Bericht vom 20. Januar 2020
Der Ausbau von Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter ist gegenwärtig eines der zentralen familien- und bildungspolitischen Ziele. Mittelfristig soll es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder geben. Ein Hauptziel: Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nur Eltern mit Kindern im Kita-Alter ermöglichen, sondern auch darüber hinaus. Mit dem Ausbau sind erhebliche Kosten verbunden, jedoch auch Mehreinahmen für die öffentliche Hand.
Ein aktuelles Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Auftrag gegeben wurde, zeigt: Die Erwerbsquote der Mütter steigt je nach Szenario um zwei bis sechs Prozent. Mütter, die bereits erwerbstätig sind, erhöhen infolge der Reform ihre Arbeitszeit. Davon profitieren einerseits die Mütter und die Familien selbst, da ihr Bruttoeinkommen steigt. Andererseits aber auch der Staat, der sich über höhere Steuereinnahmen und weniger Sozialtransfers freuen kann. Der Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder finanziert sich aus Sicht des Staates also zu einem guten Teil von selbst.
V.l.n.r.: Katharina Wrohlich vom DIW Berlin, Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und C. Katharina Spieß vom DIW Berlin
© DIW Berlin
Das Gutachten wurde am 20. Januar in Anwesenheit von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt. Vom DIW Berlin beantworteten zwei der StudienautorInnen die Fragen der Medien: C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin, und Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics.
Themen: Bildung , Familie , Gender , Öffentliche Finanzen