DIW Wochenbericht 49 / 1984, S. 587-593
Oskar de la Chevallerie
Die Bundesregierung hat beschlossen, 1986 und 1988 die Einkommensteuer zu senken und insbesondere Familien zu entlasten. Das Splitting-Verfahren, d.h. die Besteuerung von Ehegatten nach dem gemeinsamen Durchschnittseinkommen, bleibt aber unangetastet. Es knüpft einseitig am Kriterium "Ehe" an und bringt in günstigen Fällen Steuervorteile, die weit höher sind als die geplanten Entlastungen von Familien über Kinderfreibeträge. Somit kommt es erneut zu keiner Reform des Steuersystems, sondern nur zu unzureichenden Korrekturen. Im folgenden werden aus dem Grundtarif der Einkommensteuer ehe- und familienorientierte Ansätze entwickelt, die nicht gegen die Begünstigung von Ehepaaren bei der Besteuerung gerichtet sind, aber zu Umschichtungen in Abhängigkeit von der Einkommenshöhe und der Zahl der Kinder führen würden.
Themen: Steuern