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Fachkräfteeinwanderungsgesetz: ein erster Schritt, aber noch lange nicht am Ziel: Kommentar

DIW Wochenbericht 9 / 2020, S. 132

Marius Clemens

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Am 1. März 2020 tritt in Deutschland ein Gesetz in Kraft, das die Erwerbszuwanderung aus Drittstaaten neu regelt: das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Damit wird die Möglichkeit, aus Erwerbsgründen einzuwandern, auf alle Berufe ausgeweitet. Bisher war dies nur in Engpassberufen möglich, sofern die Äquivalenz zum deutschen Abschluss nachgewiesen werden konnte. Eine Einschränkung, wodurch schon ein Großteil der potentiellen ZuwanderInnen aufgrund des sehr speziellen deutschen Bildungs- und Ausbildungssystem ausgesiebt wurde. Kann das neue Gesetz diese und andere Hürden nun umschiffen?

Künftig entfällt die Vorrangprüfung. Damit werden deutsche und EU-BürgerInnen bei gleicher Qualifikation gegenüber BürgerInnen aus Drittstaaten nicht mehr bevorzugt. Allerdings gilt dies nur unter Vorbehalt. Dies allein dürfte potentielle ZuwanderInnen bereits abschrecken, denn es bleibt unklar, anhand welcher Kriterien die Regelung wieder gekippt werden kann.

Viel gravierender ist aber die zweite Hürde, der Nachweis der Qualifikationsäquivalenz, die weiterhin bestehen bleibt. Durch das spezielle Ausbildungssystem Deutschlands ist eine eindeutige Nachweisregelung nur schwer möglich. Eine Lockerung der Qualitätsanforderung würde mit einer deutlich höheren Zuwanderung einhergehen. Auf der anderen Seite sind Standards und Normen im Anerkennungsverfahren wichtig, um die Qualitätssicherung zu gewährleisten. Eine klar definierte Punkteliste, wie sie in Kanada zum Einsatz kommt, könnte zumindest Unsicherheit reduzieren. Darüber hinaus könnte ein Mix aus starren Regeln und softeren an den Arbeitsmarktengpass geknüpften Kriterien das System flexibler machen. Den Zielkonflikt durch Beratung und Informationsbereitstellung zu lösen und die Zuwanderung flexibler zu machen, das wird in Zukunft die Herkulesaufgabe der neu gegründeten Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA).

25000 zusätzliche ZuwanderInnen erwartet die Bundesregierung künftig aus Drittstaaten pro Jahr. Dies wäre zwar fast eine Verdoppelung der bisherigen Zuwanderung, ist aber immer noch viel zu wenig, um den aktuellen Fachkräftebedarf langfristig zu decken. Verschiedene Studien gehen davon aus, dass netto rund 250000 zusätzliche Erwerbspersonen einwandern müssen, damit das Arbeitskräftepotential zumindest konstant gehalten werden kann. Trotz kompensierender Produktivitätsfortschritte – durch die Digitalisierung oder KI-Technologie – warnen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände sowie Handelskammern schon länger davor, das Problem der fehlenden Fachkräfte zu unterschätzen. Dabei geht es nicht nur um SpezialistInnen, die schon länger fehlen, sondern auch verstärkt um Fachkräfte in den Dienstleistungen und Verwaltungen, nicht nur im privaten, sondern auch im öffentlichen Sektor.

Die Problematik der Qualifikationsanrechnung zu lösen, ist eine große Herausforderung. Eine Möglichkeit besteht darin, die Bildungszuwanderung stärker zu fördern und Deutschland als Ausbildungsstandort attraktiver zu machen. Wer in Deutschland oder in EU-Ländern studiert oder seine Ausbildung macht, für den entfällt die Problematik mit der Anerkennung seiner Qualifikation. Aktuelle Programme wie das Triple-Win-Projekt, die bereits für spezielle Berufe Ausbildungskooperationen mit den Auswanderungsländern anstreben, sind hier sehr vielversprechend.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, gemeinsam mit den europäischen Partnern die Arbeitsmobilität von ZuwanderInnen aus Drittstaaten innerhalb der EU zu erhöhen. Selbst hochqualifizierte Blue-Card-BesitzerInnen können derzeit nicht vollkommen flexibel einen Job in einem anderen als dem Einwanderungsland annehmen. Die Arbeitsmobilität aller anderen Fachkräfte aus Drittstaaten ist innerhalb der EU noch eingeschränkter.

Auch wenn das Einwanderungsgesetz der erste Schritt in die richtige Richtung ist, wird es wohl in der aktuellen Form nur einen kleinen Beitrag zur Lösung des Fachkräfteproblems leisten können. Die konkrete Ausgestaltung sowie der flankierende Einsatz weiterer Maßnahmen sind notwendig, um die Attraktivität, in Deutschland zu arbeiten, für alle Fachkräfte zu erhöhen.

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