Ende Februar hat der Bundesrat der fünften Verordnung über die Höchstzahlen der Kraftfahrzeuge des Güterfernverkehrs zugestimmt. Damit wird das Kontingent um 2000 Einheiten auf 23900 Fahrzeuge erhöht. Außerdem werden 1000 Genehmigungen für den grenzüberschreitenden Verkehr erteilt.