DIW Wochenbericht 15/16 / 2020, S. 296
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Die Corona-Pandemie hat dem Thema Grundeinkommen in Deutschland zu neuer Popularität verholfen. Angesichts der Eindämmungsmaßnahmen, die viele Menschen und Unternehmen in Nöte bringen, haben mehrere hunderttausend Befürwortende eine Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eingereicht, in der sie für die sofortige Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens in existenzsichernder Höhe von 1000 Euro pro Person plädieren.
In einer Phase des globalen wirtschaftlichen Einbruchs und einer sich abzeichnenden steigenden Arbeitslosigkeit käme der Praxistest eines Grundeinkommens aber zur Unzeit. Die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommen würde einen vollständigen Systemwechsel bedeuten und könnte die wachsenden Ängste in der Bevölkerung eher noch vergrößern als beseitigen, wenn unser bislang beitragsfinanziertes und bedarfsprüfendes System der sozialen Sicherung außer Kraft gesetzt würde.
Die überlegene Variante für schnelle Hilfe besteht im eingeschlagenen Kurs der Bundesregierung: Die im Nachtragshaushalt beschlossenen erheblichen staatlichen Mittel im Rahmen des Sozialschutz-Pakets dienen primär dazu, die Einkommensausfälle bei (bislang) Erwerbstätigen, Selbstständigen und freiberuflich Tätigen abzufangen. Zudem sollen auch im letzten Auffangnetz des Sozialstaates bei der Grundsicherung – signifikante zeitlich befristete Vereinfachungen vor allem im Fall von Neubeantragungen gewährt werden.
Um die Einkünfte zu stabilisieren, erhält eine sehr große Gruppe der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aller Betriebe mit krisenbedingt schwacher Auftragslage Kurzarbeitergeld – die bisherigen Bezüge werden also zu mindestens 60 Prozent der (beziehungsweise 67 Prozent bei Kindern im Haushalt) weitergezahlt. Sie werden zudem vielfach von Betrieben auf bis zu 90 Prozent aufgestockt. Dieses Instrument hat sich bereits bei der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009 bewährt.
Aber es ist zu erwarten, dass vor allem die große Gruppe an bislang geringfügig oder kurzfristig Beschäftigten sowie (Solo-)Selbstständige, deren bisherige Tätigkeit oder Aufträge teilweise oder vollständig wegbrechen und die keine eigenen Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts zur Verfügung haben, nun auf sozialstaatliche Unterstützung und steuerfinanzierte Grundsicherungsleistungen angewiesen sein wird.
Insbesondere für diese Gruppen wurden in Rekordtempo neue Vereinfachungen und „bedingungsärmere“ Änderungen gesetzlich in Kraft gesetzt, die mit deutlich weniger bürokratischem sowie bedarfsprüfendem Aufwand verknüpft sind. Sie sollen sicherstellen, dass Menschen in existentiellen Nöten schnell und über einen längeren Zeitraum Unterstützung gewährt wird. So wird für die ersten sechs Monate allen Antragstellenden eine Vermögensprüfung erspart und ihnen nur bei einer Selbstauskunft eines „erheblichen Vermögens“ zugemutet, ersparte Rücklagen vorher aufzubrauchen.
Es ist nicht auszuschließen, dass die neuen Regelungen zu vermehrten Mitnahmeeffekten führen. Aber die Politik räumt einer raschen Gewährung von Sicherungsleistungen Vorrang vor bürokratisch aufwändigen Einzelfallprüfungen ein, zumal die Behörden gegenwärtig ohnehin überlastet sind.
Sollte sich die Ausbreitung des Corona-Virus in den nächsten Monaten abschwächen und das Maßnahmenpaket Früchte tragen, wird sich die Frage anschließen, ob es sich lohnt, die implementierten Änderungen beizubehalten. Dann wäre auch der sachgerechte Zeitpunkt gekommen, zeitlich befristete Feldexperimente zum bedingungslosen Grundeinkommen wissenschaftlich zu begleiten und seine Wirksamkeit zu klären. Auch über eine Evaluierung der vielen weiteren noch offenen Fragen müsste nachgedacht werden: Wie soll das bedingungslose Grundeinkommen nachhaltig finanziert werden, wie kann man es schrittweise implementieren und einige bisherige sozialstaatliche Leistungen am besten ablösen. Diese Fragen können und sollten nicht adhoc im Krisenmodus gelöst werden. Dazu bedarf es am besten einer vom Bundestag eingesetzten Enquête-Kommission – in der nächsten Legislaturperiode.
DOI:
https://doi.org/10.18723/diw_wb:2020-15-3
Frei zugängliche Version: (econstor)
http://hdl.handle.net/10419/219369