Mit den letzten beiden Gesundheitsreformen (GKV-WSG, GKVOrg-WG) sind die Spielräume für mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen erheblich erweitert worden. Krankenversicherungen können nun selektive Verträge mit Leistungsanbietern und Rabattverträge mit Pharmaunternehmen schließen. Außerdem können Kassen Versicherten Wahltarife anbieten. Im Beitrag werden die Beschränkungen hinsichtlich der Anwendung der ...