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Deutsche Wirtschaft: Schleppende Erholung nach tiefem Fall: Grundlinien der Wirtschaftsentwicklung im Sommer 2020

DIW Wochenbericht 24 / 2020, S. 420-436

Claus Michelsen, Marius Clemens, Max Hanisch, Simon Junker, Konstantin A. Kholodilin, Laura Pagenhardt, Thore Schlaak

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Die Corona-Krise hat der deutschen Wirtschaft tiefe Wunden zugefügt, die trotz einer beherzten Wirtschaftspolitik nur langsam heilen dürften. Die teilweise Rücknahme des Lockdowns und eine allmähliche Belebung internationaler Wertschöpfungsketten entfalten positive Impulse, massive Einkommensausfälle werden die Nachfrage aber für geraume Zeit bremsen. Die Bundesregierung dürfte zwar mit ihren Gegenmaßnahmen Schlimmeres verhindern und die Binnenwirtschaft stabilisieren, kann aber kaum etwas gegen eine am Boden liegende Auslandsnachfrage ausrichten. Diese spiegelt die teils verheerenden Auswirkungen der Krise auf den Arbeitsmärkten vieler Länder wider. Unter dem Strich wird die Erholung auch hierzulande schleppend verlaufen: Die deutsche Wirtschaft kann den Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 9,4 Prozent in diesem Jahr mit einem Zuwachs von 3,0 Prozent im kommenden Jahr bei Weitem nicht wettmachen.

Die deutsche Wirtschaft wird im zweiten Quartal in nie dagewesenem Ausmaß schrumpfen (Abbildung 1). Das hängt mit dem Lockdown zusammen, der mittlerweile Schritt für Schritt aufgehoben wird. Gelingt es, wie in dieser Prognose unterstellt, die Pandemie einzudämmen, ist der Tiefpunkt damit erreicht und die Wirtschaftsleistung dürfte im Zuge der Lockerungen bereits im dritten Quartal wieder steigen. Allerdings wird eine rasche Erholung wohl ausbleiben: Angesichts hoher Unsicherheiten, massiver Einkommensverluste – hierzulande, aber vor allem in vielen anderen Ländern – und nicht zuletzt auch infolge von Verhaltensänderungen zeichnet sich eine schleppende Erholung ab.

Schon im Allgemeinen führen Epidemien zu einem Rückgang der Wirtschaftsleistung, der erst zwei Jahre später aufgeholt wird. Das Corona-Virus grassiert indes weitaus schlimmer als die Krankheitswellen der vergangenen Jahrzehnte und betrifft sowohl die Industrie- als auch die Schwellenländer – mit den USA und dem Vereinigten Königreich etwa sind gewichtige Volkswirtschaften sogar besonders stark betroffen.

Hinzu kommen die Maßnahmen der Lockdowns, die in vielen Ländern im Frühjahr für mehrere Wochen die Wirtschaft teilweise stillgelegt haben – in einigen Bereichen nahezu vollständig. Diesen Maßnahmen ist es zu verdanken, dass ein noch schlimmerer Verlauf der Pandemie abgewendet werden konnte; sie bringen aber offensichtlich direkt wirtschaftliche Kosten mit sich. So ist unmittelbar der private Konsum eingebrochen (Tabelle 1), denn viele Dienstleistungen wurden im Rahmen der Eindämmung des Virus untersagt und diese konnten nur zu einem geringen Teil ersetzt werden – etwa durch Außer-Haus-Verkäufe in der Gastronomie, vermehrte Inanspruchnahme von Streamingdiensten anstelle anderer kultureller Angebote oder den Onlinehandel. Dies hat sich schon zum Ende des ersten Quartals bemerkbar gemacht, der Einbruch schlägt aber erst im zweiten Quartal mit voller Wucht durch.

Tabelle 1: Quartalsdaten zur Entwicklung der Verwendungs- und Entstehungskomponenten des realen Bruttoinlandsprodukts

Veränderung gegenüber dem Vorquartal in Prozent; saison- und kalenderbereinigt

2019 2020 2021
I II III IV I II III IV I II III IV
Privater Verbrauch 0,9 0,2 0,2 0,0 −3,2 −10,5 3,4 2,2 2,2 2,4 2,7 2,7
Öffentliche Konsumausgaben 1,1 0,5 1,4 0,1 0,2 0,8 1,3 0,8 0,5 0,4 0,3 0,3
Bruttoanlageinvestitionen 1,6 −0,3 −0,1 −0,4 −0,2 −8,1 −0,4 1,0 1,0 1,3 1,6 1,6
Bauten 2,6 −0,9 0,4 0,1 4,1 −5,4 0,1 0,5 0,5 0,6 0,6 0,6
Ausrüstungen 1,2 0,0 −1,4 −2,0 −6,9 −17,5 −1,0 2,0 2,0 3,0 4,0 4,0
Sonstige Investitionen −0,5 0,9 1,0 1,1 −0,3 −0,8 −0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8
Lagerveränderung1 −0,8 0,2 −0,9 0,3 0,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Inländische Verwendung 0,3 0,3 −0,5 0,3 −1,5 −7,5 2,0 1,6 1,5 1,7 1,9 1,9
Außenbeitrag1 0,2 −0,5 0,8 −0,4 −0,8 −5,1 0,8 −0,4 −0,3 −0,1 0,2 0,2
Export 1,7 −1,4 1,3 −0,6 −3,1 −22,0 5,1 1,0 1,4 2,0 2,7 2,7
Import 1,4 −0,3 −0,3 0,1 −1,6 −12,3 3,2 1,9 2,2 2,2 2,2 2,2
Bruttoinlandsprodukt 0,5 −0,2 0,3 −0,1 −2,2 −12,2 2,8 1,2 1,2 1,6 2,1 2,1
Bruttowertschöpfung 0,5 −0,3 0,1 0,0 −2,0 −12,2 2,8 1,2 1,2 1,6 2,1 2,1
Verarbeitendes Gewerbe −0,9 −1,5 −0,6 −0,8 −4,4 −21,7 7,0 1,8 1,7 2,7 3,8 4,0
Baugewerbe 0,9 −0,5 1,3 −0,1 2,1 −5,4 0,1 0,5 0,5 0,6 0,6 0,6
Handel, Gastgewerbe, Verkehr 2,4 −0,5 0,1 −0,1 −3,4 −20,4 6,3 3,9 2,5 2,8 3,7 3,7
Unternehmensdienstleister 0,3 0,1 0,0 0,3 −1,8 −12,0 2,5 0,5 1,0 2,0 2,5 2,5
Öffentliche Dienstleistungen, Erziehung, Gesundheit 0,2 0,2 0,8 0,3 −0,8 −4,0 0,7 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5

1 Wachstumsbeitrag in Prozentpunkten.

Quelle: Statistisches Bundesamt; DIW Sommergrundlinien 2020. Prognose ab dem zweiten Quartal 2020.

Es wird voraussichtlich auch nicht dazu kommen, dass die Wirtschaftsleistung im Zuge der Lockerungen schon bald wieder das vorangegangene Niveau erreicht. Nach wie vor bleiben weitreichende Einschränkungen in Kraft – etwa Mindestabstände oder das Tragen von Schutzmasken, die die Kapazitäten einengen und das Konsumverhalten bremsen. Vor allem aber dürften die Unsicherheiten – etwa Sorgen vieler Menschen um den eigenen Arbeitsplatz oder Sorgen von Unternehmen über das Potential von Absatzmärkten – und die massiven Einkommensverluste nachwirken.

So werden die Unternehmen vorerst wohl kaum Neueinstellungen erwägen und die Arbeitslosigkeit wird steigen, im Jahresdurchschnitt auf 6,0 Prozent (Tabelle 2) – zum Jahresende dürfte die Quote aber deutlich höher liegen. Neben Produktivitäts- und damit verbundenen Ertragseinbußen, die die Unternehmen hinnehmen müssen, wird zwar derzeit ein Teil der sinkenden Wirtschaftsleistung durch Kurzarbeit aufgefangen; in der Spitze dürften rund 6,5 Millionen Menschen betroffen sein. Die Unternehmen passen damit den Arbeitseinsatz an die geringere Aktivität an und der Staat gleicht den ArbeitnehmerInnen die Lohnausfälle aus – allerdings nur teilweise. Hinzu kommt, dass auch Einkommen aus selbständiger Arbeit und aus Vermögen in beträchtlicher Größenordnung wegfallen. Die steigende Arbeitslosigkeit senkt die Kaufkraft zusätzlich. Diese schwache Einkommensentwicklung wird die Erholung des Konsums dämpfen. Dagegen wird eine geringe Inflation von 0,9 Prozent in diesem Jahr – hier schlagen sich der Ölpreiseinbruch und die enorme Unterauslastung der Wirtschaft nieder – die Kaufkraft kaum einschränken.

Tabelle 2: Eckdaten zur Wirtschaftsentwicklung in Deutschland

2016 2017 2018 2019 2020 2021
Reales Bruttoinlandsprodukt1 (Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent) 2,2 2,5 1,5 0,6 −9,4 3,0
Erwerbstätige im Inland (1000 Personen) 43655 44248 44854 45236 45021 44957
Erwerbslose, ILO 1775 1621 1469 1374 1727 1797
Arbeitslose, BA 2691 2533 2340 2267 2745 2894
Erwerbslosenquote, ILO2 4,1 3,8 3,4 3,2 4,0 4,2
Arbeitslosenquote, BA2 6,1 5,7 5,2 5,0 6,0 6,3
Verbraucherpreise3 0,5 1,5 1,8 1,4 0,9 0,9
Lohnstückkosten4 1,2 1,2 2,5 3,3 7,2 0,1
Finanzierungssaldo des Staates5
in Milliarden Euro 37,1 40,3 62,4 50,4 −198,6 −113,1
in Prozent des BIP 1,2 1,2 1,9 1,5 −6,2 −3,4
Leistungsbilanzsaldo in Prozent des BIP 8,5 7,8 7,4 7,1 4,1 3,0

1 In Preisen des Vorjahres.

2 Bezogen auf die inländischen Erwerbspersonen insgesamt (ILO) beziehungsweise zivilen Erwerbspersonen (BA).

3 Verbraucherpreisindex.

4 Im Inland entstandene Arbeitnehmerentgelte je Arbeitnehmerstunde bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt in Preisen des Vorjahres je Erwerbstätigenstunde.

5 In der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG).

Quellen: Angaben nationaler und internationaler Institutionen; DIW Sommergrundlinien 2020. Prognose ab 2020.

Nicht nur die Absatzchancen auf dem heimischen Markt dürften für geraume Zeit gedämpft und für die Unternehmen schwer einzuschätzen sein – vor allem die Perspektiven auf ausländischen Märkten haben sich eingetrübt und bleiben vorerst unsicherer als zuvor. Inländische Unternehmen werden daher nicht notwendige Investitionen zu einem guten Teil zurückstellen.

Diese Zurückhaltung ist auch getrieben davon, dass viele Unternehmen in den vergangenen Wochen auf einen Großteil ihrer Umsätze verzichten, Rechnungen aber dennoch bezahlen mussten. Die bewährte Kurzarbeiterregelung hat zwar deutlichere Einbußen verhindert, die Unternehmensverschuldung dürfte dennoch gestiegen sein und wird die Unternehmensinvestitionen zusätzlich hemmen. Im ersten Halbjahr 2020 dürften diese deutlich gesunken sein und sich auch im weiteren Verlauf wohl nur träge erholen.

Noch deutlicher als der heimische Konsum dürfte die Nachfrage nach deutschen Waren und Dienstleistungen aus dem Ausland eingebrochen sein. Zum einen sind vielerorts die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Einkommen noch drastischer als hierzulande, auch weil die Arbeitsmärkte nicht so robust sind wie der deutsche. Dies dämpft besonders die Nachfrage nach langlebigen Gütern wie Fahrzeugen, die für die deutsche Wirtschaft zentral ist. Zum anderen trifft der weltweite Kollaps der Investitionen die auf diese Gütergruppe ausgerichteten deutschen Exporteure. Die Ausfuhren dürften daher im Prognosezeitraum deutlich unter ihrem Vorkrisenniveau bleiben, selbst wenn sie im Verlauf wieder zulegen.

Zwar wird die deutsche Wirtschaft ab dem dritten Quartal wieder wachsen; die Wirtschaftsleistung bleibt nach den Einbrüchen im ersten und insbesondere im zweiten Quartal jedoch weit unter dem Vorkrisenniveau und sinkt im Jahresdurchschnitt um 9,4 Prozent (Abbildung 2). Die Prognose ist derzeit mit einer höheren Unsicherheit behaftet als ohnehin. Dies kommt auch durch modellgestützte Schätzungen zum laufenden Quartal zum Ausdruck (Abbildung 3), die zwar einen massiven Einbruch anzeigen, aber ungewöhnlich stark variieren. Obwohl die deutsche Wirtschaft im Jahr 2021 mit 3,0 Prozent überdurchschnittlich zulegen dürfte, wird das Vorkrisenniveau aufgrund des starken Rückgangs in diesem Jahr auch zum Jahresende 2021 bei weitem noch nicht wieder erreicht sein.

Anders als hier unterstellt ist nicht ausgeschlossen, dass es – etwa im Herbst – zu einer zweiten Infektionswelle kommt, die zumindest regional erneute Lockdowns zur Folge hat. Dies würde die Wirtschaftsleistung entsprechend zusätzlich lähmen. Dagegen ist auch eine raschere Rückkehr zur Normalität möglich, wenn frühzeitig ein Impfstoff für eine Anwendung in der Breite zur Verfügung steht oder effektive Medikamente einen weniger restriktiven Umgang mit dem Virus ermöglichen. Risiken ergeben sich auch aus den schwelenden Handelskonflikten und einem Brexit ohne Abkommen; beides kann die offene deutsche Wirtschaft zusätzlich empfindlich treffen. Lässt sich trotz der von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen eine Insolvenzwelle nicht vermeiden, würde dies das Produktionspotential nachhaltig beeinträchtigen. Eine höhere Verschuldung und generelle Investitionszurückhaltung können auch nachhaltig die Innovationskraft schädigen und ebenfalls das Potentialwachstum mindern.

Inflation: Aktuell geringes Tempo hält an

Die Inflation wird in diesem Jahr spürbar sinken, von 1,4 Prozent im vergangenen Jahr auf 0,9 Prozent, und im kommenden Jahr dort verharren. Zunächst dämpfen die massiv gesunkenen Ölpreise, aber auch ohne diesen Effekt schwächt sich der Preisauftrieb deutlich ab. Die Kernrate, die diesen Effekt ausblendet, sinkt ebenfalls deutlich von 1,5 Prozent in diesem Jahr auf 1,1 Prozent im kommenden Jahr. Zum einen liegt dies an der Krise, die mit deutlich unterausgelasteten Kapazitäten und einem entsprechenden Preisdruck einhergeht, aber auch die Kosten der Unternehmen werden – durch die Einsparungen bei Energieträgern und die Kurzarbeiterregelung – erheblich entlastet, was sich nach und nach in der Teuerung niederschlägt. Bis die Effekte der Ölpreisrückgänge im Frühjahr kommenden Jahres auslaufen (Kasten 1) wird die Inflationsrate das aktuelle Niveau von 0,6 Prozent halten und dann nur graduell auf etwas über ein Prozent steigen. Die Absenkung der Mehrwertsteuer ist als Teil des Konjunkturpakets in dieser Prognose noch nicht unterstellt; wird sie ab Juli umgesetzt, dürfte dies aber die Inflation in der zweiten Jahreshälfte deutlich Richtung null Prozent drücken.

Die Ölpreise sind im Frühjahr massiv eingebrochen und schieben die Kaufkraft merklich an; im Folgenden werden sie nahezu stagnieren (Tabelle 1). Die Finanzpolitik war bereits ohne die jüngst beschlossenen Maßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie expansiv ausgerichtet (Tabelle 2). In Reaktion auf die Corona-Krise hat die Bundesregierung ein gewaltiges Hilfspaket und Bürgschaftsprogramm von insgesamt mehr als eine Billion Euro aufgelegt und damit die Märkte stabilisieren können (Tabelle 3).infoVgl. Kerstin Bernoth, Marius Clemens, Geraldine Dany-Knedlik und Stefan Gebauer (2020): Wirtschaftspolitische Maßnahmen gegen die Corona-Krise in Europa wirken vor allem im Zusammenspiel. DIW Wochenbericht Nr. 23, 387–397 (online verfügbar; abgerufen am 8. Juni 2020). Dabei besteht ein Großteil der Maßnahmen aus Garantien, Krediten und Beteiligungen des Bundes und der Länder. Für Unternehmen stellt der Bund Kredite in unbegrenzter Höhe zur Verfügung. Dabei unterstützt er Unternehmen jeder Größe mit Hilfe eines Bürgschaftsprogramms im Umfang von 460 Milliarden Euro, welches im Notfall schnell um 93 Milliarden Euro aufgestockt werden kann („Kredit-Bazooka“). Darüber hinaus werden allen Unternehmen steuerliche Liquiditätshilfen angeboten, die im wesentlichen Steuerstundungen und Verlustvorträge beinhalten und sich basierend auf der aktuellen Steuerschätzung auf rund 20 Milliarden Euro belaufen dürften. Auch die Regelungen zum Kurzarbeitergeld wurden unternehmensfördernd umgestaltet. So dürfen Unternehmen bereits bei einem Produktionsausfall, von dem zehn Prozent der Belegschaft betroffen sind, Kurzarbeitergeld beantragen. Zudem übernimmt der Bund bei vollständigem Beschäftigungsausfall zwischen 60 und 80 Prozent (abhängig von der Anzahl der Kinder und Dauer der Kurzarbeit) der Lohnfortzahlung sowie die Sozialbeiträge. Neben den Hilfsmaßnahmen für Unternehmen jeder Größe hat die Bundesregierung zudem größenspezifische Maßnahmenpakete geschnürt. Große Unternehmen werden durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds unterstützt, der ein weiteres Bürgschaftsprogramm in Höhe von 400 Milliarden Euro sowie Kredite und Beteiligungen in Höhe von jeweils 100 Milliarden Euro beinhaltet. KleinstunternehmerInnen und Solo-Selbständige werden mit Hilfe eines Solidaritätsfonds in Höhe von rund 50 Milliarden Euro vom Bund sowie Einzelprogrammen der jeweiligen Länder in Höhe von rund 20 Milliarden subventioniert. Darüber hinaus gewährt der Staat Zuschüsse für berufstätige Eltern in nicht systemrelevanten Berufen mit gut drei Milliarden Euro.

Tabelle 1: Annahmen dieser Prognose

2019 2020 2021
EZB-Leitzins Prozent 0,0 0,0 0,0
Geldmarktzins EURIBOR-Dreimonatsgeld in Prozent −0,4 −0,3 −0,3
Kapitalmarktzins Rendite für Staatsanleihen im Euroraum mit 10-jähriger Restlaufzeit 0,4 0,2 0,4
Kapitalmarktzins Rendite für Staatsanleihen in Deutschland mit 10-jähriger Restlaufzeit −0,2 −0,4 −0,3
Wechselkurs US-Dollar/Euro 1,12 1,09 1,09
Tarifliche Monatslöhne Änderung gegenüber Vorjahr in Prozent 3,2 2,1 1,6
Erdölpreis US-Dollar/Barrel 64,2 39,1 39,6
Erdölpreis Euro/Barrel 57,4 35,8 36,2

Quelle: DIW Sommergrundlinien 2020.

Tabelle 2: Finanzpolitische Maßnahmen1

Belastungen (–) und Entlastungen (+) des gesamtstaatlichen Haushalts in Milliarden Euro gegenüber Vorjahr

2020 2021
Einnahmen der Gebietskörperschaften2
Teilabschaffung Soli −10,5
Alterseinkünftegesetz −1,3 −1,3
Mehreinnahmen durch steigende Rentenbesteuerung 0,4 0,4
Erhöhung Grund-, Kinderfreibetrag, Verschiebung Tarifeckwerte/Familienentlastungsgesetz −4,5 −0,8
Jahressteuergesetz 2019 −0,3 −0,2
Turnusmäßige Anhebung der Freibeträge in der Einkommensteuer/Abbau kalte Progression 2021 −3,1
Sonstige steuerliche Maßnahmen −5,2 −1,1
Steuerliche Absetzbarkeit Erhöhung des PV-Beitrags −0,3 −0,2
Steuerliche Förderung von F&E-Ausgaben −0,1 −1,2
Steuerliche Förderung Mietwohnungsneubau −0,1
Bürokratieentlastungsgesetz −0,1
Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung 0,3 0
CO2-Bepreisung in Verkehr und Wärme (Beschluss des Klimakabinetts) 8,7
Anhebung Luftverkehrsabgabe 0,1 0,5
Zusätzliche Maßnahmen (Beschluss des Klimakabinetts) 0,0 −0,3
Einnahmen der Sozialversicherungen
Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung 0 2,0
Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung um 0,1 Prozentpunkt zum 1. Januar 2020 −1,2 0
Ausweitung der Gleitzone (Midijobs) zum 1. Juli 2019 −0,2 0
Einführung eines Freibetrags in der gesetzlichen Krankenversicherung für Betriebsrentner zum 1. Januar 2020 −1,2 0
Ausgaben der Gebietskörperschaften
Kindergelderhöhung um 10 beziehungsweise 15 Euro zum 1. Juli 2019 und 1. Januar 2021 −1,0 −2,8
Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderung −0,3 0
Einsparungen bei ALG II durch das Familienentlastungsgesetz beziehungsweise Kindergeldanhebung 0,1 0,2
Gute KiTa-Gesetz −0,5 −1
Beihilfen aufgrund von Ernteausfällen von Bund und Ländern 0,2 0
„Bauernmilliarde“ −0,3 0
Baukindergeld (inkl. Bayerische Eigenheimzulage und Baukindergeld Plus) −0,5 −0,1
Erhöhung des Wohngelds (einschließlich Klimapaket) −0,2 −0,4
Starke-Familien-Gesetz/Kinderzuschlag −0,6 0
Aufstockung des BAFöG, Aufstiegsfortbildung in der beruflichen Bildung −0,4 −0,2
Teilhabechancengesetz −0,3 0
Angehörigenentlastungsgesetz −0,3 0
Familiengeld (und Kindergartenzuschuss) in Bayern −0,1 0
Verteidigung −1 0
Mehrausgaben für Entwicklungshilfe −0,2 0,7
Mehrpersonal innere Sicherheit −0,3 −0,3
investive Ausgaben GroKo 2018 −5,91 −10,80
sonstige investive Ausgaben3 −1,0 0,5
Ausgaben der Sozialversicherungen
Gesetz für fairen Kassenwettbewerb in der GKV −0,3 0
Arbeit-von-morgen-Gesetz −0,2 −0,2
Qualifizierungschancengesetz (Arbeitslosenversicherung) −0,4 0
Anpassung der Renten Ost −0,5 −0,4
Erhöhung der Zurechnungszeit der Erwerbsminderungsrente −0,1 −0,1
Grundrente 0 −1,5
Konzertierte Aktion Pflege −0,2 −0,4
Pflegepersonalstärkungsgesetz −0,5 −0,4
Terminservice- und Versorgungsgesetz −0,1 −0,6
Insgesamt −28,3 −25,2
In Relation zum Bruttoinlandsprodukt in Prozent −0,8% −0,7%

1 Ohne makroökonomische Rückwirkungen.

2 Die Wirkungen der Steuerrechtsänderungen beziehen sich auf das Kassenjahr.

3 Investive Maßnahmen aus vergangenen Legislaturperioden.

Quellen: Bundesregierung, Bundesministerium der Finanzen; DIW Sommergrundlinien 2020.

Tabelle 3: Finanzpolitische Hilfsmaßnahmen (ohne Konjunkturpaket)

Belastungen (–) und Entlastungen (+) des gesamtstaatlichen Haushalts in Milliarden Euro gegenüber Vorjahr

2020 2021
Bund
Staatliche Beschaffung von Schutzprodukten −3,5 3,5
Krankenhausentlastungsgesetz −2,8 2,8
Impfstoffforschung, Nationales Forschungsnetzwerk Corona −0,3 −0,3
Solidaritätsfonds: Zuschuss an Soloselbständige und Kleinstbetriebe −30 20
Steuerliche Liquiditätshilfen −19 25
Entschädigung für Verdienstausfall bei Kita- und Schulschließung −3,2 3,2
Länder
Globale Mehrausgaben (u.a. Zuschüsse, Gesundheitsausgaben) −37 15
Sozialversicherungen
Ausweitung Kurzarbeitergeld (Quorum, maximal 80 Prozent) −3,9 3,9
Sozialschutzpaket: Kurzarbeitergeld −2 1,4
Corona-Pflegebonus −0,9 0,4
Krankenhausentlastungsgesetz −3,3 3,3
Summe −106 78
Nachrichtlich:
Ausgaben für Kurzarbeit durch Corona −30 10
Kredite und Beteiligungen
Bund
Wirtschaftsstabilisierungsfonds: Kredite −100
Wirtschaftsstabilisierungsfonds: Beteiligungen −100
Startup Hilfspaket −2
Länder −50
Bügschaften und Gewährträgerhaftung
Bund
Kredit-Bazooka −450
Wirtschaftsstabilisierungsfonds: Bürgschaften −400
Länder −50

Quellen: Bundesregierung, Bundesministerium der Finanzen; DIW Sommergrundlinien 2020.

Neben den Rettungsmaßnahmen für die Wirtschaft hat der Bund in Erwartung eines starken Anstiegs von Corona-PatientInnen die Krankenhauskapazitäten erhöht und medizinisches Equipment in Höhe von rund dreieinhalb Milliarden Euro gekauft. Infolge der gezielten Freihaltung von Betten und Verschiebung von Operationen und Behandlungen sind den Krankenhäuser Milliardenverluste entstanden, die der Bund ausgleicht.

Die Hilfspakete und Garantien werden höchstwahrscheinlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 durch ein Konjunkturprogramm im Gesamtvolumen von 130 Milliarden Euro flankiert, das neben einer Mehrwertsteuerreduktion insbesondere öffentliche Investitionen in die kommunale Infrastruktur und Ausgaben für die transformative Entwicklung enthalten wird.infoVgl. dazu auch Kasten 2 in diesem Bericht. Das Konjunkturpaket ist noch nicht durch die Legislative beschlossen und wird in der vorliegenden Prognose nicht berücksichtigt.

Im kommenden Jahr dürften die gestundeten Steuern zum Teil wieder zurückfließen und damit tendenziell kontraktiv wirken. Allerdings sind wohl auch Verlängerungen der Stundungen vorstellbar. In jedem Fall expansiv wirken dann die angesichts aktuell beschlossener Maßnahmen vergleichsweise geringen Mindereinnahmen für die Abschaffung des Solidaritätszuschlags und die Mehrausgaben für die Grundrente. Beides wirkt allerdings anders als die coronabedingten Maßnahmen dauerhaft. Zudem dürfte sich das geplante transformative Konjunkturprogramm des Bundes auch über das Jahr 2021 erstrecken.

Arbeitsmarkt: Große Herausforderungen trotz wirksamer staatlicher Maßnahmen

Erste Auswirkungen der Corona-Pandemie waren bereits zum Ende des ersten Quartals 2020 auf dem deutschen Arbeitsmarkt spürbar. So ging im März die Erwerbstätigkeit im Vergleich zum Vormonat um rund 40000 Personen zurück, wobei die geringfügige Beschäftigung in besonderem Maße betroffen war und um mehr als 100000 Personen sank. Letzteres stellt den stärksten je verzeichneten Rückgang der Minijobs innerhalb eines Monats dar und dürfte direkt mit dem Verzicht auf sonst übliche Neueinstellungen in Branchen – wie etwa dem Gastgewerbe – mit einem hohen Anteil dieser Beschäftigungsart zusammenhängen. Die Kurzarbeit im März schnellte Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit zufolge auf mehr als zwei Millionen BezieherInnen von Kurzarbeitergeld hoch – im Februar waren es noch 132000 Personen gewesen – und lag somit deutlich über den bisherigen Höchstwerten im Zuge der globalen Finanzkrise der Jahre 2008/2009. Im Gegensatz zur Beschäftigung reagierte die Arbeitslosigkeit im ersten Quartal weniger stark und stagnierte im März; aufgrund von Rückgängen zu Jahresbeginn sank sie im Quartalsdurchschnitt sogar um rund 10000 Personen.

Die weitreichendsten Folgen der Kontakt- und Öffnungsbeschränkungen für den Arbeitsmarkt sind für das zweite Quartal zu erwarten. Aufgrund der rapide sinkenden Wirtschaftsleistung dürfte die Erwerbstätigkeit durch Entlassungen und weniger Neueinstellungen sinken, zumindest kurzfristig wird der Arbeitsausfall aber zu einem großen Teil über die Reduktion der Arbeitszeit kompensiert werden. Zum einen steht den Arbeitgebern mit der Kurzarbeit ein arbeitsmarkpolitisches Instrument zur Verfügung, um flexibel und kostengünstig die Arbeitszeit ihrer Belegschaften zu reduzieren. Zum anderen liegt es im Interesse der Unternehmen, ihre Belegschaften für einen möglichst langen Zeitraum zu halten, etwa um kostspielige Neueinstellungen nach der Krise zu vermeiden und firmenspezifisches Know-how im Unternehmen zu erhalten. Diese Effekte werden anhand entsprechender Setzungen über Produktivitäts-, Beschäftigungs- und Arbeitszeiteffekte abgeschätztinfoUnterstellt wird etwa, dass im zweiten Quartal die Unternehmen die Hälfte der einbrechenden Wirtschaftsleistung in Form von Produktivitätseinbußen in Kauf nehmen und den Rest zu rund 90 Prozent über die Arbeitszeit und davon wiederum zu 90 Prozent über Kurzarbeit auffangen. Der Grad der Kurzarbeit, also der durchschnittliche Anteil ausfallender Arbeitszeit je ArbeitnehmerIn, schwankt im Prognosezeitraum zwischen 30 und 40 Prozent. und mit Hilfe bereits vorliegender monatlicher Daten über die Erwerbstätigkeit und die Kurzarbeitanzeigen, also der Zahl der maximal von Kurzarbeit betroffenen Personen, verifizert. Im zweiten Quartal 2020 ergibt sich ein Anstieg der Kurzarbeit um mehr als 5,5 Millionen Personen auf rund 6,3 Millionen Personen (Abbildung 4). Darüber hinaus dürfte die Erwerbstätigkeit um etwa 370000 Personen zurückgehen (Abbildung 5). Von diesem Rückgang dürften die geringfügig Beschäftigten etwa 150000 Personen und die Selbständigen etwa 130000 Personen ausmachen, denn diese sind verhältnismäßig oft in Branchen tätig, die besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind.

Im weiteren Jahresverlauf dürfte das Arbeitsvolumen langsam steigen und die Kurzarbeit – sowohl der Grad der Kurzarbeit als auch die betroffenen Personen – langsam zurückgefahren werden (Abbildung 6). Aus diesem Grund werden die Unternehmen mit Neueinstellungen wohl vorerst zurückhaltend sein, so dass bis Mitte des kommenden Jahres keine hohen Zuwächse bei der Erwerbstätigkeit verzeichnet werden dürften. Im Jahresdurchschnitt wird die Erwerbstätigkeit im laufenden Jahr um voraussichtlich rund 200000 Personen sinken, im kommenden Jahr um weitere 60000 Personen.

Die Arbeitslosigkeit dürfte im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sprunghaft ansteigen. Vorliegende Monatswerte für April und Mai deuten für das zweite Quartal auf einen Anstieg der Arbeitslosigkeit um mehr als 500000 Personen im Vergleich zum Vorquartal hin.infoZwei statistische Effekte erschweren die Interpretationen der offiziellen Arbeitslosenstatistik. Zum einen hatte es im Jahr 2019 in den betreffenden Monaten Prüfaktivitäten der Bundesagentur für Arbeit gegeben, die zu einer diskretionären Aufwärtsrevision der Arbeitslosenzahl geführt hatte. Aus diesem Grund sind die Zahlen im laufenden Jahr unterzeichnet. Zum anderen dürfte rund ein Drittel dieses Anstiegs laut der Bundesagentur für Arbeit auf Personen entfallen, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilnehmen konnten und aus diesem Grund als arbeitslos erfasst wurden. Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit zufolge dürften dabei Zugänge in Arbeitslosigkeit aus dem ersten Arbeitsmarkt, also der Verlust von Arbeitsplätzen, quantitativ in etwa so bedeutsam sein wie die ausbleibenden Abgänge aus der Arbeitslosigkeit in Beschäftigung. Im weiteren Jahresverlauf wird sich die Dynamik der Zuwächse bei der Arbeitslosigkeit deutlich abschwächen, da etwa viele Produktionsbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie zuletzt gelockert wurden. Damit im Einklang steht etwa das monatliche IAB-Arbeitsmarkbarometer (Komponente A), das zuletzt zwar eine weiter zunehmende Arbeitslosigkeit nahelegte, allerdings im Vergleich zum Vormonat bereits wieder leicht anstieg. Im Jahresdurchschnitt 2020 sind 2,74 Millionen Personen arbeitslos – dies entspricht einer Arbeitslosenquote von 6,0 Prozent. Bis zum Jahresende wird die Arbeitslosigkeit sogar auf fast drei Millionen steigen. Einhergehend mit der wirtschaftlichen Erholung dürften die Arbeitslosenzahlen dann zwar wieder sinken; dies reicht aber nur, um sie im Jahresdurchschnitt 2021 auf 2,89 Millionen (6,3 Prozent) zu senken.

Die kommenden Tarifverhandlungen dürften vor dem Hintergrund der coronabedingten Rezession geführt werden und legen geringere Neuabschlüsse als in den Vorjahren nahe. Da die Mehrzahl der Tarifverträge jedoch für das laufende Jahr bereits vor Beginn der Pandemie ausgehandelt wurdeinfoFür die Jahre 2020 und 2021 liegen bereits für rund 87 beziehungsweise 40 Prozent der Beschäftigten (in tarifgebundenen Unternehmen) gültige Tarifvereinbarungen vor. Auslaufende Tarifverträge werden im Normalfall nicht nahtlos verlängert. Deswegen liegt der Anteil der ArbeitnehmerInnen mit gültigen Tarifverträgen durchschnittlich bei 83 Prozent., dürften die monatlichen Tarifverdienste (einschließlich Sonderzahlungen) im laufenden Jahr um 2,1 Prozent steigen. Für das kommende Jahr ist dann ein deutlich geringerer Anstieg zu erwarten; er dürfte nur deswegen mit 1,6 Prozent deutlich über ein Prozent liegen, weil schwachen Neuabschlüssen noch viele ArbeitnehmerInnen gegenüberstehen, für die bereits höhere Abschlüsse getroffen worden sind. Die Entwicklung der Effektivverdienste, also der Bruttolöhne und -gehälter je ArbeitnehmerIn, dürfte im laufenden Jahr erstmals seit dem Jahr 2005 rückläufig sein, um 2,3 Prozent. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen zwei Faktoren geschuldet: Zum einen werden die Effektivverdienste maßgeblich von der hohen Zahl an KurzarbeiterInnen und deren Arbeitsausfall gedrückt. Zum anderen fällt ins Gewicht, dass Arbeitgeber wohl aufgrund der bereits realisierten Produktions- und Umsatzausfälle sowie getrübter kurzfristiger Erwartungen Einsparungen auf der Lohnkostenseite vornehmen. Dabei können sie etwa auf verschiedene Öffnungsklauseln zurückgreifen, die es erlauben, von tariflich vereinbarten Lohnzahlungen abzuweichen. Darüber hinaus dürften auch weniger Überstunden und Sondervergütungen, etwa Bonuszahlungen, anfallen. Im kommenden Jahr steigen die Effektivverdienste aufgrund der wirtschaftlichen Erholung um 3,4 Prozent.

Privater Verbrauch: Lockdown und Einkommensverluste hemmen

Schon zum Jahresauftakt ist der private Verbrauch deutlich, um 3,2 Prozent, gesunken. Im laufenden Quartal dürfte der Einbruch sogar zweistellig ausfallen. Dabei steht der private Verbrauch gleich aus zwei Richtungen unter Druck: Zum einen haben die Lockdown-Maßnahmen seit Mitte März ganz unmittelbar den Konsum vieler Waren und Dienstleistungen eingeschränkt oder komplett unterbunden – die VerbraucherInnen konnten diese Ausfälle anderweitig nicht annähernd kompensieren. Das dabei nicht verausgabte Geld steht den Haushalten aber zur Verfügung; im Zuge der allmählichen Lockerungen dürfte ein Teil der aufgestauten Nachfrage bedient werden. Zum anderen dürfte auch die Verunsicherung der KonsumentInnen, wie sie etwa in den Umfragen zum Verbrauchervertrauen zum Ausdruck kommt, nachwirken und beispielsweise dazu führen, dass große Anschaffungen teils verschoben werden.

In der zweiten Jahreshälfte gehen von den aktuellen Lockerungen zwar positive Impulse aus, vor allem im dritten Quartal. Dem stehen aber auch Einschnitte bei den Einkommen entgegen, die für geraume Zeit die Ausgaben dämpfen werden. Die Bruttolöhne fallen ab dem laufenden Quartal in der Summe deutlich geringer aus – wegen des Beschäftigungsabbaus und insbesondere der stark gestiegenen Kurzarbeit. Netto wird dies durch die deutlich rückläufige Abgabenlast gemildert, vor allem aber fängt der Staat einen guten Teil des entgangenen Nettolohns mit dem Kurzarbeitergeld auf. Hinzu kommen für die steigende Zahl der Arbeitslosen entsprechende Versicherungsleistungen. Das stabilisiert die Masseneinkommen der privaten Haushalte, die mit einem Zuwachs von 1,8 Prozent dennoch deutlich an Tempo einbüßen dürften – in den vergangenen Jahren hatten sie mit im Schnitt vier Prozent noch spürbar zugelegt. Mit der allmählichen Rückkehr von KurzarbeiterInnen in die reguläre Beschäftigung erholen sich die Lohneinkommen und damit auch die Masseneinkommen ab dem dritten Quartal zunehmend.

Deutliche Einbußen entstehen bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit. Die Krise beschleunigt den Rückgang bei den Selbständigenzahlen und reißt tiefe Löcher in die Betriebsüberschüsse. Auch die Einkommen aus Vermögen werden einbrechen. Alles in allem sinken die verfügbaren Einkommen in diesem Jahr deutlich um 2,5 Prozent; im Jahresdurchschnitt wird ein viel größerer Teil hiervon zudem gespart. Im kommenden Jahr dürften die Einkommen um 2,4 Prozent steigen. Die Kaufkraft wird durch die niedrige Teuerung im Prognosezeitraum vergleichsweise wenig gedämpft. Der private Konsum wird in diesem Jahr um 8,5 Prozent sinken und sich im kommenden Jahr – trotz einer kräftigen Zuwachsrate von 6,6 Prozent – eher schleppend erholen.

Ausrüstungsinvestitionen: Empfindliche Einbrüche zu Jahresbeginn

Die Investitionstätigkeit ist zu Jahresbeginn erheblich eingebrochen. Obwohl sich zum Jahresauftakt noch eine Erholung der Industrie andeutete, sind die Anschaffungen von Maschinen, Fahrzeugen und Geräten im ersten Quartal um 6,9 Prozent gesunken. Dieser starke Rückgang deutet darauf hin, dass bereits der Ausbruch der Corona-Epidemie in China und die damit einhergehende verschlechterte Auftragslage für die Unternehmen zu einer geringeren Investitionsbereitschaft führten, die durch die Ausbreitung des Virus in Europa und die ergriffenen Schutzmaßnahmen zusätzlich geschwächt wurde. Bereits im März gingen die Inlandsumsätze der Investitionsgüterhersteller um 18 Prozent zurück.

Im laufenden Quartal dürften die Ausrüstungsinvestitionen noch einmal deutlich sinken. Die Lockdown-Maßnahmen haben bei Firmen in nahezu allen Wirtschaftsbereichen für starke Produktionseinschränkungen gesorgt, bis hin zum kompletten Stillstand. Grenzschließungen und Produktionsstopps bei Zulieferern stören außerdem die Lieferketten. Die resultierenden Umsatz- und Gewinneinbrüche dürften die Investitionsbereitschaft entscheidend geschwächt haben. Zwar hat die Bundesregierung frühzeitig Rettungspakete zum Schutz der Wirtschaft beschlossen, die dadurch bereitgestellten Kredite – so sie denn schnell ihr Ziel erreichen – dürften jedoch zunächst primär zur Deckung der laufenden Kosten genutzt werden.

Im Zuge der Lockerung der Maßnahmen ist für den Prognosezeitraum mit einer allmählichen Erholung der Ausrüstungsinvestitionen zu rechnen. Die Investitionstätigkeit dürfte allerdings aufgrund der weiterhin hohen Unsicherheit über die zukünftigen Absatzmöglichkeiten, die über die Pandemie hinaus weiterhin von Handelsstreitigkeiten und dem Brexit beeinträchtigt werden könnten, nur langsam an Dynamik gewinnen. Auch der erhöhte Verschuldungsgrad sowie vermehrte Unternehmensinsolvenzen in Folge der wirtschaftlichen Einschränkungen dürften die Investitionstätigkeit weiterhin bremsen.infoMan spricht von einem „Schuldenüberhang“, wenn Unternehmen so hohe Schulden haben, dass keine zusätzlichen Kredite für Investitionen aufgenommen werden können, etwa aufgrund erschwerter Kreditbedingungen oder weil Zinszahlungen und Tilgungen vor Neuinvestitionen priorisiert werden (müssen). Je höher die Verschuldung, desto geringer die Investitionen eines Unternehmens. Dies gilt insbesondere für Unternehmen in Ländern, in denen die finanzielle Lage grundsätzlich angespannt ist, und kann sich mehrere Jahre nach einer Krise hinziehen. Auch ein verminderter Cashflow wirkt sich negativ auf die Investitionstätigkeit aus. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sind von diesen Zusammenhängen betroffen. Vgl. Sebnem Kalemli-Özcan et al. (2018): Debt overhang, rollover risk, and corporate investment: Evidence from the European crisis. National Bureau of Economic Research.

Bauinvestitionen: Das konjunkturelle Standbein wackelt

Die milde und trockene Witterung bescherte dem Baugewerbe einen starken Auftakt für das Jahr 2020. Alle Bereiche legten dabei kräftig zu und zeigten sich auch vom mehr als zehnprozentigen Rückgang der Neuaufträge im März zunächst unbeeindruckt. Besonders der Wirtschaftsbau verzeichnete einen starken Aufwärtstrend. Neben der zu erwartenden Gegenbewegung im laufenden Quartal dürfte die Corona-Pandemie jedoch auch an den Bauinvestitionen nicht spurlos vorrübergehen und die Dynamik in allen Bauaggregaten bremsen (Tabelle 3).

Tabelle 3: Reale Bauinvestitionen

Konstante Preise, Veränderung in Prozent

2019 2017 2018 2019 2020 2021
Anteile in Prozent Veränderungen gegenüber dem Vorjahr
Wohnungsbau 61,0 0,6 3,0 4,0 1,6 1,5
Nichtwohnungsbau 39,0 0,9 1,7 3,5 −0,2 −0,8
Gewerblicher Bau 26,7 1,1 0,6 2,2 −1,6 −1,4
Öffentlicher Bau 12,4 0,6 4,3 6,5 2,9 0,3
Bauinvestitionen 100 0,7 2,5 3,8 0,9 0,6
Ausrüstungen 4,0 4,4 0,6 −20,3 4,0

Quelle: Statistisches Bundesamt; DIW Sommergrundlinien 2020.

Trotz konstant hohem Bedarf an Wohnraum, vor allem in den Städten, ist für den Wohnungsbau für das Frühjahr ein Rückgang zu erwarten. Zwar ist das Baugewerbe verhältnismäßig wenig von Kurzarbeit und Produktionseinschränkungen betroffen, dennoch dürften fehlende Arbeitskräfte und Unterbrechungen in den Lieferketten durch das Verbot des grenzüberschreitenden Verkehrs die Angebotslage eingeschränkt haben. Einige dieser Faktoren fallen nun mit der graduellen Lockerung der Maßnahmen weg, was eine Erholung der Wohnungsbauinvestitionen nahelegt. Gleichwohl dürften die Einkommenseinbußen und die Unsicherheit der privaten Haushalte auch bei der Nachfrage von Bauleistungen zu Zurückhaltung geführt haben und noch in den kommenden Monaten die Investitionen bremsen. Ebenfalls deuten Verschärfungen bei den Kreditstandards eine Veränderung beim Zugang zu Fremdkapital an.infoVgl. Europäische Zentralbank (2020): The euro area bank lending survey - First quarter of 2020 (online verfügbar).

Im Wirtschaftsbau werden die Unternehmen mit Blick auf den Bau neuer Betriebsgebäude beziehungsweise deren Instandsetzung wohl noch längere Zeit verhalten agieren. Die drastischen Umsatz- und Gewinneinbrüche sowie die starke Unsicherheit dürften dazu führen, dass Unternehmen (größere) Bauprojekte zunächst zurückstellen. Der gewerbliche Bau wurde in den vergangenen Jahren außerdem vor allem von den Branchen Einzelhandel, Tourismus sowie den Dienstleistungen getragen, die von den Lockdown-Maßnahmen besonders betroffen sind, sodass hier ein deutlicher Einbruch zu erwarten ist. Bereits im März gingen die Auftragseingänge im Wirtschaftsbau um drei Prozent zurück, im anteilsstarken Hochbau sogar um sieben Prozent. Erst wenn die wirtschaftliche Dynamik in der zweiten Jahreshälfte allmählich wieder Fahrt aufnimmt, ist hier mit einer positiven Entwicklung zu rechnen, die aber zunächst langsam anziehen dürfte.

Rückläufige Steuereinnahmen und steigende Sozialkosten werden sich negativ auf die Investitionen der öffentlichen Hand auswirken. Das gilt in erster Linie für Investitionen der Kommunen, die laut Zentralverband des Deutschen Baugewerbes mit etwa 60 Prozent den Großteil des öffentlichen Baus in Auftrag geben. Die fehlenden Gewerbesteuereinnahmen belasten deren Kassen und werden zu einer Rückstellung bereits geplanter oder neuer Bauinvestitionen führen. Es ist noch nicht absehbar, ob die derzeit beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung die Gewerbesteuerausfälle vollständig kompensieren können. Sie sind aber ohne Zweifel notwendig und richtig und werden die kommunalen Investitionen unterstützen. Die gute Ausgangslage vor der Pandemie lässt zudem erwarten, dass ein Großteil der von Bund und Ländern geplanten Investitionsprojekte realisiert wird und der öffentliche Bau sich im Rahmen der wirtschaftlichen Entspannung deshalb stabil zeigt.

Bei der Preisentwicklung für Bauleistungen ist eine weitere Verlangsamung zu erwarten. Darauf deuten einerseits die niedrigen Ölpreise hin, die eine Entlastung bei den Energiekosten mit sich bringen. Andererseits dürfte auch die geringere Nachfrage, insbesondere im Wirtschaftsbau, den Preisauftrieb bremsen.

Außenhandel: Vom Regen in die Traufe

Die Corona-Krise hat alle Hoffnungen, dass sich das Blatt für den deutschen Außenhandel nach dem bereits schwachen Jahr 2019 wenden könnte, schlagartig zunichte gemacht. Die Pandemie hat die Aktivität in der globalen Industrie merklich gedämpft und einen Einbruch des Welthandels ausgelöst. Die weitreichenden Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens, die vielerorts in Kraft gesetzt wurden, lasteten schwer auf der Wirtschaftsaktivität. Die Exporte sind in alle Regionen der Welt eingebrochen, allen voran die Ausfuhren in den Euroraum. Am wenigsten betroffen waren die Exporte nach Asien. Aber auch wenn der stärkste Konjunktureinbruch seit über 70 Jahren bevorsteht, gibt es einen ersten Lichtblick für die Exporte: Erstens wird die Produktion in den großen Fertigungsstätten in Deutschland wieder hochgefahren. Zweitens wurden die Lockdown-Maßnahmen in Teilen Nordeuropas und den USA gelockert. Und drittens könnten sich die globalen Wertschöpfungsketten und der Welthandel angesichts der niedrigen Neuinfektionszahlen in Asien bald erholen. Allerdings sind viele wichtige Absatzländer, sowohl aus dem Euroraum als auch die USA und das Vereinigte Königreich, deutlich stärker von den Folgen der Pandemie betroffen. Ferner bleibt abzuwarten, ob der chinesisch-amerikanische Handelskonflikt zu neuen gegenseitigen Strafzöllen führt – mit negativen Auswirkungen für beide Volkswirtschaften und über diese hinaus. Deswegen dürfte sich der deutsche Außenhandel im weiteren Verlauf nur schleppend erholen.

Die Importe werden im zweiten Quartal zwar nicht so deutlich, aber ebenfalls spürbar zurückgehen. Angesichts des wegbrechenden privaten Verbrauchs und Exports werden auch erheblich weniger Konsum- und Vorleistungsgüter aus dem Ausland benötigt. Zudem dürften ausgefallene Urlaubsreisen – Reisebeschränkungen werden nur allmählich aufgehoben und in beliebten Urlaubszielen später als in Deutschland selbst – im zweiten Quartal zu einem historischen Rückgang bei den importieren Dienstleistungen geführt haben. Allerdings wird die Sommersreisezeit wohl unter Auflagen stattfinden können, so dass hier in der zweiten Jahreshälfte ein Aufholprozess einsetzen kann.

Die abrupte Kontraktion der Wirtschaftsaktivität hinterließ auch in den Außenhandelspreisen tiefe Spuren. Insbesondere die Importpreise brachen ein. Dahinter stand ein drastischer Rückgang der Nachfrage nach fossilen Energieträgern, auch infolge der weltweiten Mobilitätsbeschränkungen. Angebotsseitig trugen zwischenzeitliche Produktionsausweitungen Saudi-Arabiens und Russlands zum Druck auf die Notierungen bei. Von diesem Preisrückgang profitieren heimische VerbraucherInnen; aber auch für Exporteure eröffnen die geringeren Importkosten die Möglichkeit, ihre Preise zu senken – in der Folge geben die Exportpreise nach, wenngleich in geringerem Maß. Die daraus resultierende deutliche Verbesserung der Terms of Trade schlägt sich auch im Leistungsbilanzsaldo nieder: Trotz der schwachen Exportentwicklung beläuft er sich in diesem Jahr auf 132 Milliarden Euro (4,1 Prozent in Relation zum nominalen Bruttoinlandsprodukt) und sinkt im kommenden Jahr auf 100 Milliarden Euro (3,0 Prozent).

Öffentliche Finanzen: Hohes Defizit auch 2021 – Rückkehr zur Schuldenbremse nicht sinnvoll

Der gesamtstaatliche Finanzierungssaldo wird angesichts der drastischen finanzpolitischen Maßnahmen deutlich ins Minus rutschen. Sinkende Steuereinnahmen und Sozialbeiträge sowie steigende Sozialleistungen und Transfers dürften bei der hier prognostizierten konjunkturellen Entwicklung im Jahr 2020 zu einem gesamtstaatlichen Haushaltsdefizit in Höhe von rund 198 Milliarden Euro führen. Dieses wird größtenteils durch Neuverschuldung finanziert, Bund und Länder haben dafür die Schuldenbremse für das Jahr 2020 ausgesetzt und einen Nachtragshaushalt in Höhe von 156 Milliarden Euro (Bund) beziehungsweise rund 60 Milliarden Euro (Länder) beschlossen. Das am 3. Juni vom Koalitionsausschuss angekündigte Konjunkturpaket in Höhe von 130 Milliarden Euro wird in der Prognose nicht berücksichtigt (Kasten 2).

Im Koalitionsausschuss vom 2. und 3. Juni hat sich die Bundesregierung auf ein Konjunkturprogramm geeinigt, das zusätzliche Ausgaben im Gesamtvolumen von 130 Milliarden Euro bis ins Jahr 2030 vorsieht.infoDie Gesamtmaßnahmen summieren sich zwar auf 167 Milliarden Euro, allerdings werden zum einen nicht abgerufene Mittel in Höhe von 25 Milliarden Euro des Solidaritätsfonds jetzt auch kleinen und mittleren Unternehmen zur Verfügung gestellt. Zum anderen bewirken Stundungen der Einfuhrumsatzsteuer, der steuerliche Verlustrücktrag sowie degressive Abschreibungen eine intertemporale Verschiebung von Steuereinnahmen beziehungsweise ein Vorziehen von Investitionen. Das zusätzliche und über die gesamte Dauer des Programms berechnete Volumen beträgt folglich 130 Milliarden Euro. Siehe Eckwerte-Papier des Bundesfinanzministeriums. Ein Großteil der Ausgaben wird dabei vom Bund getragen, die Länder und Kommunen werden wohl rund zehn Milliarden Euro beisteuern.infoUnter Einberechnung der Steuerstundungen, Verlustrückträge sowie der degressiven Abschreibungen dürften die Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021 wohl mit rund 15 Milliarden Euro beteiligt sein. Das Konjunkturprogramm besteht aus drei Einzelpaketen: Einem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket (77 Milliarden Euro), einem Zukunftspaket (50 Milliarden Euro) und einem Paket für europäische und internationale Verantwortung (drei Milliarden Euro).

Das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket enthält unter anderem die Mehrwertsteuerreduktion, Steuerstundungen, degressive Abschreibungen, die Ausdehnung der Soforthilfe auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch Entlastungen der Kommunen bei der Gewerbesteuer sowie einen Kinderbonus in Höhe von einmalig 300 Euro pro Kind. Im Zukunftspaket wird ein Großteil der investiven Maßnahmen des Konjunkturprogramms zusammengefasst. Es enthält insbesondere Investitionen, die eine Modernisierung der volkswirtschaftlichen Infrastruktur in den wichtigen Bereichen Klimaschutz, Mobilität und Digitalisierung anstoßen sollen. In Summe dürften die Investitionen in volkswirtschaftlicher AbgrenzunginfoAlso auch Investitionen in Humankapital, die gemäß Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen zum Teil auch dem Staatskonsum zugeordnet werden. jedoch bei rund 70 Milliarden liegen, denn einige Maßnahmen wie der Ausbau der Ganztagsschulen und -kitas sowie investive Ausgaben im Kommunalbereich werden im ersten Paket subsummiert.

Um die ökonomischen Effekte des Konjunkturpakets grob abschätzen zu können, wird das makroökonometrische Modell des DIW Berlin verwendet. Dabei handelt es sich um ein Strukturgleichungsmodell, das auf dem System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) basiert. Es wird in zwei unterschiedlichen Spezifikationen simuliert: Dem Basisszenario ohne Konjunkturprogramm und dem Alternativszenario mit Konjunkturprogramm. In beide Simulationen fließen der aktuelle Quartalsdatenstand der VGR sowie weitere Informationen zur konjunkturellen Lage ein, Arbeitsmarktzahlen sowie mittel- und langfristige Indikatoren wie das Produktionspotential oder das Bevölkerungswachstum.

Die Einzelmaßnahmen des Konjunkturprogramms werden einzelnen Posten im Staatskonto, beispielsweise öffentlichen Bauinvestitionen, Subventionen, Produktionsabgaben oder dem Staatskonsum zugeteilt und einem zeitlichen Profil unterstellt.infoHierbei wird vereinfachend angenommen, dass die Mittel gleichmäßig über die Einzeljahre abfließen. Dies trifft auch für viele der Maßnahmen des Zukunftspaktes zu, deren Bedarfsplan zeitlich bis 2025 vereinzelt sogar bis 2030 vorgesehen ist. Mit Blick auf die Mehrwertsteuersenkung in einem Volumen von etwa 20 Milliarden Euro wird angenommen, dass die privaten Haushalte nominal mit zehn Milliarden Euro entlastet werden. Allerdings werden die restlichen zehn Milliarden Euro wohl nur zu einem geringeren Teil in höhere Preise beziehungsweise Gewinne der Unternehmen übertragen werden. So profitiert der Staat auch selbst mit 3,4 Milliarden Euro, beispielsweise bei seinem Einkauf von Konsumgütern und mit rund 0,8 Milliarden bei den öffentlichen Investitionen. Darüber hinaus dürften auch Wohnbauinvestitionen mit rund 2,5 Milliarden gefördert werden, vgl. die Berechnungen von Stefan Bach für den Spiegel (2020): Corona-Konjunkturpaket: So viel sparen die Bürger durch die Mehrwertsteuersenkung. Spiegel Online vom 9. Juni (online verfügbar). Mehr als zwei Drittel der Maßnahmen wirken dabei in den Jahren 2020 und 2021 (Tabelle 1).

Tabelle 1: Maßnahmen im Konjunkturprogramm

Volumen in Milliarden Euro, im Vergleich zur Baseline(prognose)1
2020 2021 2022 2022 2023 2024 Gesamtvolumen
Investive Ausgaben2 11,4 15,1 6,3 3,3 2,3 1,0 39,3
Konsumtive Ausgaben3 7,0 5,2 4,2 4,2 2,7 1,5 24,9
Transfers und Subventionen4 14,3 13,2 9,0 3,7 2,4 1,3 43,9
Steuermindereinnahmen5 33,0 1,0 −7,0 −5,0 0,0 0,0 22,0
finanzpol. Konjunktur− und Wachstumsimpuls 65,6 34,4 12,5 6,3 7,5 3,8 130,0

1 In Baseline(prognose) wird der Solidaritätsfonds bis Ende 2021 ausgeschöpft, deshalb werden die 25 Milliarden Euro Zuschüsse an KMUs in der Simulation nicht berücksichtigt

2 u.a. Kapazitätsausbau Kita, z.T. Nationale Wasserstoffstrategie, Digitalisierungsschub, Flächendeckendes 5G-Netz, z.T. Kommunale Förderung

3 u.a. Medizinische Schutzkleidung, Gesundheitspakt

4 u.a. Innovationsprämie, z.T. Nationale Wasserstoffstrategie, Ausbildungshilfe

5 u.a. Mehrwertsteuersenkung um drei Prozentpunkte, Steuerstundungen

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Eckpunktepapier der Bundesregierung.

Insgesamt lässt sich so abschätzen, dass das Konjunkturprogramm zu einem kumulierten Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts um 140 Milliarden Euro bis 2025 führt (Tabelle 2). Insgesamt dürfte das Programm über den Gesamtzeitraum rund 700000 neue Jobs schaffen und damit den prognostizierten coronabedingten Anstieg der Arbeitslosigkeit in Höhe von 500000 Personen überkompensieren können. Allerdings werden für viele der Maßnahmen hochspezialisierte Fachkräfte benötigt. Insbesondere der Aufbau von Ganztagsschulen sowie die notwendige betriebliche Ausstattung der Kitas und Schulen mit Personal dürfte hier eine zentrale Rolle spielen, um allen Eltern die Möglichkeit zu geben, guten Gewissens in Vollzeit erwerbstätig zu sein.

Tabelle 2: Gesamtwirtschaftliche Effekte des Konjunkturprogramms

Auswirkungen in Milliarden Euro

Auswirkungen auf 2020 2021 2022 2023 2024 2025
BIP 41,3 41,2 19,3 15,4 15,0 8,4
Privater Konsum 44,4 40,6 20,6 17,3 15,9 10,5
Bruttoanlageinvestitionen 21,9 23,7 9,0 5,7 6,3 2,6
Handelsbilanz −33,9 −27,7 −14,6 −11,5 −11,0 −5,2
Beschäftigung (in 1000 Personen) 108 196 153 99 86 65

Quelle: DIW Sommergrundlinien 2020.

Das Finanzierungsdefizit des Gesamtstaates dürfte damit bei 295 Milliarden in diesem beziehungsweise 123 Milliarden Euro im nächsten Jahr liegen. Der Schuldenstand würde damit dieses und nächstes Jahr 79 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts betragen.

Steuereinnahmen fallen drastisch, Sozialkassen dürften ins Minus rutschen

Die Lohnsteuereinnahmen sind zwar nicht von den steuerlichen Liquiditätsmaßnahmen betroffen, allerdings führen sinkende Löhne in Folge des Kurzarbeitergeldes und der geringe Beschäftigungsaufbau schon für sich genommen zu einer deutlich gedämpften Entwicklung. Darüber hinaus fällt ein Teil der Lohnsteuereinnahmen infolge der Steuerfreiheit weg. Insgesamt kommt es dadurch wohl zu einem Rückgang der Lohnsteuereinnahmen um 3,2 Prozent im Vergleich zum Jahr 2019. Die Unternehmenssteuern, das sind im Wesentlichen Körperschaft-, Gewerbe- und die veranlagte Einkommensteuer, sind bereits im April deutlich eingebrochen und werden wohl auch über das Gesamtjahr massiv, im Vorjahresvergleich um fast 23 Prozent, zurückgehen. Auch die Umsatzsteuereinnahmen sind im April stark um fast 50 Prozent zurückgegangen, allerdings liegt das zu einem Großteil auch an den Stundungen und der Herabsetzung der Sondervorrauszahlungen. Über das Gesamtjahr wird vor dem Hintergrund des Konsumrückgangs und der Umschichtung des Warenkorbs hin zu gering besteuerten Produkten mit einem Rückgang von fast zehn Prozent zu rechnen sein. Die Steuereinnahmen insgesamt werden somit voraussichtlich um rund zehn Prozent im Vergleich zum Jahr 2019 sinken. Davon dürfte allerdings rund ein Drittel auf die steuerlichen Liquiditätsmaßnahmen, also Steuerstundungen, Herabsetzungen der Vorauszahlungen bei der veranlagten Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie Sondervorauszahlungen bei der Umsatzsteuer und dem Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen, zurückzuführen sein. Diese werden – Stand heute – zumindest teilweise im nächsten Jahr zurückgezahlt, so dass bei dem unterstellten konjunkturellen Verlauf und den wieder leicht ansteigenden Bruttolöhnen und -gehältern sowie Gewinnen dann unter dem Strich ein Steuereinnahmeplus von fast sieben Prozent gegenüber dem Jahr 2020 stehen könnte. Ein kräftigerer Anstieg wird allerdings nicht nur durch den langsamen konjunkturellen Aufholprozess, sondern auch durch die erwarteten Mindereinnahmen in Höhe von 9,8 Milliarden Euro infolge des teilweisen Abbaus des Solidaritätszuschlags verhindert.

Die Sozialbeiträge werden wohl insbesondere aufgrund der schwachen Lohn- und Beschäftigungsdynamik im Jahr 2020 um 2,1 Prozent sinken. Zum einen sinken die Einnahmen infolge der Übernahme von Sozialbeiträgen im Rahmen der Auszahlung von Kurzarbeitergeld. Zum anderen führen sinkende Löhne und Beschäftigung sowie Stundungen zu einem Rückgang der Beitragszahlungen.

Die übrigen kleineren Einnahmeposten, also die empfangenen Vermögenseinkommen, die sonstigen laufenden Transfers und die Vermögenstransfers, zeigen nur zum Teil leichte coronabedingte Einbußen: Die Dynamik bei den empfangenen Vermögenseinkommen wird hauptsächlich durch den wohl einmalig überdurchschnittlichen Bundesbankgewinn im Jahr 2020 begründet sein. Auszahlungen des Corona-Pflegebonus der Länder zu einem Drittel sowie der Pflegeversicherung zu zwei Dritteln erklären die Dynamik der sonstigen laufenden Transfers. Die Vermögenstransfers werden insbesondere durch einen hohen Anstieg der Erbschaften im ersten Quartal getrieben. Weitere Einnahmen aus öffentlichen Dienstleistungen, wie die Erstellung von Reisepässen oder auch die Parkraumbewirtschaftung im Innenstadtbereich, dürften insbesondere im April durch die Lockdown-Maßnahmen deutlich zurückgegangen sein, da sie zum Teil ausgesetzt wurden. Einiges davon wird dann aber im zweiten Halbjahr 2020 oder spätestens im Jahr 2021 nachgeholt werden.

Alles in allem sinken die gesamtstaatlichen Einnahmen in diesem Jahr um fast sechs Prozent. Der Anteil der Staatseinnahmen am nominalen Bruttoinlandsprodukt beträgt damit rund 23 Prozent (Tabelle 4). Im nächsten Jahr dürften die Einnahmen dann wieder deutlich steigen, den Verlust aber nicht vollständig kompensieren.

Tabelle 4: Ausgewählte finanzpolitische Indikatoren1

In Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts

Staatseinnahmen Staatsausgaben Finanzierungssaldo Nachrichtlich: Zinssteuerquote2 Staatsschuldenquote nach Maastricht
insgesamt darunter: insgesamt darunter:
Steuern Sozialbeiträge Zinsausgaben Bruttoinvestitionen
2011 44,4 22,3 16,4 45,2 2,5 2,3 −0,9 11,2 80%
2012 44,9 22,9 16,6 44,9 2,3 2,2 0,0 10,1 81%
2013 45,0 23,0 16,6 44,9 1,8 2,2 0,0 8,0 79%
2014 44,9 22,8 16,5 44,3 1,6 2,1 0,6 7,1 76%
2015 45,0 23,0 16,5 44,0 1,4 2,1 0,9 6,1 72%
2016 45,5 23,3 16,7 44,3 1,2 2,2 1,2 5,2 69%
2017 45,7 23,6 16,9 44,4 1,1 2,2 1,2 4,5 65%
2018 46,4 23,9 17,1 44,6 0,9 2,3 1,9 4,0 62%
2019 46,8 24,1 17,4 45,4 0,8 2,5 1,5 3,3 60%
2020 47,2 23,2 18,1 53,2 0,7 2,7 −6,1 3,2 77%
2021 47,5 23,7 18,1 50,3 0,6 2,7 −2,8 2,6 77%
2021/2019 47,2 23,7 17,9 49,6 0,7 2,6 −2,5 3,1 71%

1 In der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.

2 Zinsausgaben des Staates in Relation zum Steueraufkommen.

Quelle: Statistisches Bundesamt; DIW Sommergrundlinien 2020.

Viele Kommunen wird der Corona-Schock besonders hart treffen, notwendige Investitionen sind gefährdet

Die Ausgabenseite wird insbesondere durch die gesundheitlichen Ausgaben sowie den finanzpolitischen Hilfsmaßnahmen im Rahmen des Solidaritätsfonds getrieben.

Die öffentlichen Konsumausgaben verzeichnen in Summe keine größeren Schwankungen, dies ist allerdings auf unterschiedliche gegenläufige Entwicklungen bei den Komponenten Vorleistungen, sozialen Sachausgaben und Arbeitnehmerentgelten zurückzuführen. So wird die ohnehin schon hohe Grunddynamik bei den Vorleistungskäufen durch zusätzliche Ausgaben für Beatmungsgeräte, Schutzkleidungen und weiteres medizinisches Equipment um gut vier Milliarden Euro beziehungsweise acht Prozent im Vorjahresvergleich erhöht.infoDiese werden dann wohl haushalterisch vom Bund unentgeltlich in Form von Vermögenstransfers an private Kliniken und Krankenhäuser weitergegeben werden und entsprechend auf der Einnahmeseite gegengebucht. Im nächsten Jahr dürfte die Dynamik abklingen, denn medizinische Ausstattung wird dann wohl wieder von den Kliniken direkt gekauft und über die sozialen Sachleitungen abgerechnet werden. Bei den sozialen Sachleistungen sind hingegen in diesem Jahr deutlich geringere Zuwachsraten zu erwarten. Denn nicht notwendige Operationen und Arztbesuche wurden verschoben und Rehabilitationsmaßnahmen und andere gesundheitliche Dienstleistungen ganz ausgesetzt. Auch aufgrund dieser Vorsichtsmaßnahmen und gezielten Kapazitätsfreihaltung kompensiert das Gesundheitsministerium die Ertragsausfälle in Krankenhäusern. Spätestens im zweiten Halbjahr 2020 dürften dann einiges nachgeholt werden und die Krankenhäuser wieder in Voll- beziehungsweise Überauslastung operieren, so dass die sozialen Sachleistungen über das Jahr gerechnet um knapp dreieinhalb Prozent steigen. Der Nachholbedarf dürfte sich dann auch in das kommende Jahr hineinziehen und in kräftigeren Zuwachsraten von mehr als sieben Prozent niederschlagen. Die Lohn- und Beschäftigungsentwicklung im öffentlichen Dienst dürfte kaum betroffen sein, denn für dieses Jahr haben sich die Tarifparteien bereits geeinigt. Allerdings werden die Lohnerhöhungen im nächsten Jahr wohl auch wegen der knapperen Kassenlage etwas verhaltener ausfallen.

Die monetären Sozialleistungen werden im Jahr 2020 nochmals dynamischer um fast neun Prozent zulegen. Im nächsten Jahr werden sie hingegen vom recht hohen Niveau etwas zurückgehen, nicht nur weil sich die Arbeitsmarktlage etwas entspannt, sondern auch weil im kommenden Jahr mit keinen weiteren Rentenerhöhungen zu rechnen ist.

Der größte Anstieg wird sich bei den Subventionen zeigen, denn hier fließen nicht nur die zusätzlichen Ausgaben im Zuge des Energie- und Klimafonds (EKF), sondern auch die Zuschüsse an Soloselbständige und Kleinstunternehmen in Höhe von rund 65 Milliarden Euro von Bund (Solidaritätsfonds) und Ländern. Nach aktuellem Stand ist bereits ein Drittel der Bundesmittel beantragt. Es wird angenommen, dass der Solidaritätsfonds zum Ende des Jahres nicht ausgeschöpft ist und ein Teil erst im nächsten Jahr ausgezahlt wird. Dennoch werden die Subventionen im Jahr 2021 wohl deutlich sinken. Allerdings wirken diesem coronabedingten Einmaleffekt zusätzliche Gütersubventionen im Rahmen der EEG-Umlage in Höhe von jährlich knapp sieben Milliarden Euro entgegen. Auch die Entwicklung der geleisteten Vermögenstransfer zeichnet sich coronabedingt deutlich dynamischer ab. Dies liegt unter anderem an den zusätzlichen Ausgaben, die zur Kompensation von Ertragsausfällen der Krankenhäuser (Krankenhausentlastungsgesetz) anfallen.

Die Entwicklung bei den staatlichen Bruttoinvestitionen dürfte weitestgehend der dynamischen Entwicklung der vergangenen Jahre folgen, zumindest auf Bundesebene – denn der Bund hat seine Investitionsausgaben über die mittlere Frist verstetigt. Kurzfristige Lieferengpässe sowie die Einschränkungen der Arbeitsmobilität in Europa dürften allerdings die Zuwachsraten der Bauinvestitionen in diesem Jahr leicht beeinträchtigen. Anders wird es sich wohl bei den öffentlichen Bauinvestitionen der Gemeinden verhalten, die rund 60 Prozent der gesamten öffentlichen Bauinvestitionen ausmachen. Die Corona-Krise wird Gemeinden besonders treffen, denn die Gewerbesteuer als wichtigstes Einnahmeinstrument dürfte nach aktuellen Abschätzungen um fast 25 Prozent beziehungsweise zwölf Milliarden Euro einbrechen. Hinzu kommen coronabedingte Mehrausgaben und Mindereinnahmen bei den Gemeinden in Höhe von gut sechs Milliarden Euro. Die Gemeinden werden – sofern sie nicht in irgendeiner Form Rücklagen aufgebaut haben – der defizitären Finanzsituation mit einer Drosselung ihrer Investitionstätigkeit begegnen. Deshalb wird davon ausgegangen, dass sich die gesamtstaatlichen Bauinvestitionen mit geringeren Zuwachsraten als zuletzt entwickeln. Um dem entgegenzutreten und eine gefährliche Abwärtsspirale aus finanziellen Defiziten und Abwanderungen zu durchbrechen, hat die Bundesregierung bereits angekündigt, die Gemeinden im Rahmen eines Hilfspaket mit Bundes- und Landesmitteln zu entlasten.

Insgesamt dürften die Ausgaben im Jahr 2020 damit um zehn Prozent zunehmen. Im nächsten Jahr gehen die Ausgaben wohl leicht zurück.

Die hohen Mehrausgaben und Mindereinnahmen durch die Corona-Krise führen zu einem deutlichen gesamtstaatlichen Defizit. Der im Jahr 2019 erzielte Überschuss von gut 50 Milliarden Euro dürfte in diesem Jahr in ein Defizit in Höhe von 198 Milliarden Euro umschlagen. Rund 106 Milliarden Euro sind dabei auf die unterstellten direkten finanzpolitischen Corona-Maßnahmen zurückzuführen.

Die Rücklagen der Sozialversicherungen schrumpfen deutlich. Bei der Arbeitslosenversicherung, die Anfang des Jahres noch Rücklagen in Höhe von 26 Milliarden Euro hatte, dürfte angesichts der hier unterstellten konjunkturellen Dynamik und dem Kurzarbeiterverlauf am Ende ein Minus von fünf Milliarden Euro stehen. Auch die Rücklagen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 31 Milliarden Euro (inklusive Gesundheitsfonds) werden wohl nicht nur durch die Lohn- und Beschäftigungsentwicklung, sondern auch durch coronabedingte Mehrbelastungen wie beispielsweise Corona-Tests bis zum Ende des Jahres ins Minus rutschen. Bei den anderen Sozialversicherungen ist mit einem teilweisen Abbau der Rücklagen zu rechnen.

Obwohl viele der Mehrausgaben und Mindereinnahmen temporärer Natur sind, dürfte der gesamtstaatliche Finanzierungssaldo allein aufgrund der konjunkturellen Lage im nächsten Jahr immer noch ein deutliches Defizit in Höhe von 113 Milliarden Euro ausweisen. Im Zuge dieser Mehrbelastungen sowie der hohen Unsicherheit empfiehlt es sich, die Schuldenbremse auch im nächsten Jahr auszusetzen.

Der Bruttoschuldenstand des Gesamtstaates in Relation zum nominalen Bruttoinlandsprodukt wird deutlich steigen: unter Berücksichtigung des hohen Defizits und der damit verbundenen Neuverschuldung sowie der zusätzlichen Kredite und Beteiligungen von insgesamt 250 Milliarden Euro von Bund und Ländern in diesem und nächstem Jahr auf 77 Prozent.infoAngenommen wird, dass fünf Prozent der Unternehmen insolvent gehen und damit gut 42 Milliarden Euro an Bürgschaften fällig werden. Das Konjunkturpaket geht in die Berechnung nicht ein, siehe Kasten 2 in diesem Bericht.

Laura Pagenhardt

Doktorandin in der Abteilung Makroökonomie

Konstantin A. Kholodilin

Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Makroökonomie



JEL-Classification: E32;E66;F01
Keywords: Business cycle forecast, economic outlook
DOI:
https://doi.org/10.18723/diw_wb:2020-24-3

Frei zugängliche Version: (econstor)
http://hdl.handle.net/10419/222511

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