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„Das Gute-KiTa-Gesetz ist noch nicht der Weisheit letzter Schluss“

Statement vom 14. Dezember 2018

Bundestag und Bundesrat haben heute das „Gute-KiTa-Gesetz“ beschlossen. Im Fall der geplanten Grundgesetzänderung im Bildungsbereich wurde hingegen der Vermittlungsausschuss angerufen. Zu den Entwicklungen äußert sich C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), wie folgt:

BlockquoteGrundsätzlich ist es sehr zu begrüßen, dass der Bund mit dem „Gute-KiTa-Gesetz“ endlich ein Gesetz auf den Weg gebracht hat, das die Qualität in der Kindertagesbetreuung verbessern soll. Doch leider ist er dabei auf halbem Wege stehen geblieben. Denn ob die Qualität tatsächlich überall steigt, bleibt abzuwarten. Der Bund muss auf die Selbstverpflichtung der Länder vertrauen, geeignete Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung zu treffen. Damit werden sich die großen Qualitätsunterschiede zwischen den Ländern aber nicht zwingend verringern – zumal nicht auszuschließen ist, dass manche die Bundesmittel eher für beitragsfreie Kitas nutzen werden statt in pädagogische Fachkräfte und deren Qualifizierung zu investieren. Warum der Bund nicht direkt in Personal und Fortbildung investieren darf, bleibt rätselhaft. Beim „Digitalpakt Schule“, der derzeit wegen des Streits zwischen Bund und Ländern über die Grundgesetzänderung in der Warteschlange steckt, soll das schließlich gehen können, wenn er dann in Kraft tritt. In dieser Hinsicht sollte zwischen Schulen und dem Bereich der frühen Bildung, die nicht weniger wichtig ist, aber kein Unterschied gemacht werden. Wenn das Projekt „Bildungsrepublik Deutschland“ irgendwann das Ziel erreichen soll, muss endlich Schluss sein mit dem Flickenteppich. Umfang und Qualität der Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche dürfen nicht länger von deren Wohnort abhängen. Alles andere wäre halbherzig.

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