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Der Niedriglohnsektor in Deutschland ist größer als bislang angenommen

DIW Wochenbericht 14 / 2019, S. 249-257

Markus M. Grabka, Carsten Schröder

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  • Anteil der Niedriglohnbeschäftigten in Deutschland hat zwischen 1995 bis 2008 stark zugenommen, seitdem stagniert er bei etwa einem Viertel
  • Die absolute Zahl der Niedriglohnbeschäftigungsverhältnisse liegt zuletzt bei neun Millionen – inklusive Nebentätigkeiten
  • Mindestlohn hat Bruttostundenlöhne im untersten Dezil überproportional steigen lassen aber Anteil der Niedriglohnbeschäftigten nicht gesenkt
  • Lohnmobilität aus dem Niedriglohnsektor heraus ist gering und steigt nicht
  • Absenken der Verdienstgrenzen bei Minijobs, bessere Qualifizierung und offensivere Lohnpolitik könnten dazu beitragen, Niedriglohnsektor einzudämmen

„Dass der Niedriglohnsektor lediglich als Übergang oder gar als Sprungbrett gilt, erweist sich für die meisten als Illusion. Vielmehr gibt es eine Niedriglohnfalle. Die Politik sollte darauf hinwirken, dass der Niedriglohnsektor eingedämmt wird.“ Markus M. Grabka, Studienautor

Die Zahl der abhängig Beschäftigten in Deutschland ist seit der Finanzkrise um mehr als vier Millionen gestiegen. Ein Teil dieses Beschäftigungsaufbaus fand im Niedriglohnsektor statt. Analysen auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels, die erstmalig ausreichend Details über Nebentätigkeiten liefern, zeigen, dass es im Jahr 2017 über neun Millionen Beschäftigungsverhältnisse mit einem Lohn unterhalb der Niedriglohnschwelle gab, was einem Anteil von rund einem Viertel aller Beschäftigungsverhältnisse entspricht. Frauen, junge Erwachsene und Ostdeutsche erhalten besonders häufig Niedriglöhne. Da der allgemeine Mindestlohn unter der Niedriglohnschwelle lag, hat seine Einführung im Jahr 2015 den Anteil der Niedriglohnbeschäftigten nicht gesenkt, obwohl die Löhne im unteren Segment deutlich gestiegen sind. Die Mobilität in der Lohnverteilung hat sich seit Mitte der 1990er Jahre kaum verändert: Etwa zwei Drittel der Niedriglohnbeschäftigten verharren mittelfristig in ihrer Lohngruppe. Um den Niedriglohnsektor einzudämmen, sind Reformen bei den Minijobs, sowie Anstrengungen bei der Qualifikation und eine offensivere Lohnpolitik gefragt.

Die vorliegende Studie aktualisiert bisherige Untersuchungen am DIW Berlin zur Entwicklung realer vereinbarter Bruttostundenlöhne von 1995 bis einschließlich 2017, den derzeit aktuellsten verfügbaren Lohninformationen (Kasten).infoVgl. zuletzt: Markus M. Grabka und Carsten Schröder (2018): Ungleichheit in Deutschland geht bei Stundenlöhnen seit 2014 zurück, stagniert aber bei Monats- und Jahreslöhnen. DIW Wochenbericht Nr. 9, 157–166 (online verfügbar, abgerufen am 13. Februar 2019. Dies gilt auch für alle anderen Onlinequellen in diesem Bericht, sofern nicht anders vermerkt). Ein besonderer Fokus wird auf die Entwicklung im Niedriglohnsektor gelegt – ein Thema, das in Deutschland für viele Debatten sorgt. Von einem Niedriglohn spricht man, wenn der Bruttostundenlohn geringer als zwei Drittel des MedianlohnsinfoDer Median ist der Wert, der die Verteilung der Löhne in zwei Hälften teilt: Die eine Hälfte hat einen Lohn, der niedriger ist als der Medianlohn, die andere Hälfte einen Lohn, der höher ist. aller Beschäftigten ist.infoSiehe auch Definition von „Niedriglohn“ im DIW Glossar (online verfügbar). Empirische Grundlage sind die vom DIW Berlin in Zusammenarbeit mit Kantar Public erhobenen Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP).infoDas SOEP ist eine repräsentative jährliche Wiederholungsbefragung privater Haushalte, die seit 1984 in Westdeutschland und seit 1990 auch in Ostdeutschland durchgeführt wird; vgl. Jan Goebel et al. (2018): The German Socio-Economic Panel (SOEP). Journal of Economics and Statistics, online first, DOI: https://doi.org/10.1515/jbnst-2018-0022.

Der vorliegende Bericht verwendet als Konzept den vertraglichen Bruttostundenlohn. Dieser basiert auf den Angaben zum Bruttomonatsverdienst in einer Hauptbeschäftigung des vorangegangenen Monats ohne Sonderzahlungen aber inklusive eventueller Überstundenvergütungen, dividiert durch die vertragliche wöchentliche Arbeitszeit multipliziert mit dem Faktor 4,33. Ist keine Arbeitszeit vereinbart oder wird keine Antwort auf die Frage nach der vereinbarten Arbeitszeit gegeben, wird die geleistete Arbeitszeit verwendet.

Im SOEP besteht alternativ die Möglichkeit, Stundenlöhne auf Basis der geleisteten Arbeitszeit zu berechnen. Es wird abgefragt, wieviel im Durchschnitt die tatsächliche Arbeitszeit beträgt. Vor dem Hintergrund, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in zunehmenden Maße Gleitzeitregellungen unterliegen oder Arbeitszeitkonten nutzen können, kann die im SOEP abgefragte tatsächliche Arbeitszeit signifikant von der vereinbarten abweichen. Eine Abweichung liegt auch dann vor, wenn zum Beispiel (längere) Fehlzeiten zum Beispiel aufgrund von Krankheit, Weiterbildung, etc. vorliegen. Weitere Unterschiede ergeben sich durch unbezahlte Überstunden. Das hier verwendete Konzept der vertraglichen Arbeitszeit dürfte somit vermutlich eine untere Grenze für den Anteil des Niedriglohnsektors darstellen.

Mit der Erhebungswelle 2017 wurde die Erfassung von Nebentätigkeiten im SOEP verbessert. Dies erlaubt nun eine Differenzierung danach, ob die Nebentätigkeit im Ehrenamt ausgeübt wird, oder eine selbständige oder abhängige Beschäftigung vorlag. Daneben wird für drei verschiedene Nebentätigkeiten die Zahl der geleisteten Arbeitszeit pro Woche als auch die Höhe des Bruttoverdienstes aus diesen Nebentätigkeiten erfragt. Da Beschäftigte mehrere Tätigkeiten ausüben können, werden die Analysen zum Niedriglohnsektor ab 2017 auf Basis von Beschäftigungsverhältnissen präsentiert.

Eine Herausforderung aller Bevölkerungsumfragen stellt die sachgemäße Berücksichtigung fehlender Angaben insbesondere bei als sensitiv empfundenen Fragen wie dem Einkommen dar. In den hier analysierten Daten des SOEP werden fehlende Angaben im Rahmen aufwendiger, quer- und längsschnittbasierter Imputationsverfahren ersetzt.infoJoachim R. Frick und Markus M. Grabka (2005): Item non-response on income questions in panel surveys: incidence, imputation and the impact on inequality and mobility. Allgemeines Statistisches Archiv, 89(1), 49–61. Dabei werden mit jeder neuen Datenerhebung immer sämtliche fehlende Werte auch rückwirkend neu imputiert, da neue Informationen aus Befragungen genutzt werden können, um fehlende Angaben in den Vorjahren zu ersetzen. Dadurch kann es zu Veränderungen gegenüber früheren Auswertungen kommen. In der Regel sind diese Veränderungen jedoch geringfügig.

Untersuchungen zeigen, dass es in den ersten beiden Befragungswellen vermehrt zu Anpassungen im Befragungsverhalten kommt, die nicht auf die unterschiedliche Teilnahmebereitschaft zurückzuführen sind.infoJoachim R. Frick et al. (2006): Using analysis of Gini (ANOGI) for detecting whether two subsamples represent the same universe. The German Socio-Economic Panel Study (SOEP) Experience, Sociological Methods Research May 2006 vol. 34 no. 4 427-468, doi: 10.1177/0049124105283109. Um solche Effekte in den Zeitreihen zu den Löhnen zu vermeiden, wurde die jeweils erste Erhebungswelle einer jeweiligen SOEP-Stichprobe aus den Berechnungen ausgeschlossen.infoIm Jahr 2016 betrifft dies zum Beispiel die beiden neuen Flüchtlingssample M3 und M4. In 2017 wurde das neue Flüchtlingssample M5 und die neue Teilstichprobe N ausgeschlossen.

Die diesen Analysen zugrundeliegenden Mikrodaten des SOEP (Version v34 auf Basis der 34. Erhebungswelle im Jahr 2017) ergeben nach Berücksichtigung von Hochrechnungs- und Gewichtungsfaktoren ein repräsentatives Bild der abhängig Beschäftigten in Privathaushalten und erlauben somit Rückschlüsse auf die Grundgesamtheit.

Betrachtet werden Löhne abhängig Beschäftigter. Nicht berücksichtigt sind Selbständige, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Wehr- und Zivildienstleistende. Beim Bruttostundenlohn werden – so nicht anders erwähnt – nur abhängig Beschäftigte in Haupttätigkeit betrachtet. Für das Jahr 2017 können aufgrund zusätzlicher abgefragter Merkmale im SOEP erstmals Löhne aus einer Nebentätigkeit berücksichtigt werden.

Seit 2013 steigen die realen vereinbarten Stundenlöhne wieder deutlich

Der durchschnittliche realeinfoIn Preisen von 2010, berechnet unter Verwendung des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes. vereinbarte Bruttostundenlohn hat sich über den Beobachtungszeitraum von 1995 bis 2017 insgesamt schwach entwickelt. Von etwa 16,50 Euro im Jahr 1995 stieg er auf 17 Euro im Jahr 2003 und ging bis 2013 auf rund 15,80 Euro zurück (Abbildung 1). Seit 2013 stieg der durchschnittliche reale vereinbarte Bruttostundenlohn, auf rund 16,90 Euro im Jahr 2017.infoNominal lag der vereinbarte Bruttostundenlohn im Jahr 2017 bei knapp 18,50 Euro. Dies entspricht einem deutlichen Anstieg von sieben Prozent gegenüber 2013.infoDie Lohnentwicklung im SOEP fällt insgesamt schwächer als in der Vierteljährlichen Verdiensterhebung (VV) des Statistischen Bundesamt aus. Die Bruttomonatsverdienste ohne Sonderzahlungen für vollzeitbeschäftigte ArbeitnehmerInnen sind im Zeitraum 1995 bis 2003 in beiden Datensätzen nahezu deckungsgleich gestiegen. Im Zeitraum 2004 bis 2008 lagen in allen Jahren die Lohnzuwächse im SOEP unter denen der VV. Seit 2008 weichen die Lohnzuwächse in beiden Datenquellen nur geringfügig voneinander ab; vgl. hierzu Statistisches Bundesamt (2019): Durchschnittliche Bruttomonatsverdienste (online verfügbar). Gemessen am Median verlief die Entwicklung weitgehend ähnlich. Zuletzt hat sich der Medianlohn aber schwächer entwickelt als der Mittelwert und lag in 2017 bei rund 15 Euro (nominal 16,30 Euro).

Die Entwicklung der realen vereinbarten Bruttostundenlöhne variiert über die Lohnsegmente. Sortiert man die abhängig Beschäftigten nach der Höhe des vereinbarten Bruttostundenlohns und teilt die Beschäftigten in zehn gleich große Gruppen, so erhält man Dezile. Normiert man den Durchschnittslohn je Dezil auf das Jahr 1995 (=100), so lässt sich eine deutliche Spreizung der Löhne insbesondere bis 2006 beobachten (Abbildung 2). Diese war verbunden mit deutlichen Reallohneinbußen im untersten Dezil und dürfte unter anderem dem Ausbau des Niedriglohnsektors geschuldet sein. Ab 2013 setzt über alle Dezile hinweg eine positive Reallohnentwicklung ein.infoVerwendet man alternativ die geleistete Arbeitszeit, so setzt der Reallohnanstieg schon 2010 ein, vgl. Karl Brenke und Alexander Kritikos (2017): Niedrige Stundenverdienste hinken bei der Lohnentwicklung nicht mehr hinterher. DIW Wochenbericht Nr. 21, 407-416 (online verfügbar). Mit der Einführung des allgemeinen Mindestlohns im Jahr 2015 (8,50 Euro pro Stunde) steigen dabei die Stundenlöhne im ersten Dezil zwischen 2014 und 2016 überdurchschnittlich an.infoVgl. hierzu Patrick Burauel et al. (2017): Mindestlohn noch längst nicht für alle – Zur Entlohnung anspruchsberechtigter Erwerbstätiger vor und nach der Mindestlohnreform aus der Perspektive Beschäftigter. DIW Wochenbericht Nr. 49, 1109–1123 (online verfügbar). Die erstmalige Anhebung des Mindestlohns im Jahr 2017 auf 8,84 Euro pro Stunde spiegelt sich nicht in einem weiteren Lohnanstieg im ersten Dezil wieder: Ein Teil der anspruchsberechtigten Beschäftigten gibt auch nach 2014 an, unterhalb der Mindestlohnschwelle bezahlt zu werden (sog. non-compliance).infoVgl. Burauel et al. (2017), a.a.O. Für die höheren Lohndezile setzt sich dagegen die positive Reallohnentwicklung auch 2017 fort.infoEine weitere mögliche Erklärung, warum die Löhne im untersten Lohndezil nicht weiter gestiegen sind, könnte auch methodisch bedingt sein. So sind in den Daten von 2017 auch Personen mit einem Fluchthintergrund erstmals berücksichtigt, um diese Migrationsbewegung nach Deutschland abzubilden.

Ungleichheit bei vereinbarten Stundenlöhnen geht ab 2014 zurück

Die Verteilung der vereinbarten Bruttostundenlöhne kann mittels verschiedener Maßzahlen beschrieben werden. Hier wird das 90:10 Perzentilverhältnis präsentiert, also das Lohnverhältnis der Person mit dem geringsten Verdienst aus dem obersten (zehnten) Dezil und der Person mit dem höchsten Verdienst aus dem untersten (ersten) Dezil. Das 90:10-Perzentilverhältnis des vereinbarten Bruttostundenlohns betrug Mitte der 1990er Jahre etwa 3,3,infoDas heißt, der Bruttostundenlohn der Person auf der Untergrenze des zehnten Dezils war 3,3-Mal höher als bei der Person auf der Obergrenze des ersten Dezils. stieg bis 2005 auf rund 3,9 und ging 2014 bis 2016 wieder auf etwa 3,5 zurück (Abbildung 3). Hierfür dürfte die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns eine wichtige Rolle gespielt haben.infoVgl. Mindestlohnkommission (2018): Zweiter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz, Berlin; Marco Caliendo et al. (2017): The Short-Term Distributional Effects of the German Minimum Wage Reform. SOEPpapers on Multidisciplinary Panel Data Research 948, DIW Berlin (online verfügbar). Für 2017 setzt sich dieser Rückgang nicht weiter fort, da die obere Hälfte der Lohnverteilung zwischen den Jahren 2016 und 2017 von realen Lohnsteigerungen von rund 1,5 bis drei Prozent profitierte, während die Lohnentwicklung im untersten Dezil in diesem Zeitraum leicht negativ war.infoDie Ungleichheit der Monatsentgelte hat sich auch trotz der Einführung des Mindestlohns seit dem Jahr 2011 kaum geändert und stagniert auf einem historisch hohen Niveau. Vgl. auch Grabka und Schröder (2018), a.a.O.

Starke Ausweitung des Niedriglohnsektors bis 2008

Im europäischen Vergleich hat Deutschland einen der größten Niedriglohnsektoren.infoVgl. Eurostat (2016): Verdienststrukturerhebung. Jeder sechste Arbeitnehmer in der Europäischen Union ist Niedriglohnempfänger. Pressemitteilung 246/2016 vom 8. Dezember 2016 (online verfügbar). Das Thema wird hierzulande intensiv und kontrovers diskutiert. Einerseits wird argumentiert, der Niedriglohnsektor helfe, mehr Arbeits- und Erwerbslose in Beschäftigung zu bringen. Andererseits wird kritisiert, dass viele Beschäftigte im Niedriglohnbereich keine auskömmlichen Erwerbseinkommen erzielen, auf Lohnersatzleistungen angewiesen sind und perspektivisch ein hohes Altersarmutsrisiko haben.

Mitte der 1990er Jahre lag der Anteil der Beschäftigten mit einem Niedriglohn in Deutschland bei rund 16 Prozent (Abbildung 4). Seit 1997 ist eine starke Ausweitung dieses Lohnsegments zu beobachten: Seit dem Jahr 2008 liegt der Anteil konstant bei fast 24 Prozent. Da gleichzeitig ein allgemeiner Beschäftigungszuwachs in Deutschland zu verzeichnen war, bedeutet der konstante Anteil auch, dass im Jahr 2017 7,9 Millionen abhängig Beschäftigte einen Lohn unterhalb der Niedriglohnschwelle erhielten.infoDie Niedriglohnschwelle bei Hauptbeschäftigungen lag dabei im Jahr 2017 bei nominal 10,90 Euro. Das waren 2,9 Millionen Beschäftigte (46 Prozent) mehr als noch 1995.

Besonders hoher Anteil von Niedriglohnbeschäftigten in Nebentätigkeiten

Die bisher berichteten Werte beruhen, wie oben erklärt, auf Angaben von Beschäftigten in Haupttätigkeit.infoVgl. zum Beispiel Thorsten Kalina und Claudia Weinkopf (2018): Niedriglohnbeschäftigung 2016 – beachtliche Lohnzuwächse im unteren Lohnsegment, aber weiterhin hoher Anteil von Beschäftigten mit Niedriglöhnen. IAQ-Report 06-2018 (online verfügbar), oder Brenke und Kritikos (2017), a.a.O. Löhne aus Nebenverdiensten blieben also unberücksichtigt. Da in den zugrundeliegenden Daten des SOEP im Jahr 2017 die Erfassung von Informationen zu Nebentätigkeiten verbessert wurde, kann nun erstmals eine Unterscheidung von Nebentätigkeiten nach Ehrenamt, selbständiger und abhängiger Beschäftigung vorgenommen werden und damit die Lohnverteilung abhängig Beschäftigter in Nebentätigkeit analysiert werden.

Im Folgenden werden zur Bestimmung des Anteils der Beschäftigten im Niedriglohnsegment neben Löhnen aus einer Haupttätigkeit auch Löhne aus einer abhängigen Beschäftigung im Nebenverdienst berücksichtigt (ohne ehrenamtliche Tätigkeiten). Da eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer mehrere Tätigkeiten ausüben kann, werden nachfolgend nicht mehr Beschäftigte, sondern Beschäftigungsverhältnisse analysiert.

Unter Berücksichtigung von Nebentätigkeiten lag die Niedriglohnschwelle im Jahr 2017 bei rund 10,80 Euro. Der Anteil der Beschäftigungsverhältnisse mit einem Lohn unterhalb dieser Schwelle lag im selben Jahr bei 24,5 Prozent oder neun Millionen Beschäftigungsverhältnissen.infoDer Anteil der Beschäftigungsverhältnisse unterhalb der Niedriglohnschwelle liegt nach Angaben des SOEP etwas über denen der Verdienststrukturerhebung (VSE) des Statistischen Bundesamtes. Danach lag deren Anteil in 2014 bei rund 21 Prozent, vgl. Statistisches Bundesamt (2017): Verdienste auf einen Blick (online verfügbar). Dies erklärt sich unter anderem dadurch, dass der private Haushaltssektor in der VSE nicht enthalten ist und Minijobs untererfasst sind. In beiden Bereichen werden überdurchschnittlich häufig geringe Löhne gezahlt. Verwendet man alternativ die geleistete Arbeitszeit, so beläuft sich der Anteil der Beschäftigungsverhältnisse unterhalb der Niedriglohnschwelle auf 22,7 Prozent. Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit kann mit den zur Verfügung stehenden Registerdaten keine Informationen über den Niedriglohnsektor berichten, da Angaben über die Höhe der Arbeitszeit nur qualitativ vorliegen. Bei mehr als 60 Prozent der abhängigen Nebentätigkeiten wird ein Lohn unterhalb der Niedriglohnschwelle gezahlt. Dabei handelt es sich häufig um Minijobs. Tatsächlich lagen die Löhne von rund drei Vierteln der Minijobverhältnisse im Jahr 2017 unterhalb der Niedriglohnschwelle.

Differenziert nach sozioökonomischen Charakteristika zeigt sich, dass Frauen, junge Erwachsene, Beschäftigte ohne beruflichen Bildungsabschluss sowie Beschäftigte ohne Berufserfahrung überproportional häufig ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Niedriglohn haben (Tabelle 1). Dies gilt für Haupt- wie Nebentätigkeiten.

Tabelle 1: Charakteristika von Niedriglohnbeschäftigten

Jahr 2017, in Prozent aller abhängigen Beschäftigtigungsverhältnisse

in Haupttätigkeit in Nebentätigkeit Total Alle abhängigen Beschäftigungsverhältnisse
unter der Niedriglohnschwelle unter der Niedriglohnschwelle unter der Niedriglohnschwelle
Insgesamt 22,5 60,8 24,5 100,0
Geschlecht
Männer 17,4 57,1 19,3 51,3
Frauen 27,9 63,9 30,0 48,8
Alter
<25 Jahre 53,9 71,6 56,3 5,5
25-34 Jahre 26,7 65,5 28,4 21,0
35-44 jahre 16,7 39,2 17,5 21,6
45-54 jahre 16,3 64,3 18,8 28,1
55-64 Jahre 20,2 58,9 21,9 20,6
65 u.m. jahre 56,4 61,4 56,9 3,2
Migrationshintergrund
Keinen 20,2 60,1 22,3 76,2
Direkt 30,3 64,6 32,0 17,1
Indirekt 28,4 59,0 30,0 6,7
Region
West 20,0 60,7 22,3 81,5
Ost 33,3 61,2 34,2 18,5
Erfahrungen in Vollzeitbeschäftigung (in Jahren)1
Null 58,7 78,1 60,7 6,7
0-<5 Jahre 32,5 61,4 34,0 17,8
5- <15 Jahre 20,4 56,8 22,3 29,1
15-<35 Jahre 13,4 56,3 15,0 35,4
35 u.m. Jahre 19,3 62,2 21,8 9,8
Bildung
Ohne beruflichen Abschluss 48,4 68,9 50,2 15,1
Lehre etc. 21,8 64,6 24,2 59,4
Fachhochschule/Uni 9,1 28,5 9,6 25,5
Haushaltstyp
Ein-Personen-Haushalt 24,4 63,3 27,0 21,9
Paar ohne Kinder 19,7 55,6 21,4 30,4
Alleinerziehend 36,5 77,7 39,8 6,2
Paar mit Kindern < 16 Jahre 15,4 47,9 16,5 20,1
Paar mit Kindern >= 16 Jahre 27,0 63,6 28,9 19,4
Sonstige Haushalte 30,8 79,6 32,8 2,0
Monatliches Haushaltsnettoeinkommen (in Euro)
<1000 79,5 72,8 78,8 2,9
1000-<2000 41,6 70,0 43,4 16,6
2000-<3000 27,6 64,6 29,6 25,7
3000-<4000 15,8 47,1 17,4 24,1
4000-<5000 9,1 67,6 11,9 16,0
5000 u.m. 7,7 45,0 8,9 14,8

Anmerkungen: 1-Prozent Bottom und Top-Coding, ohne Stundenlohnn von Null. Angaben basieren auf Beschäftigungsverhältnissen aus Haupt- und Nebentätigkeiten.

Quelle: SOEP v34 (abhängig Beschäftigte, Bevölkerung in Privathaushalten, ohne Auszubildende, PraktikantInnen, Selbständige), eigene Berechnungen.

Bei anderen sozioökonomischen Charakteristika ist das Bild, das sich für Nebentätigkeiten und Haupttätigkeiten ergibt, weniger einheitlich. Während bei Haupttätigkeit Personen mit Migrationshintergrund häufiger als autochthone Personen niedrig entlohnt werden (rund 30 Prozent vs. 20 Prozent), liegen die entsprechenden Anteile bei Nebentätigkeit einheitlich bei rund 60 Prozent.

Erwartungsgemäß sinkt der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Niedriglohnbeschäftigungsverhältnissen mit der Höhe des Haushaltsnettoeinkommens. Betrachtet man die Haupttätigkeit, so beträgt der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten bei Personen, die in einem Haushalt mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen unter 1.000 Euro leben, rund 80 Prozent. Er sinkt auf etwa acht Prozent in der höchsten Einkommensgruppe (5.000 Euro und mehr). In Nebentätigkeit sind diese Anteile insgesamt höher und der Einkommensgradient verläuft flacher: So sinkt hier der Anteil von rund 73 Prozent im untersten auf 45 Prozent im höchsten Haushaltsnettoeinkommenssegment. Niedriglohnbeschäftigungsverhältnisse – gerade in Nebentätigkeit – sind also kein Phänomen, das allein auf den Bereich niedriger Einkommen beschränkt ist.

Letztlich finden sich ausgeprägte regionale Unterschiede in der Verbreitung von Niedriglohnbeschäftigungsverhältnissen. In Ostdeutschland ist der Anteil der Niedriglohnbeschäftigungsverhältnisse mit 34 Prozent erwartungsgemäß deutlich höher als in Westdeutschland mit 22 Prozent. Dieser markante Unterschied findet sich allerdings nur in der Haupttätigkeit; bei Nebentätigkeiten unterschieden sich die Regionen kaum.

Die Lohnmobilität hat sich über die Zeit kaum verändert

Mit der Ausweitung des Niedriglohnsektors war die Hoffnung verbunden, Arbeits- oder Erwerbslosen ein Sprungbrett in Beschäftigung zu bieten, sowie, dass sich diese Berufserfahrung später in höheren Löhnen widerspiegeln würde. Im Folgenden wird untersucht, inwiefern diese Erwartung erfüllt wurde. Da Informationen über Löhne aus Nebentätigkeiten nur ab 2017 zur Verfügung stehen, werden hier nur Löhne aus einer Haupttätigkeit analysiert.

Die Mobilität von vereinbarten Stundenlöhnen wird über sechs Lohnsegmente über jeweils Vier-Jahres-Zeiträume seit 1995 bestimmt (Tabelle 2).infoHierbei wird nur der Status zum jeweiligen Anfang und Ende des jeweiligen Untersuchungszeitraum betrachtet. Lohnmobilität in den dazwischenliegenden Jahren bleibt bei dieser Analyse unberücksichtigt. Das erste Lohnsegment beschreibt den Niedriglohnbereich (unter 66,6 Prozent des Medians), das darüber liegende Segment Geringverdienerinnen und Geringverdiener (66,6 Prozent bis 90 Prozent des Medians); dem folgen mittlere Verdienerinnen und Verdiener (90 Prozent bis 110 Prozent), und Besserverdienende, die in drei Gruppen unterteilt werden (110 bis 150 Prozent, 150 bis 200 Prozent und mehr als 200 Prozent des Medians).

Tabelle 2: Mobilität der vereinbarten Stundenlöhne in einer Hauptbeschäftigung

Vier-Jahres-Zeiträume

< 66,6% 66,6% - 90% 90% - 110% 110% - 150% 150% - 200% 200% u.m. Summe in abhängiger Beschäftigung verblieben abhängige Beschäftigung aufgegeben Insgesamt
1995 1998
< 66,6% 62 22 10 3 1 1 100 68 32 100
66,6% - 90% 14 54 24 5 1 1 100 77 23 100
90% - 110% 4 17 51 26 1 1 100 81 19 100
110% - 150% 2 3 15 65 13 2 100 87 13 100
150% - 200% 1 2 5 18 59 15 100 85 15 100
200% u.m. 3 3 3 5 21 63 100 86 14 100
Total 13 20 22 25 12 8 100 80 20 100
2000 2003
< 66,6% 58 24 9 6 2 0 100 71 29 100
66,6% - 90% 15 50 22 11 2 1 100 79 21 100
90% - 110% 4 15 42 32 6 1 100 82 18 100
110% - 150% 1 4 13 59 19 4 100 86 14 100
150% - 200% 0 1 2 17 61 20 100 86 14 100
200% u.m. 1 2 1 5 20 70 100 82 18 100
Total 14 19 18 26 14 8 100 80 20 100
2005 2008
< 66,6% 70 19 5 4 1 1 100 75 25 100
66,6% - 90% 21 45 25 8 1 1 100 85 15 100
90% - 110% 4 16 51 24 4 1 100 88 12 100
110% - 150% 2 5 13 61 17 2 100 90 10 100
150% - 200% 2 2 7 22 50 17 100 90 10 100
200% u.m. 3 0 2 8 20 66 100 83 17 100
Total 18 17 19 25 13 8 100 85 15 100
2010 2013
< 66,6% 66 21 7 4 2 0 100 76 24 100
66,6% - 90% 15 44 31 8 2 0 100 80 20 100
90% - 110% 2 13 48 33 2 1 100 89 11 100
110% - 150% 1 3 12 63 20 2 100 91 9 100
150% - 200% 2 1 1 21 51 24 100 93 7 100
200% u.m. 3 1 1 4 12 79 100 82 18 100
Total 16 15 18 26 14 10 100 85 15 100
2014 2017
< 66,6% 62 23 7 7 1 0 100 78 22 100
66,6% - 90% 18 53 20 7 1 1 100 87 13 100
90% - 110% 3 20 45 28 3 0 100 88 12 100
110% - 150% 2 4 12 63 15 3 100 88 12 100
150% - 200% 1 1 3 22 56 17 100 89 11 100
200% u.m. 2 1 1 4 19 74 100 89 11 100
Total 18 19 16 24 13 10 100 86 14 100

Anmerkungen: 1-Prozent Bottom und Top-Coding, ohne Stundenlohnn von Null. Angaben basieren nur auf Haupttätigkeiten.

Lesehilfe: Der erste Wert der ersten Zeile (62 Prozent) gibt den Anteil der Beschäftigten, die sich im Jahr 1995 im niedrigsten Lohnsegment und sich drei Jahre später immer noch in diesem Segment befanden, an. Der siebte Werte der ersten Spalte (13 Prozent) bedeutet, dass von allen abhängig Beschäftigten im Jahr 1995 sich drei Jahre später 13 Prozent in dieser untersten Lohnkategorie befanden.

Quelle: SOEP v34 (abhängig Beschäftigte, Bevölkerung in Privathaushalten, ohne Auszubildende, PraktikantInnen, Selbständige), eigene Berechnungen.

Insgesamt zeigt sich über alle fünf Zeiträume hinweg, dass über die Hälfte der Beschäftigten, die auch drei Jahre später abhängig beschäftigt waren, in ihrem Lohnsegment verblieben sind. Allerdings führt die Belebung auf dem Arbeitsmarkt auch dazu, dass die Wahrscheinlichkeit, aus abhängiger Beschäftigung in Selbständigkeit oder Nicht-Erwerbstätigkeit (inkl. Ruhestand oder Ausbildung) zu übergehen, abnimmt. Während im Zeitraum 1995 bis 1998 noch ein Fünftel der abhängigen Beschäftigten nach drei Jahren nicht mehr abhängig beschäftigt waren, verringerte sich dieser Anteil im Zeitraum 2014 bis 2017 auf 14 Prozent.

Am oberen Ende der Lohnverteilung (200 Prozent und mehr des Medians) ist die Mobilität über die Zeit hinweg gesunken. Während Mitte der 1990er Jahre noch 63 Prozent in diesem Lohnsegment verblieben, ist dieser Anteil im Zeitraum 2014 bis 2017 auf 74 Prozent deutlich angestiegen.

Am unteren Ende der Lohnverteilung unterscheidet sich die Mobilität im Zeitraum 2014 bis 2017 nicht von der zu Mitte der 1990er Jahre. Ein Aufstieg findet vorwiegend in das direkt darüber liegende Lohnsegment statt. Aufstiege in die obere Hälfte der Lohnverteilung sind dagegen die Ausnahme. Etwas mehr als ein Drittel der Niedriglohnbeschäftigten schafft auf mittlere Sicht den Aufstieg in eine (etwas) besser entlohnte abhängige Tätigkeit. Die Aufstiege in obere Lohnkategorien betreffen zum erheblichen Maße Personen, die während ihrer Ausbildung einfachen Tätigkeiten nachgegangen sind und später in ihrem erlernten Beruf einsteigen und deutlich höhere Löhne bekommen. Über 60 Prozent aller Niedrigbeschäftigten verharrt weiterhin in gering entlohnten Tätigkeiten.

Festzuhalten ist auch, dass die Abgänge aus abhängiger Beschäftigung gerade im Niedriglohnbereich über die Zeit hinweg rückläufig sind. Hatten Mitte der 1990er Jahre noch 32 Prozent der Beschäftigten aus dem niedrigsten Lohnsegment eine abhängige Beschäftigung nach drei Jahren aufgegeben, waren dies im Zeitraum 2014 bis 2017 nur noch 22 Prozent.

Fazit: Minijobreform und offensivere Lohnpolitik können Niedriglohnsektor eindämmen

Die Beschäftigung hat in Deutschland seit zehn Jahren kräftig zugenommen. Dies ist aber nicht vorrangig das Ergebnis einer Ausweitung des Niedriglohnsektors: Sein Anteil ist seit etwa zehn Jahren bei rund einem Viertel gleichgeblieben.

Die vorliegende Analyse zeigt außerdem, dass die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse mit einem Niedriglohn im Jahr 2017 bei mehr als neun Millionen lag. Die Einführung des allgemeinen Mindestlohns im Jahr 2015 hat die Zahl der Niedriglohnbeschäftigten nicht gesenkt. Allerdings sind ihre vereinbarten Stundenlöhne zumindest 2015 und 2016 real deutlich gestiegen.

Eine Beschäftigung im Niedriglohnsektor kann zwar in einigen Fällen ein Sprungbrett in eine höher entlohnte Tätigkeit sein. Die Mehrheit der Geringverdienenden bleibt über die Zeit aber bei niedrigen Löhnen.

Will man die Beschäftigungssituation von Niedriglohnbeschäftigten verbessern, so ist unter anderem an eine Reform der geringfügigen Beschäftigung zu denken. Das Thema ist auf der Agenda der Politik: Die FDP-Bundestagsfraktion hat im vergangenen Jahr einen „Gesetzentwurf zur Dynamisierung der Verdienstgrenzen der geringfügigen Beschäftigung (Minijobs)“ präsentiert.infoVgl. Bundestagsdrucksache 19/4764 (online verfügbar). Eine solche Reform hätte die dauerhafte Etablierung eines großen Niedriglohnsektors zur Folge. Deutschland hat aber im europäischen Vergleich schon einen der größten Niedriglohnsektoren. Würde man stattdessen die Verdienstgrenzen von Minijobs absenken, so könnte die Zahl geringfügig und entsprechend häufig schlecht entlohnter Beschäftigungsverhältnisse reduziert werden. Es würde dazu führen, dass Minijobs in sozialversicherungspflichtige Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung umgewandelt werden. Dies wäre insofern begrüßenswert, als dass neben einer besseren Entlohnung so Sozialversicherungsansprüche erworben würden und mit Verbesserungen im Bereich von Urlaubsansprüchen oder Krankheitsfortzahlung zu rechnen wäre.infoVgl. Jens Stegmaier et al. (2015): Bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. In der Praxis besteht Nachholbedarf bei Minijobbern: IAB Kurzbericht Nr. 18/2015 (online verfügbar). Vor dem Hintergrund einer starken Beschäftigungsnachfrage ist das Risiko von Arbeitsplatzabbau aktuell als gering einzustufen. Erfahrungen aus der Einführung des Mindestlohns zeigen zudem, dass Branchen, die vom Mindestlohn besonders betroffen waren, die gestiegenen Arbeitskosten zumindest partiell auf die Preise überwälzten und die Beschäftigungseffekte eher klein sind.infoVgl. Mindestlohnkommission (2018), a.a.O. Allerdings bestünde möglicherweise die Gefahr, dass die betroffenen Beschäftigungsverhältnisse zum Beispiel durch Automatisierung substituiert werden könnten.

Andere Instrumente zur Eindämmung des Niedriglohnsektors sind in einer weiteren Qualifizierung von Beschäftigten sowie vor allem in einer offensiveren Lohnpolitik zu sehen. Insbesondere sollte versucht werden, in nicht-tarifgebundenen Bereichen zu kollektiven Tarifvereinbarungen zu kommen. Gerade im Niedriglohnsektor ist die Tarifbindung äußerst gering.infoVgl. Jürgen Glaubitz (2018): Verdrängungswettbewerb im deutschen Einzelhandel: auf dem Rücken der Beschäftigten. WSI-Mitteilungen Heft 2, 150–154.

Carsten Schröder

Direktorium SOEP und Bereichsleitung Angewandte Panelanalysen in der Infrastruktureinrichtung Sozio-oekonomisches Panel

Markus M. Grabka

Direktorium SOEP und kommissarische Bereichsleitung in der Infrastruktureinrichtung Sozio-oekonomisches Panel



JEL-Classification: D31;I31;I32
Keywords: Wages, inequality, working-poor, mobility, SOEP
DOI:
https://doi.org/10.18723/diw_wb:2019-14-3

Frei zugängliche Version: (econstor)
http://hdl.handle.net/10419/195150

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