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Rentennahe Jahrgänge haben große Lücke bei der Sicherung ihres Lebensstandards im Ruhestand

Pressemitteilung vom 12. September 2018

Mehr als der Hälfte der 55- bis 64-jährigen Erwerbstätigen reichen derzeitige Rentenanwartschaften nicht, um aktuellen Konsum vollständig zu decken – Private Versicherungen reduzieren diesen Anteil nur geringfügig – Potentielle Versorgungslücke beträgt durchschnittlich rund 700 Euro im Monat

58 Prozent der Erwerbstätigen aus rentennahen Jahrgängen könnten ihren Konsum nicht aus Anwartschaften aus der gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge oder Beamtenpensionen decken, wenn sie jetzt in den Ruhestand gingen. Sie hätten im Schnitt eine potentielle Versorgungslücke von monatlich rund 700 Euro. Private Versicherungen wie die Riester- und Rürup-Rente würden den Anteil der 55- bis 64-Jährigen mit einer potentiellen Versorgungslücke lediglich um zwei Prozentpunkte senken. Auch wenn sie zusätzlich ihr privates Vermögen einsetzten, könnten gut 40 Prozent ihren aktuellen Konsum nicht decken. Das sind die wichtigsten Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die von der Hans-Böckler-Stiftung finanziert wurde.

„Gut die Hälfte der Personen aus den rentennahen Jahrgängen müsste im Ruhestand ihren privaten Konsum einschränken, da ihre Rentenanwartschaften nicht ausreichen würden, den aktuellen Konsum zu finanzieren.“ Markus M. Grabka

Die ÖkonomInnen sind der Frage nachgegangen, inwieweit die drei Säulen der Alterssicherung bestehend aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge ausreichen, den Konsum der Erwerbstätigen aus rentennahen Jahrgänge zu decken, wenn diese jetzt in den Ruhestand gingen. Dazu wurden Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) von 2012 zu Rentenanwartschaften, Vermögen und Konsum der Geburtsjahrgänge 1948 bis 1957 ausgewertet. „Gut die Hälfte der Personen aus diesen rentennahen Jahrgängen müsste im Ruhestand ihren privaten Konsum einschränken, da ihre Rentenanwartschaften nicht ausreichen würden, den aktuellen Konsum zu finanzieren“, schließt Studienautor Markus M. Grabka aus den Ergebnissen.

„Eine potentielle Versorgungslücke haben vor allem diejenigen, die nur Anwartschaften aus der Gesetzlichen Rentenversicherung haben: Mehr als zwei Drittel (69 Prozent) wären nicht in der Lage, ihren aktuellen Konsum vollständig zu decken. Bestehen auch Ansprüche aus Betriebsrenten, so sinkt dieser Anteil auf 50 Prozent“, erklärt Studienautorin Anita Tiefensee. Bei BeamtInnen fällt der Anteil mit weniger als einem Fünftel deutlich geringer aus. „Das Versorgungsniveau der Pensionen ist überdurchschnittlich“, erläutert Tiefensee weiter.

© DIW Berlin

Nur Vermögen reduziert Anteil derjenigen mit einer Versorgungslücke nennenswert

Besteht eine potentielle Versorgungslücke, so liegt diese im Schnitt bei rund 44 Prozent oder 700 Euro im Monat. Private Versicherungen wie Lebens- und Rentenversicherungen reduzieren die Lücke auf durchschnittlich 650 Euro im Monat. Der Anteil derjenigen mit einer potentiellen Versorgungslücke kann aber durch diese privaten Versicherungen, zu denen auch Riester- und Rürup-Renten zählen, nur geringfügig von 58 auf 56 Prozent gesenkt werden. „Die quantitative Relevanz dieser Versicherungen ist also nicht nennenswert. Und die untersuchten Jahrgänge haben häufig ihre Versicherungen noch zu Zeiten mit einer hohen Verzinsung abgeschlossen. Für die späteren Kohorten sind die Aussichten schlechter“, gibt Studienautor Timm Bönke zu bedenken.

Anders sieht es aus, wenn das gesamte Vermögen zur Deckung des aktuellen Konsums eingesetzt wird. Nicht nur fällt der Anteil derjenigen mit einer potentiellen Versorgungslücke mit 41 Prozent deutlich geringer aus. Der Konsum kann dann auch über einen längeren Zeitraum gedeckt werden. „Da aber Vermögen sehr ungleich verteilt sind, zeigt sich, dass von denen die nur Anwartschaften an die Gesetzliche Rentenversicherung haben, ein Viertel nicht in der Lage ist, ihren aktuellen Konsum auch mit dem Vermögen zumindest fünf Jahre lang zu bestreiten“, erläutert Studienautor Grabka.

Arbeiten bis zum Rentenzugangsalter senkt Werte um acht Prozentpunkte

Berechnet haben die AutorInnen auch, was herauskäme, wenn die untersuchten Jahrgänge nicht sofort in den Ruhestand gingen, sondern noch bis zum durchschnittlichen Rentenzugangsalter von 64 Jahren weiterarbeiten würden – unter der Annahme, dass die letzte berufliche Position beibehalten wird. Demnach sinkt der Anteil derjenigen mit einer potentiellen Versorgungslücke um immerhin acht Prozentpunkte. Statt 58 könnten nun 50 Prozent ihren Konsum nicht decken. Bei Einsetzung des privaten Vermögens träte bei 33 statt 41 Prozent eine potentielle Versorgungslücke auf.

Die Ergebnisse der Studie legen nahe, dass das System der Alterssicherung weiter reformiert werden müsste, damit mehr Menschen ihren Lebensstandard auch im Alter halten können. Hierzu stehen der Politik unterschiedliche Instrumente zur Verfügung. Die StudienautorInnen empfehlen verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Um ein weiteres Absinken des Rentenniveaus zu begrenzen, sollte das System der Alterssicherung mehr auf die erste Säule der Alterssicherung setzen, wie beispielsweise das österreichische Modell. Die AutorInnen empfehlen neben einer stärkeren Fokussierung auf die Gesetzliche Rentenversicherung vor allem über die Aufweichung des strikten Äquivalenzprinzips nachzudenken, womit die Höhe der Rentenleistungen nicht mehr eins zu eins an die Einzahlungsbeiträge gekoppelt wäre wie bisher. „Gerade Geringverdienenden sollten dann höhere Leistungen zugutekommen, während die Beitragsbemessungsgrenze für die oberen Einkommensgruppen aufgehoben werden sollte“, empfiehlt Studienautor Grabka. Zudem könnten bessere Anreize zur Bildung privaten Vermögens gesetzt werden, zum Beispiel durch eine Umleitung der staatlichen Zuschüsse für Riester-Renten in Richtung einer kapitalgedeckten Zusatzrente nach dem schwedischen Fondsmodell –  eine Diskussion, die in Deutschland unter dem Begriff „Deutschlandrente“ schon seit längerem geführt wird.

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Markus M. Grabka

Direktorium SOEP und kommissarische Bereichsleitung in der Infrastruktureinrichtung Sozio-oekonomisches Panel

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