Das Bundesverfassungsgericht hat 1975 festgestellt, daß "... sich die Rolle der Frau in Ehe und Familie rechtlich und tatsächlich zu wandeln begonnen hat ... ". Es verpflichtete den Gesetzgeber, bis zum Jahre 1984 in der Hinterbliebenenversorgung der Sozialversicherung die formalen Voraussetzungen für die Gleichberechtigung von Mann und Frau zu schaffen. Nach der Absicht der Bundesregierung soll bei ...