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Handwerksrecht: Rückkehr in die miefige Vergangenheit: Kommentar

DIW Wochenbericht 42 / 2019, S. 778

Karl Brenke

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Es kommt – wenn auch sehr selten – vor, dass die Politik ihre Erfolge lieber verschweigt. Die Reform des Handwerksrechts aus dem Jahr 2004 ist ein Beispiel dafür. Damals wurde die Zahl der Handwerke, für deren Ausübung ein Meisterbrief erforderlich ist, von 94 auf 41 zusammengestrichen. Weil die Beschränkungen beim Marktzugang weggefallen waren, kam es zu einer regen Gründungswelle. Innerhalb von nur drei Jahren verdoppelte sich die Zahl der Betriebe im zulassungsfreien Handwerk: von 75 000 auf 150 000. Zahlreiche Gründer kamen aus anderen Staaten der EU. Die Liberalisierung des Handwerksrechts wirkte wie ein Frischluftstoß in zuvor ziemlich muffigen Wirtschaftsbereichen. Die Kammern und die Innungen, also die großen und eigentlich überflüssigen Bürokratien des deutschen Handwerks, fürchteten um ihre Privilegien und waren gegen die Reform. Es war daher nur eine Frage der Zeit, bis sie versuchen würden, die früheren Zustände wiederherzustellen.

Diese Zeit ist offenbar gekommen. Denn die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, demzufolge zwölf Handwerke wieder dem Meisterzwang unterworfen werden sollen. Die erfolgreiche Reform soll offenbar schrittweise zurückgenommen werden, stattdessen schlägt man einen Weg wie in den dunkelsten Zeiten Deutschlands ein. Denn der „Große Befähigungsnachweis“ (Meisterbrief) wurde erst im Nationalsozialismus wieder Voraussetzung zur Ausübung eines Handwerks. Zuvor war der Meisterzwang 1845 im Königreich Preußen mit der Allgemeinen Gewerbeordnung faktisch aufgehoben worden. Versuche der Handwerkslobby, die Rückkehr zu den alten Privilegien im Kaiserreich und in der Weimarer Republik durchzusetzen, scheiterten noch.

Der zuständige Bundesminister begründet die Rückkehr zu einer ständestaatlichen Regulierung nun damit, dass „die Qualität im Handwerk gestärkt“ und die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe erhöht werden solle; überdies stehe der Meister für „Innovationskraft“. Wie das Wirtschaftsministerium zu der Auffassung gelangen kann, dass sich die Einschränkung des Wettbewerbs förderlich auf Innovationen auswirken könne, muss sein Geheimnis bleiben. Denn erfahrungsgemäß ist es eher so, dass Privilegien träge machen. Abgesehen vom Gesundheitsschutz kann es auch nicht die Aufgabe des Staates sein, über die Qualität von Waren und Dienstleistungen wachen zu wollen. Man braucht hier keine allseits umsorgende Obrigkeit. Vielmehr kann man die Menschen selbst darüber entscheiden lassen, ob der in ihrer Bäckerei angebotene Kuchen schmackhaft ist, ob der beauftragte Betrieb die Fliesen fachgerecht verlegt oder ob die Friseurin die Haare wunschgemäß schneidet. All das funktioniert in allen anderen Staaten auch – ohne Handwerksrecht wie in Deutschland. Schließlich kann auch die Erhöhung der Ausbildungsbereitschaft der Betriebe kein Argument für die geplante Deliberalisierung sein. Denn angesichts der demografischen Entwicklung und der zunehmenden Akademisierung wird es für die Betriebe immer schwerer, überhaupt Auszubildende für die angebotenen Lehrstellen zu finden. Es wird nicht an Lehrstellen, sondern an Lehrlingen mangeln.

Kurzum: Die angeführten Argumente für die ordnungspolitische Rolle rückwärts sind fadenscheinig. Eigentlich geht es auch um etwas anderes: Die Bundesregierung will einmal mehr einer bestimmten Gruppe etwas Gutes tun, um sie an sich zu binden – und ohne dass die Benachteiligten das merken. So müssen die Leute und Unternehmen in Zukunft höhere Preise für Handwerksleistungen zahlen, werden das aber wohl nicht der Politik ankreiden, obwohl sie dafür verantwortlich ist.

Themen: Bildung

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