DIW Wochenbericht 21 / 1977, S. 175-180
Ellen Kirner
Das 1976 zutage getretene Defizit in den Haushalten der gesetzlichen Rentenversicherungen (GRV) war nicht allein eine Folge des Konjunkturrückschlages oder der Vergünstigungen im Leistungsrecht durch das Rentenreformgesetz aus dem Jahr 1972. Vielmehr lassen sich einige wichtige Ursachen der jetzigen ungünstigen Finanzlage bereits an der Entwicklung in der ferneren Vergangenheit erkennen. Diese Ungleichgewichtstendenzen werden fortwirken und die Politiker möglicherweise zu tiefgreifenden Veränderungen im Leistungsrecht veranlassen.
Themen: Rente und Vorsorge