Kommentar vom 12. Juni 2018
Dieser Beitrag von Mathias Hübener (DIW Berlin), Daniel Kühnle (Uni Erlangen-Nürnberg) und C. Katharina Spieß (DIW Berlin) ist in einer kürzeren Version als Kommentar im DIW Wochenbericht 24/2018 erschienen.
In vielen Bundesländern sind die sogenannten Schuleingangsuntersuchungen für das die neuen Schülerinnen und Schüler des nächsten Schuljahres bereits abgeschlossen. Angehende Erstklässlerinnen und Erstklässler wurden dabei nicht im wörtlichen Sinne auf Herz und Nieren geprüft, sondern auf Fähigkeiten, die für die Teilnahme am Unterricht und den Schulerfolg wichtig sind. Dazu gehört die Sprachentwicklung genauso wie die Koordination, das Verhalten, Sehen und Hören. Weil diese Schuleingangsuntersuchungen in fast allen Bundesländern verpflichtend sind, liegen mit ihr letztlich repräsentative Daten für alle Kinder eines Jahrgangs vor, der demnächst eingeschult wird. Das klingt nach einem Eldorado für alle Forscherinnen und Forscher, die auf Basis repräsentativer Daten Fähigkeiten von Kindern beschreiben, Reformen im Bildungsbereich evaluieren oder Trends analysieren wollen. Und es wäre auch tatsächlich ein Eldorado, könnten diese Daten systematisch und transparent von der Forschung nach Beantragung und Prüfung des Forschungsdesigns genutzt werden. Bisher existiert kein einheitlicher Zugang zu diesen Daten. Nur sehr wenige Bundesländer stellen diese einigen Forscherinnen und Forschern zur Verfügung. Das sollte sich dringend ändern!
Sicher, es ist nicht der primäre Zweck der Schuleingangsuntersuchungen, Daten für die Forschung zu generieren. Vielmehr sollen die Gesundheit ganzer Jahrgänge erfasst werden und Schulleitungen sowie Eltern erfahren, wie es um die Schulfähigkeit der Kinder bestellt ist. Dies sind sensible Daten, für die berechtigterweise strenge Vorschriften gelten. Doch das ist im Zeitalter von Forschungsdatenzentren nicht das Problem, die Daten könnten und müssten zweifelsohne vollständig anonymisiert werden, was sie aber nicht an Qualität einbüßen ließe. Der (Daten-) Schatz ist viel zu wertvoll, als dass man ihn nicht heben sollte.
Aus einer forschungsökonomischen Perspektive geradezu genial ist nämlich, dass diese Daten ohnehin erhoben werden und damit keine zusätzlichen Erhebungskosten anfallen. Für alle, die sich mit der Repräsentativität beziehungsweise Selektivität von Stichproben beschäftigen, sind die Schuleingangsuntersuchungen auch deshalb ein Glücksfall, weil sie verpflichtend sind und deshalb nicht nur befragungswillige Personen teilnehmen.
So ist es nicht weiter verwunderlich, dass in jüngster Vergangenheit zumindest vereinzelt bildungs- und gesundheitsökonomische Studien entstanden sind, die auf Daten von Schuleingangsuntersuchungen beruhen. Stellenweise haben Forscherinnen und Forscher einen auf ihr Projekt hin ausgerichteten, spezifischen Zugang zu den Daten erhalten. Auf deren Basis konnte beispielsweise die Bedeutung der elterlichen Bildung für die Gesundheit der Kinder untersucht werden. Auch wenn die Validität der Daten manchmal als verbesserungswürdig betrachtet wird, haben auch Arbeiten des DIW Berlin mit entsprechenden Daten gezeigt, dass diese sehr zuverlässig erwartbare Entwicklungsunterschiede zwischen Kindern aufzeigen: Beispielsweise, dass ältere Kinder und auch Mädchen bereits vor der Einschulung eine höhere Sprachkompetenz aufweisen. Daraus lässt ableiten, dass sich auch andere Zusammenhänge valide abbilden lassen würden.
Schuleingangsdaten haben einen weiteren großen Vorteil: Die Einschätzung der kindlichen Entwicklung erfolgt durch unabhängige, medizinisch geschulte Expertinnen und Experten in unterschiedlichen Entwicklungsdimensionen. Außerdem ermöglichen die Daten Analysen auf Basis einer großen Anzahl von Beobachtungen. Dies ist insbesondere für die Wirkungsforschung in der Ökonomie von großem Interesse: Sie analysiert zum Beispiel die kausalen Effekte bildungspolitischer Maßnahmen auf kindliche Fähigkeiten und will dabei die Effekte, etwa des Kita-Ausbaus oder des Elterngelds, auch für bestimmte – mitunter kleine – Gruppen unter die Lupe nehmen. Dazu können Untersuchungen zählen, die Effekte nur nach bestimmten Bildungsabschlüssen der Eltern oder nach einem Migrationshintergrund betrachten – dabei kommt es darauf an, nicht an zu geringen Fallzahlen zu scheitern.
Wichtig ist nun, einen Schritt weiterzugehen und die Daten der Schuleingangsuntersuchungen systematischer zu nutzen. Die Länder und Kommunen sollten diese Daten allen Forscherinnen und Forschern zugänglich machen und transparent darlegen, was die Voraussetzungen dafür sind, mit den Daten arbeiten zu können. Datenschutzrechtliche Bedenken sind heute in den Griff zu bekommen. Und letztlich gilt: Warum sollten öffentliche Gelder für teure neue Befragungen ausgegeben werden, wenn diese nur das, was bereits vorliegt, ein zweites Mal erheben würden? Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, Eltern und Kinder könnten stattdessen ohne zusätzliche Kosten von einer evidenzbasierten Bildungspolitik profitieren, die sich auf Forschung auf der Basis repräsentativer Daten stützt. Dies gilt im Übrigen auch für viele andere repräsentative Erhebungen, die zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten die Bildungsbiographie von Kindern erfassen. Viele Eldorados, die wir Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gerne erforschen würden. Die Chancen liegen auf dem Tisch – sie müssen „nur“ systematisch greifbar gemacht werden.
Themen: Bildung , Surveymethodologie und Data-Science