazu bei, daß sich die Lebensläufe einer großen Zahl von Frauen in Ostdeutschland dem westdeutschen Muster anpassen, ein Prozeß, der die bereits stattfindende Verdrängung der Frauen vom Arbeitsmarkt verstärkt. Unstetige Berufsverläufe haben jedoch problematische Konsequenzen. Deshalb ist es unumgänglich, die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
Themen: Gender
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