Direkt zum Inhalt

Teilvorruhestand und Teilrenten für Ältere: Teilzeitregelungen erst für d. Ende d. Arbeitslebens?

DIW Wochenbericht 34 / 1988, S. 435-441

Ellen Kirner, Gert Wagner

Abstract

Gegenwärtig wird erstmals auf breiterer Ebene - so auch von der Bundesregierung - der Vorschlag diskutiert, älteren Arbeitnehmern eine Teilzeitbeschäftigung zu ermöglichen und das dadurch reduzierte Erwerbseinkommen durch Lohnersatzleistungen aufzustocken. Für den sozialrechtlichen Rahmen einer solchen arbeitszeitpolitischen Neuerung sind vornehmlich zwei Modelle im Gespräch: der Teilvorruhestand und die Teilrente. Beide gehen von dem Gedanken aus, daß ein " gleitender Übergang" in den Ruhestand für ältere Arbeitnehmer erwünscht sei und einen Beitrag zur Humanisierung sowohl für das Ende des Erwerbslebens als auch für den Beginn des Ruhestands bedeute. Während jedoch mit dem Teilvorruhestand eine Verkürzung der Lebensarbeitszeit erreicht werden soll, um damit das aktuelle Problem der Arbeitslosigkeit zu mildern, ist mit der Teilrente eher die Hoffnung verbunden, den Ruhestandsbeginn hinauszuschieben und die vorhersehbaren längerfristigen Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Alterssicherung abzuschwächen. Eine Untersuchung des DIW, die im folgenden zusammenfassend wiedergegeben wird, kommt auf der Basis empirischer Erhebungen bei Arbeitnehmern und Unternehmen zu dem Ergebnis, daß ein Teilvorruhestand oder Teilrenten für die mengenmäßige Steuerung des Arbeitsangebots wenig geeignet sind .

Gert G. Wagner

Fellow in der Infrastruktureinrichtung Sozio-oekonomisches Panel

keyboard_arrow_up