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Für erwerbslose Frauen ist die Reform problematisch: Interview

DIW Wochenbericht 14 / 2019, S. 248

Johannes Geyer, Erich Wittenberg

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Herr Geyer, Im Jahr 1999 wurde die sogenannte „Altersrente für Frauen“ für die Jahrgänge ab 1952 abgeschafft. Sie hatte es Frauen ermöglicht, bereits mit 60 Jahren eine Altersrente zu beziehen. Inwieweit hat diese Anhebung des frühestmöglichen Rentenalters zur Erhöhung der Erwerbstätigkeit beigetragen? Man hat bei dieser großen Reform von einer Kohorte auf die andere das Rentenzugangsalter um drei Jahre erhöht. Das hat stark dazu beigetragen, dass die Erwerbstätigkeit der betroffenen Frauen schätzungsweise um acht Prozentpunkte gestiegen ist. Aber das gilt nicht nur für die Kohorte 1952, die wir untersucht haben, sondern auch für alle folgenden Kohorten.

Wie wirkt sich die Abschaffung der Frauenrente auf die Arbeitslosigkeit und die Nichterwerbstätigkeit aus? Vor der Reform waren viele Frauen in dem Alter, in dem sie in Rente gehen konnten, arbeitslos und sind es nach der Reform geblieben. Wir finden eine Zunahme um ungefähr 50 Prozent der Erwerbstätigkeit und um 50 Prozent der Nichterwerbstätigkeit.

Welchen Einfluss hat die Reform auf die Erwerbsminderungsrente? Die Erwerbsminderungsrente ist im Prinzip die einzige Möglichkeit, jetzt vor dem Alter von 63 Jahren in Rente zu gehen, außer die Betroffenen sind schwerbehindert. Wir sehen eine leichte Zunahme der Zugänge in der Erwerbsminderungsrente, aber keinen dramatischen Anstieg. Frauen haben sich also nicht überlegt, die Erwerbsminderungsrente quasi als Exit-Option noch stärker in Anspruch zu nehmen.

Lässt sich feststellen, inwieweit die Frauen aus den betroffenen Übergangsjahrgängen ihr Erwerbsverhalten durch die Reform angepasst haben? Wir beobachten nicht, dass Frauen, weil sie durch den späteren Renteneinstieg länger in Arbeitslosigkeit bleiben müssen, stärker in die Erwerbstätigkeit gehen. Wir finden eigentlich bloß Verharrung in den Zuständen, in denen die Frauen schon im Alter von 60 Jahren waren: Erwerbstätige Frauen bleiben erwerbstätig, arbeitslose Frauen bleiben arbeitslos. Für die Erwerbslosen ist das natürlich problematisch.

Inwieweit wirkt sich diese Reform unterschiedlich auf verschiedene Gruppen aus? Durch die Reform steigt die Erwerbsbeteiligung bei höher gebildeten Frauen stärker als bei gering gebildeten Frauen, die häufiger nicht am Arbeitsmarkt aktiv oder arbeitslos sind. Das gleiche gilt zum Beispiel für alleinstehende Frauen versus verheiratete Frauen. Alleinstehende Frauen in dem Alter sind häufiger erwerbstätig. Die Reform führt also dazu, dass deren Erwerbstätigkeit steigt. Umgekehrt sehen wir bei den verheirateten Frauen einen Anstieg in der Nichterwerbstätigkeit.

Wie bewerten Sie die Reform? Ich denke, die Reform muss man gemischt bewerten. Auf der einen Seite sieht man einen Anstieg der Erwerbstätigkeit für ungefähr die Hälfte der betroffenen Frauen. Das ist sicherlich positiv. Auf der anderen Seite sehen wir ganz viele Gruppen, die Schwierigkeiten haben, wieder zurück zu finden in den Arbeitsmarkt und für die verlängert sich die Zeit bis zur Rente. Im Prinzip ändert sich an deren Status nichts, nur ist ihre Situation prekärer, weil sie noch keine Rente beziehen können.

Sehen Sie Möglichkeiten, wie man dem entgegenwirken könnte? Eine Besonderheit dieser Reform ist, dass sie von einer Kohorte auf die andere das Renteneintrittsalter um drei Jahre erhöht hat. Das sollte man vielleicht nicht wiederholen. Normalerweise haben wir ganz lange Zeitperioden, in denen sich Menschen und Unternehmen anpassen können. Das zweite Problem ist, dass man sich zu wenig darum gekümmert hat, die betroffenen Frauen, die schon aus der Erwerbstätigkeit rausgefallen waren, wieder einzugliedern.

Das Gespräch führte Erich Wittenberg.

Johannes Geyer

Stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung Staat

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