DIW Wochenbericht 38 / 2019, S. 699
Katharina Wrohlich, Erich Wittenberg
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Frau Wrohlich, noch immer finden sich in Spitzengremien der Privatwirtschaft weit weniger Frauen als Männer. Wie ist aktuell das Geschlechterverhältnis in diesem Bereich? Frauen sind in solchen Positionen tatsächlich noch immer deutlich unterrepräsentiert. Das gilt sowohl für die Vorstände als auch für die Aufsichtsräte, obwohl es große Unterschiede gibt. So liegt der Frauenanteil in den Kontrollgremien der 200 umsatzstärksten Unternehmen in Deutschland mittlerweile bei knapp 27 Prozent. In den Vorständen ist allerdings weniger als jeder zehnte Posten mit einer Frau besetzt.
Sie haben den Frauenanteil in den höchsten Kontroll- beziehungsweise Entscheidungsgremien der größten börsennotierten Unternehmen in Europa untersucht und verglichen, wie sich die unterschiedlichen Quotenregelungen auswirken. Wie sind Sie dabei vorgegangen? Wir haben uns erst einmal angeschaut, welche gesetzlichen Regelungen es in den einzelnen Ländern gibt. Es gibt zehn europäische Länder, die eine gesetzliche Geschlechterquote für diese Gremien für bestimmte Unternehmen eingeführt haben. Eine andere Gruppe von Ländern setzt auf die freiwillige Bereitschaft der Unternehmen, sich an die Empfehlungen des sogenannten Corporate Governance Codes zu halten. Und schließlich gibt es Länder, die haben weder das eine noch das andere. Wir haben die Entwicklung des Frauenanteils in diesen Spitzengremien zwischen diesen drei Gruppen von Ländern verglichen und konnten sehen, dass die Länder, die eine gesetzlich verbindliche Geschlechterquote eingeführt haben, den Frauenanteil in diesen Gremien deutlich stärker steigern konnten als die anderen beiden Gruppen.
Art und Stärke der Sanktionen unterscheiden sich in vielen Ländern. Welche Sanktionen haben den größten Effekt? Die Länder mit den härtesten Sanktionen haben definitiv die höchste Steigerung des Frauenanteils erreichen können. Norwegen, Italien und Frankreich haben sehr harte Sanktionen. Da werden finanzielle Strafzahlungen ausgesprochen und Fristen gesetzt, bis zu der die Quote erfüllt werden muss. Wenn das im wiederholten Fall nicht gelingt, dann droht theoretisch sogar die Unternehmensauflösung. Länder wie Deutschland, Österreich und Portugal haben moderate Sanktionen. Das ist der sogenannte leere Stuhl. Der bleibt erst einmal unbesetzt und wird notfalls gerichtlich mit einer Frau nachbesetzt, wenn die Quote nicht erfüllt wird. Diese Länder haben geringere Anstiege des Frauenanteils zu verzeichnen.
Wie sieht es in den Ländern ohne Sanktionen aus? Bewegt sich da gar nichts? Spanien, die Niederlande und Island sehen zwar eine gesetzliche Geschlechterquote für bestimmte Gremien vor, verbinden das aber im Fall der Nichteinhaltung nicht mit einer Sanktion. Auch in diesen Ländern gab es nach Einführung der Geschlechterquote einen Anstieg, aber bei weitem nicht in dem Ausmaß wie in den Ländern mit Sanktionen. Eine Ausnahme ist Island. Das ist allerdings ein sehr spezieller Fall, bei dem die Entwicklung auf wirtschaftliche Umwälzungen während der Finanzkrise der Jahre 2008 bis 2010 zurückzuführen ist.
Aber das ist doch eigentlich kein sehr überraschendes Ergebnis, dass sich ohne Druck durch Sanktionen nicht viel verändert, oder? Ja, das stimmt, das Ergebnis hat uns auch nicht besonders überrascht. Es ist aber wichtig, dieses Ergebnis so einmal festzuhalten, denn jenseits der Spitzengremien in der Privatwirtschaft gibt es Bereiche, etwa Politik, Medien, Wissenschaft oder auch Medizin, für die viele Länder auf Freiwilligkeit setzen, wenn es um einen höheren Frauenanteil geht. Unsere Analyse zeigt deutlich, dass man von solchen freiwilligen Empfehlungen nicht besonders viel erwarten sollte.
Das Gespräch führte Erich Wittenberg.
Themen: Unternehmen, Ungleichheit, Gender, Europa, Arbeit und Beschäftigung
JEL-Classification: J78;J21
DOI:
https://doi.org/10.18723/diw_wb:2019-38-2
Frei zugängliche Version: (econstor)
http://hdl.handle.net/10419/204884