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Was die Grundgesetzänderung im Bildungsbereich und das Gute-Kita-Gesetz miteinander zu tun haben: Kommentar

DIW Wochenbericht 50 / 2018, S. 1100

C. Katharina Spieß

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Der Bundestag hat mit der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Grundgesetzänderung gestimmt, derzufolge der Bund im Bildungsbereich künftig nicht nur in Gebäude investieren darf, sondern auch in Personal und Fortbildung. Dabei soll er nicht wie bisher nur finanzschwachen Kommunen unter die Arme greifen können, sondern allen Städten und Gemeinden. Zwar ist das Ganze vorerst ins Stocken geraten, weil die Bundesländer im Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen haben und nachverhandeln wollen. Doch letztlich wird und muss es einen Kompromiss geben, denn klar ist: Eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes ist mehr als überfällig – und zwar nicht nur, um den „Digitalpakt Schule“ endlich umsetzen.

Auch wenn das der Hauptanlass für die Grundgesetzänderung sein mag, geht es doch um deutlich mehr, denn das Projekt „Bildungsrepublik Deutschland“ ist noch lange nicht am Ziel. Regionale Unterschiede in der Finanzkraft der Gebietskörperschaften dürfen nicht wie im jetzigen Ausmaß dazu führen, dass Kindern und Jugendlichen unterschiedliche Bildungsangebote und diese auch noch in unterschiedlicher Qualität bereitstehen. Auch der Bund profitiert massiv von einer guten Bildung aller Menschen in Deutschland. Somit ist es nur folgerichtig, dass sich auch der Bund an den Ausgaben beteiligt. Dass er dann auch mitreden will, wie und in was investiert wird, ist nachvollziehbar. Dass die Länder eine andere Form der Finanzierungsbeteiligung des Bundes befürworten, mag aus ihrer Perspektive auch wiederum einleuchten. Aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive kommt es aber einzig und allein darauf an, dass Kinder und Jugendliche bundeslandübergreifend Bildungsangebote in gleichwertiger Qualität und Quantität in Anspruch nehmen können.

Das gilt nicht nur mit Blick auf die Schulen, sondern auch für den Kita-Bereich. Auch wenn es sehr zu begrüßen ist, dass der Bund mit dem „Gute-KiTa-Gesetz“ endlich ein Qualitätsgesetz auf den Weg bringt, so ist er doch auf halber Strecke stehen geblieben. In Absprache mit den Ländern wurden zehn Handlungsfelder zur Qualitätsverbesserung definiert. Um diese anzugehen, müssen alle Beteiligten neben Gestaltungswillen auch mehr Geld aufbringen. Der Bund will 5,5 Milliarden Euro in den Qualitätsausbau der Kindertagesbetreuung investieren. Allerdings hat er die Mittel nur bis 2020 zugesagt, zudem kann er eine zweckgebundene Verwendung nicht direkt sicherstellen. Vielmehr muss er sich auf die Selbstverpflichtung der Länder verlassen, wonach diese geeignete Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung treffen. Damit werden sich die großen Qualitätsunterschiede zwischen den Bundesländern aber kaum in Luft auflösen. So ist nicht auszuschließen, dass einige Länder die zusätzlichen Mittel für beitragsfreie Kitas nutzen, während andere in die Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte investieren. Warum darf der Bund denn nicht auch in diesem Bereich direkt in Personal und Fortbildung investieren? Warum soll dies zunächst nur beim „Digitalpakt Schule“ möglich sein und nicht bei der kaum minder wichtigen frühen Bildung und Betreuung? Zwar will der Bund mit dem neuen Gesetz striktere Rahmenrichtlinien beispielsweise mit Blick auf die Kita-Gebühren vorgeben – allerdings fragt man sich, warum etwa nicht explizit und verbindlich eine progressive Gebührenordnung für alle festgehalten wird, die die hohe Zahlungsbereitschaft von höheren Einkommensgruppen, die Studien auch des DIW Berlin bereits nachgewiesen haben, abschöpft und untere Einkommen noch stärker entlastet. Sinnvoll wäre auch ein gesetzlich verankertes Monitoring durch einen neutralen Akteur. Unter dem Strich gibt es also viele gute Ansatzpunkte, deren Wirkung letztlich aber wie bisher vom politischen Gestaltungswillen und der Finanzlage der Kommunen und Länder abhängen wird.

Für die Kitas wie für die Schulen gilt daher: Bitte keine halben Sachen! Die Milliarden vom Bund können nur dann effizient verwendet werden und allen zugutekommen, wenn der bisherige Flickenteppich flächendeckend durch einen einheitlich guten Qualitätsteppich ersetzt wird.

Themen: Familie, Bildung

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