DIW Wochenbericht 26 / 2020, S. 477
Johannes Geyer, Erich Wittenberg
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Herr Geyer, wie lange muss eine durchschnittlich verdienende Person in Deutschland Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen, um eine Rente in Höhe der Grundsicherung zu bekommen? Aktuell muss eine durchschnittlich verdienende Person gut 27 Jahre einzahlen, damit sie auf das durchschnittliche Grundsicherungsniveau kommt.
Wie hat sich diese Mindestbeitragszeit in den vergangenen Jahren entwickelt? Zwischen 2003 und 2014 ist die Mindestbeitragszeit von gut 23 auf fast 29 Jahre gestiegen. In den letzten drei Jahren gab es relativ starke Rentenanpassungen und nicht so starke Anpassungen bei den Grundsicherungssätzen. Dadurch ist die Mindestbeitragszeit wieder etwas gesunken, auf unter 28 Jahre. Im Vergleich zu Anfang der 2000er Jahre ist der Anstieg allerdings bemerkenswert.
Wo liegen die Ursachen für diesen Anstieg? Die Ursachen liegen in der Entwicklung beider Größen. Bei der Rente hat man Anfang der 2000er Reformen eingeführt, die das sogenannte Rentenniveau gesenkt beziehungsweise die Rentensteigerungen gedämpft haben. Beim Regelsatz der Grundsicherung war es anders. Der ist, je nachdem wie das Existenzminimum gewachsen ist, gestiegen. Insbesondere die Unterkunftskosten haben in den vergangenen Jahren mitunter stark zugenommen.
Welche Rolle spielen die Mieten für die zukünftige Entwicklung der Mindestbeitragszeiten? Im Mittel macht die Miete fast 50 Prozent des Bedarfs aus. Wenn man die Grundsicherung nicht im Durchschnitt, sondern regional differenziert betrachtet, entsprechen die Mieten teilweise deutlich mehr als der Hälfte des Bedarfs. Aufgrund der regionalen Unterschiede ist der Wohnbedarf eine schwer berechenbare Größe. Wir rechnen zwar mit den durchschnittlichen Werten, wollen aber auch zeigen, dass diese Größe einen bedeutenden Anteil der Bedarfe ausmacht und es sehr stark auf die Variation dieser Größe ankommt, wie sich die Rentenentwicklung und die Grundsicherung im Verhältnis zueinander entwickeln werden.
Welche Mindestbeitragszeiten ergeben die Berechnungen für die Zukunft? Für eine durchschnittlich verdienende Person sinken sie bis 2025 weiter ab. Das liegt an der sogenannten Haltelinie. Das Niveau der Rente darf bis 2025 nicht unter 48 Prozent fallen, obwohl es entsprechend der Faktoren in der Rentenformel eigentlich sinken müsste. Nach 2025 greifen diese Faktoren wieder und dann sehen wir auch einen Anstieg der Mindestbeitragszeit bis ungefähr zum Ende der 2030er Jahre, da es in diesem Zeitraum zu geringeren Rentensteigerungen kommt. Nach unseren Rechnungen liegt das Minimum bei 26,5 Jahren im Jahr 2025. Wir schätzen, dass die Mindestbeitragszeit dann bis Ende der 2030er Jahre wieder auf über 28 Jahre steigt.
Was bedeuten Ihre Ergebnisse für zukünftige rentenpolitische Weichenstellungen? Wir haben unsere Ergebnisse für Durchschnittsverdienende errechnet. Allerdings gibt es viele Menschen, die deutlich weniger Gehalt bekommen. Für diese Menschen wird sich die Mindestbeitragszeit enorm verlängern. Wenn man das verhindern will, führt eigentlich kein Weg daran vorbei, in der Rentenversicherung Maßnahmen einzuführen, die helfen, dass Geringverdienende auf die notwendigen Entgeltpunkte kommen, beispielsweise indem sie mehr Rentenpunkte erreichen als Gutverdienende. Das wäre eine Art Progression in der Rentenformel. Eine zweite Möglichkeit wäre die Einführung von Freibeträgen in der Grundsicherung. Damit würde man sicherstellen, dass alle, die in die Rentenversicherung eingezahlt haben, mit der Grundsicherung und dem Freibetrag ein höheres Alterseinkommen haben als Menschen, die nicht eingezahlt haben. Andernfalls könnte die gesetzliche Rentenversicherung ein Legitimationsproblem bekommen.
Das Gespräch führte Erich Wittenberg.
DOI:
https://doi.org/10.18723/diw_wb:2020-26-2
Frei zugängliche Version: (econstor)
http://hdl.handle.net/10419/222950