Pflegeversicherung - Einbeziehung in die Krankenversicherungen mit allgemeiner Versicherungs- und Kontrahierungspflicht

DIW Wochenbericht 46 / 1991, S. 658-661

Ellen Kirner, Gert Wagner

Abstract

Die öffentliche Diskussion in der Bundesrepublik Deutschland über die Gestaltung einer Pflegeversicherung läßt keinen Zweifel daran, daß eine allgemeine Versicherungspflicht notwendig ist. Noch steht die Alternative "private oder Sozial-Versicherung" im Streit der Fraktionen des Bundestages. Da Pflegebedürftigkeit und Krankheit häufig zusammenhängen, wäre es aber einzig angemessen, die Pflegeabsicherung in das bestehende System privater und sozialer Krankenversicherungen aufzunehmen. Eine notwendige menschenwürdige Pflege im Alter kostet mehr, als bisher dafür aufgewandt wird. Es ist damit zugleich die Verantwortung der Tarifparteien gefordert. Eine Pflegeversicherung mit einem an den Prinzipien der Humanität und der Vorsorge orientierten Leistungsangebot ist auf jeden Fall der beste Weg, die für diese Leistungen erforderlichen finanziellen Mittel aufzubringen und dem "Pflegenotstand" durch knappheitsgerechte Bezahlung entgegenzuwirken.

Themen: Gesundheit

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