DIW Wochenbericht 48 / 2018, S. 1040
get_appDownload (PDF 92 KB)
get_appGesamtausgabe/ Whole Issue (PDF 2.57 MB)
Der Grünen-Chef Robert Habeck hat jüngst dafür plädiert, eine existenzsichernde und sanktionsfreie „Garantiesicherung“ einzuführen: Zahlungen an Langzeitarbeitslose sollen in diesem Modell bedingungslos erfolgen, wenngleich sie auch weiterhin bedarfsgeprüft blieben. Dies wäre ein konsequenter Bruch mit dem bislang geltenden normativen Prinzip, das hinter dem Grundsatz des „Forderns“ im Sozialgesetzbuch steckt. Es wäre letztlich der Einstieg in die Utopie eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle Bürgerinnen und Bürger Deutschlands.
Ob die derzeitige Praxis, mit Hilfe von Sanktionen das Arbeitslosengeld II zu kürzen, insbesondere bei jungen Erwachsenen überhaupt verfassungskonform ist, wird derzeit vom Bundesverfassungsgericht geprüft. So ist nicht auszuschließen, dass die Vorschläge von Robert Habeck, bedürftigen Menschen in Deutschland eine bedingungslose finanzielle Garantiesicherung zu gewähren, eher im Einklang mit unserer Verfassung stehen, als die seit 2005 geltenden Regelungen. Der Grünen-Chef regt ein sehr grundsätzliches Nachdenken über unser Verständnis von sozialstaatlicher Sicherung an. Sollen wirklich die Vermittlung in eine Erwerbsarbeit, auch wenn sie noch so prekär ist und innerlich verweigert wird, oder die Teilnahme an einer Fortbildung, die als unpassend und nicht sachgemäß empfunden wird, die Bedingung dafür sein, weiterhin ein sozio-kulturelles Existenzminimum zu beziehen? Neben der ausstehenden normativen Klärung durch das Verfassungsgericht bedarf es aber einer breiten Debatte über die gesamtgesellschaftlichen Folgen einer Garantiesicherung. Welche Konsequenzen hätte die Reform? Die Frage stellt sich nicht nur für die Hilfsbedürftigen, sondern auch für alle NiedriglohnempfängerInnen, für die dann vermutlich ansteigenden Zahl der sogenannten „Aufstocker“, sowie für die große Gruppe der SteuerzahlerInnen, die ja dann das „Nichtstun“ der Betroffenen zu finanzieren hätten.
In Finnland endet zum Jahresende ein zweijähriges Feldexperiment, in dem 2000 zufällig ausgewählte Arbeitslose die Grundsicherungsleistungen bezogen. Sie erhielten zwei Jahre lang bedingungslos ein Grundeinkommen von 560 Euro, welches dem Vorschlag von Robert Habeck eines existenzsichernden Garantieeinkommens sehr ähnlich ist. Ab Januar 2019 wird das Experiment mit Hilfe von Interviews wissenschaftlich ausgewertet sowie die Frage geklärt, wie viele der Menschen zwischenzeitlich gearbeitet haben und ob dies mehr oder weniger waren als in der Kontrollgruppe.
Für Deutschland hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags bereits vor zwei Jahren eine Ausarbeitung erstellt, in der die rechtlichen Voraussetzungen sowohl für bundesweite als auch regional begrenzte Pilotprojekte zum Grundeinkommen geprüft wurden. Mit dem Ergebnis, dass solche Feldversuche als verfassungsrechtlich zulässig erachtet wurden. Und die empirische Sozialforschung verfügt mittlerweile über einen ausgereiften methodischen Instrumentenkasten, mit dem der Grad der Zielerreichung eines oder mehrerer Experimente im Hinblick auf „grundsätzliche Sozialstaatsreformen“ empirisch und faktenbasiert ergründet werden können. Wir müssten nicht mehr allein Simulationsrechnungen Glauben schenken. Es wäre eine Politik auf der Höhe der Zeit, wissenschaftlich überprüfbare Experimentierfreude („im Feld“) zu wagen. Künftige Regierungskoalitionen müssten sich so bei der Verabschiedung von Sozialstaatsreformen weniger auf Vermutungen verlassen und könnten im Lichte empirischer Befunde Gesetze beschließen. Auf diese Weise könnte auch die gesamte Bevölkerung besser über die Folgen von grundlegenden Reformmaßnahmen informiert und am Reformprozess beteiligt werden.
Themen: Verteilung, Arbeit und Beschäftigung
DOI:
https://doi.org/10.18723/diw_wb:2018-48-3
Frei zugängliche Version: (econstor)
http://hdl.handle.net/10419/190773