DIW Wochenbericht 20 / 1980, S. 209-216
Ellen Kirner
Im Vordergrund der politischen Diskussion um die Rentenreform 1984 stehen gegenwärtig Pläne, die nicht kostenneutral verwirklicht werden können. Auch wenn die Rentenfinanzierung zur Zeit gesichert ist, zeigt die für 1981 vorgesehene Beitragserhöhung von 18 auf 18,5 vH die mittelfristig zu erwartenden Schwierigkeiten. Die Verteilungswirkungen des gesamten Vorhabens sind nur schwer zu durchschauen. Folgende Konsequenzen sind jedoch eindeutig: Bevorzugt werden Haushalte mit nicht erwerbstätigen Ehefrauen, und zwar um so mehr, je höher das Einkommen ist. Benachteiligt werden in erster Linie erwerbstätige Ehefrauen, deren Männer nur niedrige Einkommen erhalten haben sowie unverheiratete Beitragszahler, bei denen sich die Relation zwischen eigenen Beiträgen und möglichen Rentenzahlungen verschlechtert. Das mittlerweile allgemein anerkannte Ziel, die Zeiten der Kindererziehung zu berücksichtigen, kann nicht nachhaltig verfolgt werden, da auch in Zukunft die Mittel für die Ausweitung der Bundeszuschüsse knapp bleiben werden. Es ist kaum vorstellbar, daß diese Konsequenzen beabsichtigt sind. Selbst wenn der Grundsatz der Teilhaberente aufrechterhalten wird, sollte dieser so modifiziert werden, daß diese Nachteile vermieden werden und die Zeiten der Kindererziehung bei der Rente ausreichend angerechnet werden können.
Themen: Rente und Vorsorge, Öffentliche Finanzen, Gender, Familie