Statement vom 27. Februar 2018
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge auch vor einer Gesetzesänderung rechtlich zulässig sind. Durch Fahrverbote soll die Belastung der Luft durch Feinstaub und Stickoxide gesenkt werden. Dazu eine Einschätzung der DIW-Verkehrsexpertin Claudia Kemfert.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, Fahrverbote als rechtmäßig anzuerkennen, erhöht endlich den Druck auf die Politik und die Hersteller, die längst überfällige Verkehrswende durchzusetzen. Denn nun sind sie gezwungen, die erforderlichen Maßnahmen einzuführen, um besonders dreckige Diesel-Fahrzeuge von den Straßen zu verbannen. Die Autokonzerne sind – endlich – genötigt, Modelle mit übermäßig hohen Stickoxid-Ausstoß effektiv nachzurüsten. Verhältnismäßig einfach und nachhaltig, um die Stickoxid-Werte zu mindern, wäre die Einführung einer blauen Plakette, die nur moderne Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6 bekämen. Dass dies bisher nicht gelungen ist, darf als Beleg dafür verstanden werden, dass die Politik bisher alles tut, um die Autoindustrie zu schonen. Durch das Urteil sollte damit Schluss sein.
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Spotlight: Das Urteil des BVerwG zum Diesel-Fahrverbot
Themen: Klimapolitik , Verkehr