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Betreuung in Kindertageseinrichtungen: Ein Bundesqualitätsgesetz muss her! Kommentar von C. Katharina Spieß

Kommentar vom 18. Oktober 2017

Es tut sich viel im Bereich der Kindertagesbetreuung. Gemeinden, Länder und auch der Bund nehmen immer mehr Geld in die Hand – soweit dies angesichts des Kooperationsverbots in der Finanzverfassung zulässig ist. Der Kita-Ausbau geht voran, auch wenn der Bedarf gerade im Bereich der Betreuung von unter drei Jahre alten Kindern immer noch nicht gedeckt ist. Nachdem der Fokus zunächst auf dem quantitativen Ausbau lag, rückt nun zunehmend auch die Qualität der Kinderbetreuung in den Mittelpunkt. Bund und Länder haben im November 2014 gemeinsam einen Prozess zur Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung verabredet. 2016 haben sie einen ersten Zwischenbericht ihrer Arbeit vorgelegt und im Mai dieses Jahres hat sich die Jugend- und Familienministerkonferenz mehrheitlich auf Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz verständigt. Vorgesehen ist, dass die Länder entsprechend ihrer Entwicklungsbedarfe Handlungsziele und -felder auswählen. Mit mehreren spezifischen Bundesprogrammen fördert zudem das Bundesfamilienministerium die Qualitätsentwicklung. All das geht in die richtige Richtung, denn auch bildungsökonomische Studien belegen, dass die grundsätzlich hohe Rendite früher Bildungs- und Betreuungsangebote nur dann realisiert werden kann, wenn es sich um qualitativ hochwertige Angebote handelt. [...]

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Themen: Bildung

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