Am 16.12.1991 werden in Brüssel die Ende November paraphierten Assoziationsverträge der EG mit Polen, Ungarn und der Tschechoslowakei unterzeichnet. Sie sollen die europäische Zusammenarbeit erleichtern und den Weg für einen späteren EG-Beitritt dieser drei Länder ebnen. Diese ersten im Rahmen des neuen Konzeptes von "Europäischen Abkommen" ausgehandelten Verträge gehen über die bisherigen Handelsund Kooperationsabkommen weit hinaus, die die EG seit 1988 nacheinander mit allen osteuropäischen Ländern geschlossen hat und schließen auch neue Bereiche - vor allem die politische, finanzielle und kulturelle Zusammenarbeit- ein. Auf politischem Gebiet liegt denn auch das Hauptinteresse der EG, die - ähnlich wie nach Beendigung der Diktaturen in Griechenland, Spanien und Portugal - versucht, die jungen Demokratien durch Anbindung an den Gemeinsamen Markt zu stützen.
Themen: Europa
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