Damit die EU ihre Klima- und Energieziele für 2030 erfüllt, hat die Europäische Kommission einen neuen Weg eingeschlagen: Alle Mitgliedstaaten sollen im Jahr 2018 umfassende Energie- und Klimapläne für die Dekade 2020 bis 2030 erarbeiten. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen außerdem langfristige Dekarbonisierungsstrategien entwickelt werden. Die Gesetzesgrundlage für die Pläne – die EU Governance-Verordnung – wird derzeit noch im Trialog zwischen Rat und Europäischem Parlament verhandelt.
Anlässlich dieser wichtigen Verhandlungen wollen wir mit Euch/Ihnen diskutieren, was die Energie- und Klimapläne leisten müssen, um tatsächlich eine umfassende Transformation der europäischen Volkswirtschaften anzustoßen. Eine zentrale Frage ist dabei, ob bzw. wie die Pläne glaubhafte, langfristige Signale an Investorinnen senden können. Inwiefern sind der vorgesehene Erarbeitungsprozess und die Überprüfung durch die EU-Kommission geeignet, um hohe Qualität und Konsistenz, aber auch die breite Akzeptanz der Pläne sicherzustellen? Welche Mechanismen gibt es, die Mitgliedsstaaten dazu verpflichten können, die Pläne ab 2020 dann auch umzusetzen und bei Bedarf anzupassen? In der Diskussion wollen wir zum einen kritische Punkte im noch laufenden Gesetzgebungsverfahren beleuchten und zum anderen die konkrete Ausarbeitung des 2030-Plans für Deutschland in den Blick nehmen.