DIW Wochenbericht 46 / 2019, S. 845-850
Patricia Gallego Granados, Rebecca Olthaus, Katharina Wrohlich
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„Der weitere Ausbau der Kindertagesbetreuung und auch von Ganztagsschulplätzen kann die Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt fördern. Darüber hinaus wäre eine Reform des Ehegattensplittings sinnvoll, um die Wiederaufnahme einer Vollzeittätigkeit für Frauen attraktiver zu machen.“ Katharina Wrohlich, Studienautorin
Die Erwerbsbeteiligung von Frauen ist in den vergangenen Jahrzehnten deutlich gestiegen. Immer mehr von ihnen arbeiten jedoch in Teilzeit: In Westdeutschland waren es 2017 gut 38 Prozent, in Ostdeutschland etwa 27 Prozent – deutlich mehr als noch Mitte der 1990er Jahre. Gleichzeitig ist die durchschnittliche Stundenlohnlücke zwischen Vollzeit- und Teilzeitjobs, der Part-time Wage Gap, erheblich größer geworden: Frauen, die in Teilzeit arbeiten, bekommen durchschnittlich rund 17 Prozent weniger Lohn pro Stunde als Frauen, die in Vollzeit arbeiten. Wie dieser Bericht auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) außerdem zeigt, reduzieren Frauen bei der Familiengründung ihre Arbeitszeit, kehren aber auch dann nur selten wieder auf eine Vollzeitstelle zurück, wenn die Kinder älter sind. Um einer Teilzeitfalle entgegenzuwirken, kann das zum Jahresbeginn eingeführte Rückkehrrecht auf eine Vollzeitstelle ein erster Schritt sein. Allerdings muss auch die Familienpolitik, beispielsweise durch einen weiteren Ausbau der Ganztagesbetreuung von Schulkindern, noch stärker zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen. Außerdem könnte eine Reform des Ehegattensplittings dazu führen, dass eine Ausweitung der Arbeitszeit für Frauen attraktiver wird.
Die Erwerbsbeteiligung ist in Deutschland seit Mitte der 1990er Jahre deutlich gestiegen. Lag die Beschäftigungsquote 1995 für Männer und Frauen zusammen bei etwa 70 Prozent, waren es im Jahr 2017 bereits über 80 Prozent (Abbildung 1). Das heißt, dass mehr als acht von zehn Personen im erwerbsfähigen Alter auch tatsächlich einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Dieser Anstieg ist in erster Linie auf einen Anstieg der TeilzeiterwerbstätigkeitIn diesem Bericht wird Teilzeitbeschäftigung als Erwerbstätigkeit im Umfang von bis zu 32 Stunden pro Woche (tatsächliche Arbeitszeit) definiert. Beschäftigte, die angeben, dass ihre tatsächliche Wochenarbeitszeit mehr als 32 Stunden beträgt, werden als Vollzeitbeschäftigte definiert. zurückzuführen. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten stieg von 15 Prozent Mitte der 1990er Jahre auf 23 Prozent im Jahr 2017. Im selben Zeitraum blieb die Quote der Vollzeitbeschäftigten nahezu konstant (zur Datenbasis und Methodik siehe Kasten).
Dieser Bericht basiert auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). Das SOEP ist eine repräsentative Längsschnitterhebung der Bevölkerung in Deutschland.Für eine Einführung siehe Gert G. Wagner et al. (2008): Das Sozio-oekonomische Panel (SOEP): Multidisziplinäres Haushaltspanel und Kohortenstudie für Deutschland – Eine Einführung (für neue Datennutzer) mit einem Ausblick (für erfahrene Anwender). AStA Wirtschafts- und Sozialstatistisches Archiv 2 (4), 301–328. Der Datensatz ist besonders gut für Berechnungen des Part-time Wage Gaps geeignet, da er detaillierte Informationen zu Bruttoverdiensten und zur wöchentlichen Arbeitszeit beinhaltet.Für alle Berechnungen in diesem Bericht wurden die SOEP-Gewichtungsfaktoren verwendet.
Zur Berechnung der Lohnlücke wurden Beobachtungen von abhängig beschäftigten Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren aus den Jahren 1990 bis 2017 verwendet. Beobachtungen aus Ostdeutschland wurden aufgrund der geringen Fallzahl in den Jahren 1990 bis 1994 erst ab 1995 einbezogen. Selbständige, RentnerInnen, Menschen mit einer Schwerbehinderung, Angehörige des Militärs und Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen wurden bei der Untersuchung nicht berücksichtigt. Personen in Ausbildung wurden als „zurzeit nicht arbeitend“ eingestuft und ebenso wie Nicht-Beschäftigte zur Ermittlung der Beschäftigungsquoten berücksichtigt, nicht aber zur Berechnung der Lohnlücke. Außerdem wurden für jedes Beobachtungsjahr, getrennt nach Frauen und Männern, jeweils die 0,5 Prozent der Beobachtungen mit den niedrigsten und den höchsten Bruttolöhnen ausgeschlossen.
Die Analyse unterscheidet zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten. Als Vollzeitbeschäftigte gelten Personen mit einer tatsächlichen Arbeitszeit von durchschnittlich über 32 Wochenstunden. Teilzeitbeschäftigt sind all diejenigen, die durchschnittlich weniger Stunden pro Woche arbeiten. Neben Beschäftigten in regulärer Teilzeit zählen auch geringfügig Beschäftigte zu dieser Gruppe.
Für einen Teil der Analysen wurden die Personen nach ihrem Bildungsniveau in drei Gruppen eingeteilt. Wer mindestens einen Hochschulabschluss hat, gehört zu der Gruppe mit einem hohen Bildungsabschluss. In die Gruppe mit mittlerem Bildungsabschluss wurden diejenigen eingestuft, die mindestens einen Realschulabschluss (und gegebenenfalls eine berufliche Ausbildung) haben. Alle, die maximal einen niedrigeren Schulabschluss (und gegebenenfalls eine berufliche Ausbildung) haben, gehören zur Gruppe mit niedrigem Bildungsabschluss.
Zur Berechnung des Part-time Wage Gaps wurden zunächst die Bruttomonatsverdienste durch die Anzahl der tatsächlichen Arbeitsstunden geteilt. Diese Bruttostundenverdienste wurden im Anschluss logarithmiert. Der Unterschied zwischen den logarithmierten Bruttostundenverdiensten von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten kann als Part-time Wage Gap in Prozent interpretiert werden.
Teilzeiterwerbstätigkeit ist dabei ein überwiegend weibliches Phänomen. Die Teilzeitquote von Männern betrug – gemessen an allen erwerbsfähigen Männern – Mitte der 1990er Jahre in Ost- und in Westdeutschland etwa sechs Prozent und ist bis 2017 auf rund zehn Prozent gestiegen (Abbildung 2). Demgegenüber lag die Teilzeitquote von Frauen in Westdeutschland mit 25 Prozent jedoch schon zu Beginn der 1990er Jahre deutlich höher und ist bis 2017 auf knapp 40 Prozent aller erwerbsfähigen Frauen gestiegen. In den ostdeutschen Ländern ist sie von etwa zwölf Prozent vor gut 20 Jahren auf nun rund 27 Prozent geklettert. Teilzeitbeschäftigung ist in den neuen und alten Ländern also unterschiedlich stark ausgeprägt, die Entwicklung der vergangenen Jahre ist jedoch durchaus ähnlich.
Besonders stark gestiegen ist die Teilzeitquote bei Frauen mit niedrigem und mittlerem BildungsabschlussIn einigen Abbildungen dieses Berichts werden drei Bildungsgruppen unterschieden. Dem liegt folgende Definition zugrunde: „Niedriger Bildungsabschluss“: kein Schulabschluss, Hauptschulabschluss und berufliche Ausbildung, Hauptschulabschluss ohne berufliche Ausbildung oder Mittlere Reife ohne berufliche Ausbildung; „Mittlerer Bildungsabschluss“: Fachhochschulreife/Abitur und berufliche Ausbildung, Fachhochschulreife/Abitur ohne berufliche Ausbildung oder Mittlere Reife und berufliche Ausbildung; „Hoher Bildungsabschluss“: Hochschulabschluss oder Fachhochschulabschluss. (Abbildung 3). In diesen beiden Gruppen hat sich der Anteil der teilzeitbeschäftigten Frauen seit den 1990er Jahren nahezu verdoppelt. Bei den Frauen mit hoher Qualifikation ist er weniger stark gestiegen und lag zuletzt bei etwa 30 Prozent.
Betrachtet man die Teilzeitquote für Frauen und Männer über den Lebensverlauf, spiegelt sich darin die ungleiche Aufteilung der Sorgearbeit wider. Teilzeiterwerbstätigkeit geht häufig mit familiären Verpflichtungen einher (Abbildung 4, linker Teil).Ähnliche Abbildungen für frühere Jahre auf Basis von Daten des Mikrozensus finden sich auch in der WSI-Datenbank „GenderDatenPortal“ (online verfügbar; abgerufen am 5. November 2019. Dies gilt auch für alle anderen Online-Quellen dieses Berichts, sofern nicht anders vermerkt). Zwar arbeiten auch schon im Alter von 20 bis 29 Jahren deutlich mehr Frauen (25 Prozent) in Teilzeit als Männer (15 Prozent). Dieser Unterschied nimmt aber mit zunehmendem Alter drastisch zu und erreicht bei den 40- bis 44-Jährigen den höchsten Wert: Dann sind 44 Prozent der Frauen teilzeitbeschäftigt, aber nur sechs Prozent der Männer – ein Unterschied von 38 Prozentpunkten. Bis zum Ende des Erwerbslebens bleibt die Teilzeitquote bei Frauen konstant hoch. In Ostdeutschland ist dieses Muster deutlich weniger ausgeprägt als in Westdeutschland (Abbildung 4, rechter Teil). Die Teilzeitbeschäftigung von Männern ist zwar in beiden Landesteilen vergleichbar, die der Frauen ist in Westdeutschland aber deutlich höher als in Ostdeutschland.
Die Tatsache, dass Frauen für die familiären Verpflichtungen ihre Erwerbstätigkeit einschränken und in deutlich höherem Maße in Teilzeit arbeiten als Männer, hat große Auswirkungen auf ihr Lebenseinkommen.Vgl. hierzu beispielsweise Henrik Kleven et al. (2019): Child Penalties across Countries: Evidence and Explanations. AEA Papers and Proceedings, Vol. 109, 122–126. Dies liegt jedoch nicht nur an der geringeren Wochenarbeitszeit, sondern auch am geringeren Stundenlohn. Im Durchschnitt erhalten Teilzeitbeschäftigte nämlich niedrigere Stundenlöhne als Vollzeitbeschäftigte. Der Unterschied ist in den vergangenen Jahrzehnten zudem deutlich größer geworden: Anfang der 1990er Jahre waren die Stundenlöhne teilzeitbeschäftigter Frauen in Westdeutschland durchschnittlich um neun Prozent niedriger als die Stundenlöhne vollzeitbeschäftigter Frauen (Abbildung 5)Ähnliche Ergebnisse zeigen auch die Studien von Marie Paul (2016): Is There a Causal Effect of Working Part-Time on Current and Future Wages?. The Scandinavian Journal of Economics, 3, 494–523; und Elke Wolf (2002): Lower wage rates for fewer hours? A simultaneous wage-hours model for Germany. Labour Economics, 5, 643–663.. Diese Lücke hat sich im Laufe der Zeit verdoppelt und lag zuletzt bei knapp 20 Prozent. Noch dramatischer war die Entwicklung in Ostdeutschland: Teilzeitbeschäftige Frauen bekommen heute auch in den neuen Ländern einen um etwa 20 Prozent niedrigeren Stundenlohn als vollzeitbeschäftige Frauen – allerdings gab es diesen Unterschied Mitte der 1990er Jahre, also kurze Zeit nach der Wiedervereinigung, noch gar nicht.Auch für Männer zeigt sich ein durchschnittlich deutlich niedrigerer Stundenlohn für Teilzeit- als für Vollzeitbeschäftigte. Aufgrund der geringen Anzahl teilzeitbeschäftigter Männer sind diese Ergebnisse aber weniger präzise geschätzt und werden daher nicht grafisch abgebildet.
Die Entwicklung dieses Part-time Wage Gaps verlief je nach Bildungsgrad sehr unterschiedlich. Teilzeitbeschäftigte Frauen mit niedrigem Bildungsabschluss bekamen in den 1990er Jahren einen um etwa zehn Prozent niedrigeren Stundenlohn als vollzeitbeschäftigte Frauen dieser Gruppe (Abbildung 6). Seit Anfang der 2000er Jahre liegt der Unterschied beinahe konstant bei 15 Prozent. Für Frauen mit mittlerem Bildungsabschluss stieg der Part-time Wage Gap im Laufe der Zeit stärker an, von nur sieben Prozent Anfang der 2000er Jahre auf 18 Prozent in den Jahren 2010 bis 2014 und zwölf Prozent in den Jahren 2015 bis 2017. Am stärksten vergrößerte sich die Lücke jedoch für Frauen mit hohem Bildungsabschluss. Bekamen teilzeitbeschäftigte Frauen dieser Gruppe in den 1990er Jahren sogar um ein Viertel höhere Stundenlöhne als vollzeitbeschäftigte Frauen, waren es im Jahr 2017 um zehn Prozent geringere Stundenlöhne.
Einer der Gründe, warum sich die Stundenlöhne von Frauen abhängig von der Arbeitszeit mehr und mehr unterscheiden, ist sowohl in den beobachtbaren Charakteristika (beispielsweise Bildungsabschluss und Berufserfahrung) als auch in den unbeobachtbaren Charakteristika (beispielsweise Arbeitsmarktorientierung, Talent, Ehrgeiz) der erwerbstätigen Frauen zu finden. So ist der Anstieg der Teilzeitbeschäftigten zu einem großen Teil darauf zurückzuführen, dass Frauen, die noch in den 1990er Jahren nicht erwerbstätig gewesen wären, es nun – oftmals in Teilzeit – sind. Damit geht einher, dass heute mehr Frauen mit niedrigen Bildungsabschlüssen und wenig Berufserfahrung – also Merkmalen, die sich negativ auf den Stundenlohn auswirken – erwerbstätig sind. Im Durchschnitt „verschlechtert“ dies das Profil der heute teilzeitbeschäftigten Frauen im Vergleich zu den vor etwa 30 Jahren teilzeitbeschäftigten Frauen, deren Zahl gleichwohl deutlich niedriger war.Dieses Phänomen wurde beispielsweise gezeigt in Patricia Gallego Granados (2019): The Part-Time Wage Gap across the Wage Distribution. DIW Discussion Paper 1791 (online verfügbar).
Hinzu kommt, dass sich auch die Tätigkeiten, die Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte ausführen, heute stärker unterscheiden als noch vor 30 Jahren. Bereits Anfang der 1990er Jahre war der Anteil der Beschäftigten mit kognitiven, nicht routinemäßigen Aufgaben – beispielsweise Forschung und Entwicklung – unter den Vollzeitbeschäftigten mit 40 Prozent höher als unter den Teilzeitbeschäftigten (30 Prozent, Abbildung 7). Seither ist der Anteil der Arbeitnehmerinnen mit diesen Tätigkeiten unter den Vollzeitbeschäftigten aber deutlich stärker gestiegen (auf zuletzt 59 Prozent) als unter den Teilzeitbeschäftigten (zuletzt 37 Prozent). Gleichzeitig gibt es anteilig mehr teilzeitbeschäftigte Frauen mit manuellen Tätigkeiten, beispielsweise Reinigungskräfte. Unter den vollzeitbeschäftigten Frauen ist der Anteil derer mit manuellen Tätigkeiten hingegen zurückgegangen.
Die Erwerbsbeteiligung ist in Deutschland seit den 1990er Jahren stark gestiegen, in erster Linie durch mehr Teilzeitbeschäftigte. Das ist einerseits eine gute Nachricht, da heute viele Personen einen Job haben, die zuvor kein Erwerbseinkommen und somit auch keine eigenen Ansprüche an die sozialen Sicherungssysteme hatten. Andererseits sind mit einer Teilzeiterwerbstätigkeit, die ganz überwiegend von Frauen ausgeübt wird, Nachteile verbunden: Teilzeitjobs sind mit geringeren Stundenlöhnen und häufiger mit manuellen Tätigkeiten verbunden als Vollzeitjobs. Diese Unterschiede haben zudem seit den 1990er Jahren deutlich zugenommen.
Frauen geben ihre Vollzeittätigkeit zugunsten einer Teilzeittätigkeit meist deshalb auf, um mehr Zeit für Sorgearbeit zu haben, wenn die Kinder noch jung sind. Bei Männern ist das Gegenteil der Fall – sie weiten in diesem Lebensabschnitt ihre Arbeitszeit aus. Darüber hinaus verbleiben Frauen häufig auch dann in einer Teilzeitbeschäftigung, wenn die Kinder älter sind: Die Teilzeitquote von Frauen bleibt auch bei den 50- bis 60-Jährigen konstant hoch.
Frühere Studien des DIW Berlin haben gezeigt, dass viele Teilzeiterwerbstätige ihre Arbeitszeit ausweiten möchten.Vgl. Michelle Hanisch, Kai-Uwe Müller und Michael Neumann (2018): Teilzeitbeschäftigte würden gerne mehr Stunden arbeiten, Vollzeitbeschäftigte lieber reduzieren. DIW Wochenbericht Nr. 38, 838–846 (online verfügbar). Vor diesem Hintergrund ist das seit Januar 2019 geltende Rückkehrrecht in Vollzeit für Teilzeitbeschäftigte eine wichtige rechtliche Rahmenbedingung, um nach der Familienphase leichter wieder in eine Vollzeitbeschäftigung zu wechseln. Ob das Rückkehrrecht in Vollzeit tatsächlich diesen Effekt hat, wird empirisch erst in einigen Jahren abzuschätzen sein. Zudem sind Restriktionen auf Seiten der Arbeitgeber nur einer der Gründe, warum speziell Frauen länger in einer Teilzeitbeschäftigung bleiben als sie möchten: Fehlende Kinderbetreuung ist Umfragen zufolge ebenfalls ein häufig genannter Grund dafür.Vgl. Hanisch, Müller und Neumann (2018), a.a.O. Der bereits seit über zehn Jahren forcierte Ausbau der Kindertagesbetreuung und auch der Ausbau der Ganztagsschulplätze sind weitere wesentliche Bausteine einer Politik, mit der die Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt gefördert werden kann. Darüber hinaus wäre auch eine Reform des Ehegattensplittings geeignet, die Wiederaufnahme einer Vollzeittätigkeit für Frauen attraktiver zu machen.
Themen: Gender, Familie, Arbeit und Beschäftigung
JEL-Classification: J21;J31
Keywords: Part-time employment; wages
DOI:
https://doi.org/10.18723/diw_wb:2019-46-1
Frei zugängliche Version: (econstor)
http://hdl.handle.net/10419/206706