DIW Wochenbericht 23 / 1989, S. 259-265
Ellen Kirner, Volker Meinhardt
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Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP haben ihren gemeinsamen Gesetzentwurf zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung vorgelegt. Vordringliches Ziel dieser Reform ist es, die längerfristig drohenden finanziellen Ungleichgewichte des Alterssicherungssystems abzuwenden. Darüber hinaus sollen "Weiterentwicklung und Ergänzung wichtiger Strukturelemente" der Rentenversicherung erreicht werden. Im folgenden werden die geplanten Maßnahmen diskutiert und einige kritische Punkte herausgestellt. Dazu gehört die unzureichende Erhöhung des Bundeszuschusses. Es ist zu befürchten, daß die Auswirkungen der geplanten Leistungsminderungen und -Verbesserungen die Forderung des sozialen Ausgleichs nicht erfüllen. Die Kopplung der Rentendynamik an die Nettolöhne, die Einführung von Abschlägen bei Antritt des Ruhestands vor dem vollendeten 65. Lebensjahr sowie sonstige Veränderungen des Leistungsrechts würden die Voraussetzungen für eine ausreichende Alterssicherung der sozial Schwachen verschlechtern. Der Ausschluß beitragzahlender Eltern von der erweiterten Anrechnung von Kindererziehungszeiten ist nicht zu rechtfertigen. Die notwendige Abstimmung der Maßnahmen im Bereich der Alterssicherung auf die veränderte Einstellung großer Teile der Bevölkerung zur Erwerbstätigkeit sowie zu Ehe und Familie ist in den Reformplänen nicht vorgenommen worden.
Themen: Rente und Vorsorge