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Wärmemonitor 2019: Klimaziele bei Wohngebäuden trotz sinkender CO2-Emissionen derzeit außer Reichweite

DIW Wochenbericht 40 / 2020, S. 769-779

Jan Stede, Franziska Schütze, Johanna Wietschel

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  • Heizenergiebedarf in Wohngebäuden sinkt erstmals seit 2015 wieder und erreicht das Niveau von 2010
  • Heizausgaben steigen durch höhere Heizenergiepreise um 2,4 Prozent
  • Wärmere Winter waren wichtigste Ursache für Rückgang von CO₂-Emissionen zwischen 2010 und 2019
  • Rückgang der CO₂-Emissionen im Gebäudesektor muss beschleunigt werden, um Klimaziele zu erreichen
  • Förderung von energetischer Sanierung und erneuerbaren Energien sollte weiter vorangetrieben werden

„Schauen wir allein auf den absoluten Rückgang der CO2-Emissionen, trügt der Schein. Der Rückgang von mehr als 20 Prozent zwischen 2010 und 2019 im Wohngebäudesektor ist zum größten Teil den wärmeren Wintern zu verdanken. Da selbst damit die Klimaziele 2030 nicht zu schaffen wären, sollten die Anstrengungen zur Emissionsreduzierung weiter vorangetrieben werden.“ Jan Stede

Die Emissionsminderung im Gebäudesektor ist ein zentraler Baustein der deutschen Energie- und Klimapolitik. Jährlich wertet das DIW Berlin die Entwicklung des Heizenergiebedarfs in deutschen Wohngebäuden anhand eines umfangreichen Datenbestands aus. In diesem Jahr werden zudem die daraus entstehenden CO₂-Emissionen berechnet und mit der Zielsetzung für das Jahr 2030 im Bundes-Klimaschutzgesetz verglichen. Der temperaturbereinigte Heizenergiebedarf im Jahr 2019 ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Auch die CO2-Emissionen der untersuchten Zwei- und Mehrparteienhäuser gingen zurück – seit 2010 um rund 21 Prozent. Allerdings ist der Rückgang vor allem den wärmeren Wintern zu verdanken; temperaturbereinigt nahmen die CO₂-Emissionen in der letzten Dekade nur um rund drei Prozent ab. In den kommenden zehn Jahren müssen private Haushalte ihre Emissionen deutlich stärker reduzieren, um das Klimaziel für 2030 zu erreichen. Stärkere Anreize für energieeffiziente Gebäudesanierungen könnten die höhere Förderrate für energetische Sanierung und die geplante CO2-Bepreisung ab dem Jahr 2021 schaffen. Nur durch weitere umfangreiche Maßnahmen kann die Lücke zwischen prognostizierten und zulässigen Emissionsmengen geschlossen werden.

Die direkten Emissionen für die Bereitstellung von Raumwärme, Kühlung und Warmwasser in Wohn- und Nichtwohngebäuden verursachen 14 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen.infoBundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (2019): Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 (online verfügbar, abgerufen am 21.9.2020. Dies gilt für alle Online-Quellen in diesem Bericht, sofern nicht anders vermerkt). Werden zusätzlich die indirekten Emissionen einbezogen, die im Energiesektor für die Bereitstellung von Energie für den Gebäudesektor anfallen (zum Beispiel Strom und Fernwärme), liegt der Anteil an den Gesamtemissionen bei rund einem Viertel. Somit ist die Senkung der Emissionen im Gebäudesektor ein entscheidender Hebel, um die deutschen Klimaziele zu erreichen.

Dies hat die Politik erkannt. Im deutschen Klimaschutzplan 2050infoBundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (2016): Klimaschutzplan 2050. Klimaschutzpolitische Grundsätze und Ziele der Bundesregierung (online verfügbar). sind die Emissionsminderungen für die einzelnen Sektoren festgeschrieben und werden im Klimaschutzprogramm 2030 durch sektorspezifische und übergreifende Maßnahmen ergänzt und konkretisiert. Die gesetzliche Verankerung dieser Ziele in Form des Bundes-KlimaschutzgesetzesinfoGesetz zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften, in: Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 48, 12. Dezember 2019 (online verfügbar). schreibt unter anderem jährlich sinkende Treibhausgas-Budgets für die Sektoren Verkehr, Energie, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft vor. Im Jahr 2020 dürfen im gesamten Gebäudesektor noch höchstens 118 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2)-Äquivalente emittiert werden (nach 122 Millionen Tonnen im Jahr 2019), im Jahr 2030 noch höchstens 70 Millionen Tonnen.infoGemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (2020): Treibhausgasemissionen gingen 2019 um 6,3 Prozent zurück (online verfügbar). Dies entspricht einem Rückgang der Emissionen innerhalb einer Dekade um 43 Prozent und knapp 70 Prozent Rückgang gegenüber 1990 (Abbildung 1). Bis zum Jahr 2030 soll also die Basis dafür gelegt sein, dass das im Klimaschutzplan 2050 festgelegte Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands im Jahr 2050 erreicht werden kann. Aber bis dahin ist es noch ein weiter Weg.

Auch die EU hat im Rahmen des Green Deal die Klimaschutzpläne aus den vergangenen Jahren verschärft.infoEuropäische Kommission (2019): The European Green Deal. 11. Dezember (online verfügbar). Sie will bis 2050 klimaneutral sein und plant, die Klimaziele für das Jahr 2030 nochmal deutlich anzuheben. Die Ziele sollen auf EU-Ebene in Form eines europäischen Klimaschutzgesetzes ebenfalls gesetzlich verankert werden.infoEuropäische Kommission (2020): Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Europäisches Klimagesetz), 4. März (online verfügbar). Für den Gebäudesektor hat die EU-Kommission im Rahmen des Green Deal eine sogenannte „Renovierungswelle“ beschlossen, die einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Energieeffizienz- und Klimaziele leisten soll.infoEuropäische Kommission (2020): Renovation Rate. 4. Juni (online verfügbar).

Der DIW-Wärmemonitor untersucht jährlich die Entwicklung des Heizenergiebedarfs und der HeizausgabeninfoBetrachtet werden Heizausgaben in Wohngebäuden, die durch Erdgas- oder Ölheizungen anfallen. von rund 300.000 Zwei- und Mehrparteienhäusern in Deutschland, in denen die Heizenergieabrechnung durch ista Deutschland erfolgt (Kasten 1).infoDie ista Deutschland GmbH ist ein Dienstleister im Bereich der Verbrauchserfassung und -abrechnung von Energie, der für einen großen Teil der privaten Haushalte in Deutschland die Heizkostenabrechnungen erstellt. Dem diesjährigen Bericht liegen die Daten für die Jahre 2003 bis 2019 zugrunde. Erstmals untersucht der vorliegende Wärmemonitor zudem die langfristige Entwicklung der CO2-Emissionen im Wohngebäudesektor. Die Emissionen werden anhand der CO2-Emissionen in Kilogramm pro Quadratmeter beheizter Wohnfläche erfasst (Kasten 2).

Gemeinsam mit ista Deutschland GmbH, einem der größten Energiedienstleister in Deutschland, hat das DIW Berlin den Wärmemonitor Deutschland entwickelt. Der Monitor berichtet jährlich seit 2014 in regionaler Differenzierung über die Entwicklung von Heizenergiebedarf und Heizkosten in Wohnhäusern. Grundlage der Berechnungen sind gebäudespezifische Heizkostenabrechnungen der ista Deutschland GmbH von etwa 300.000 Zwei- und Mehrparteienhäusern, klimabezogene Gewichtungsfaktoren des Deutschen Wetterdienstes sowie Zensuserhebungen des Statistischen Bundesamtes. Die Heizkostenabrechnungen enthalten Angaben zu Energieverbrauch und Abrechnungsperiode, Heizenergieträger, Energiekosten sowie Lage und Größe der Immobilie. Bei den abgerechneten Heizenergiepreisen handelt es sich um reine Brennstoffkosten, ohne Heiznebenkosten wie Wartungskosten oder Kosten für die Erfassung der Verbräuche.

In den Abrechnungsdaten sind Zwei- und Mehrparteienhäuser erfasst – das heißt, die Stichprobe enthält im Eigentum oder zur Miete bewohnte Gebäude mit mindestens zwei Haushalten. Diese Auswahl wird weiter beschränkt auf Gebäude mit einer beheizten Wohnfläche zwischen 15 und 250 Quadratmetern. Es handelt sich somit nicht um eine Zufallsstichprobe aus dem Gesamtwohngebäudebestand in Deutschland. Vielmehr sind im Vergleich zur Mikrozensus-Zusatzerhebung zur Wohnsituation aus dem Jahr 2014infoStatistisches Bundesamt (2016): Fachserie 5, Heft 1, Mikrozensus-Zusatzerhebung 2014: Bestand und Struktur der Wohneinheiten, Wohnsituation der Haushalte (online verfügbar). Gebäude mit drei bis sechs Wohnungen sowie größere Gebäude (13 und mehr Wohnungen) überrepräsentiert. Diesem Umstand wird mit einer Gewichtung des mittleren Energiebedarfs mit der jeweiligen Bedeutung der Gebäudeklassen in der Grundgesamtheit begegnet. Hierzu werden Daten der Mikrozensus-Zusatzerhebung zur Wohnsituation aus dem Jahr 2010 verwendet, die nach Raumordnungsregionen differenziert die Anteile bestimmter Größenklassen ausweisen.

Der Heizenergiebedarf für jedes Gebäude wird errechnet, indem der absolute Heizenergieverbrauch um lokale Klima- und Wetterveränderungen bereinigt wird. Um eine räumliche und zeitliche Vergleichbarkeit sicherzustellen, werden Informationen des Deutschen Wetterdienstes verwendet. Die verfügbaren Gewichtungsfaktoren normalisieren den Verbrauch auf die klimatischen Bedingungen am Referenzstandort Potsdam.infoDieses Vorgehen folgt einer etablierten Methode des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI-Richtlinie 3807, Verbrauchskennwerte für Gebäude).

Der jährliche Heizenergiebedarf wird in Bezug zur beheizten Wohnfläche eines Gebäudes ermittelt. Diese Berechnung erfolgt in mehreren Schritten: Zunächst werden die gebäudespezifischen Verbrauchswerte auf die zur Beheizung eingesetzten Energiemengen begrenzt (ohne Warmwasser). Dieser Verbrauch wird im nächsten Schritt mit dem Heizwert für den jeweiligen Energieträger multipliziert – dies entspricht dem gebäudespezifischen absoluten Heizenergieverbrauch einer Abrechnungsperiode in Kilowattstunden. Anschließend müssen die Werte einer bestimmten Heizperiode zugeordnet werden, da die Verbrauchsermittlung nicht immer stichtagsgenau zum 31. Dezember eines Jahres erfolgt. Danach werden die so ermittelten Verbrauchswerte um die klimatischen Bedingungen der betreffenden Periode bereinigt und durch die beheizte Wohnfläche des Gebäudes dividiert. Daraus ergibt sich die Maßeinheit Kilowattstunde je Quadratmeter beheizter Wohnfläche pro Jahr. Nicht plausible Heizenergiebedarfswerte – über 400 oder unter 30 Kilowattstunden je Quadratmeter beheizter Wohnfläche – werden entfernt. Diese machen rund vier Prozent der Beobachtungen je Abrechnungsperiode aus.

Im letzten Schritt werden die durchschnittlichen Verbrauchswerte auf Raumordnungsebene als gewichtetes arithmetisches Mittel für den gesamten Wohnungs- und Gebäudebestand einer Raumordnungsregion hochgerechnet. Als Gewichte werden die Anteile der Gebäude in jeder Größenklasse (zwei, drei bis sechs, sieben bis zwölf, 13 bis 20 und mehr als 20 Wohnungen) an der Gesamtzahl der regionalen Wohnungen verwendet.

Heizkostenabrechnungen werden zeitverzögert erstellt. Die Werte der Heizperiode 2019 werden auf Grundlage einer kleineren Stichprobe errechnet als die Werte für weiter zurückliegende Jahre. Es ist daher möglich, dass es bei einer Aktualisierung zu rückwirkenden Korrekturen kommt.

Die Heizenergiepreise werden aus den Energiekosten je Kilowattstunde Heizenergiebedarf (ohne Warmwasser) errechnet. Dabei werden nur die Abrechnungskosten für Erdgas und Heizöl berücksichtigt. Fernwärme, strombetriebene Heizungssysteme sowie Biomasseheizungen oder andere Heizungstypen werden nicht einbezogen. Der durchschnittliche Kilowattstundenpreis für eine Raumordnungsregion wird als gewichteter Mittelwert errechnet. Als Gewichte werden die in der Mikrozensus-Zusatzerhebung von 2010 ausgewiesenen Anteile der mit Erdgas und Heizöl beheizten Gebäude verwendet.

Im Wärmemonitor 2019 werden erstmalig CO2-Emissionen für die etwa 300.000 Gebäude in der Stichprobe des Wärmemonitors berechnet. Hierfür wird der Heizenergieverbrauch pro Quadratmeter mit energieträgerspezifischen Emissionsfaktoren multipliziert (Tabelle).infoUmweltbundesamt (2016): CO2-Emissionen für fossile Brennstoffe. Climate Change 27 (online verfügbar). Um eine Vergleichbarkeit mit den Emissionen im Gebäudesektor für ganz Deutschland zu gewährleisten, werden nur die direkten CO2-Emissionen des Energieverbrauchs ausgewiesen.infoDirekte CO2-Emissionen entstehen bei der Verbrennung von Energieträgern im Gebäude, etwa durch den Brennstoffeinsatz von Gas- oder Ölheizungen. Sie enthalten keine Vorketten oder andere Treibhausgase. Indirekte Emissionen sind insbesondere bei Energieträgern wie Strom und Fernwärme relevant, die andernorts erzeugt und den Haushalten zur Verfügung gestellt werden. Da im Klimaschutzprogramm 2030 eine Abgrenzung der Sektoren nach dem Quellprinzip erfolgt, werden diese Emissionen bilanziell nicht dem Gebäudesektor zugeordnet, sondern dem Sektor Energiewirtschaft. Dem Gebäudesektor werden nur die direkten CO2-Emissionen zugeordnet. Vorgelagerte Emissionen, die bei der Gewinnung, dem Transport und der Umwandlung der Energieträger entstehen (zum Beispiel bei der Erzeugung von Strom und Fernwärme) werden nicht berücksichtigt.

Tabelle: CO₂-Emissionsfaktoren (direkte Emissionen)

nach Energieträgern, in Kilogramm CO₂ je Kilowattstunde

Energieträger CO2-Emissionsfaktor
Erdgas H 0,201
Erdgas L 0,201
Öl 0,266
Schweres Öl 0,293
Braunkohle 0,359
Koks 0,389
Steinkohle 0,345
Flüssiggas 0,236
Fernwärme 0
Strom 0
Holz und Pellets 0

Quelle: Umweltbundesamt.

Die jährlichen CO2-Emissionen pro Quadratmeter je Liegenschaft werden mit der jeweiligen Bedeutung der Gebäudeklasse in der Grundgesamtheit gewichtet, um repräsentative durchschnittliche jährliche CO₂-Emissionen pro Quadratmeter zu ermitteln. Die Gewichtung erfolgt ähnlich wie bei der Berechnung des Heizenergiebedarfs (Kasten 1); die verschiedenen Größenklassen der Gebäude fließen gemäß ihrer Anteile im Mikrozensus als Gewichte in den Durchschnitt ein.

Zuletzt leichter Rückgang beim Energiebedarf

Während im Zeitraum 2003 bis 2015 der Heizenergiebedarf je Quadratmeter beheizter Wohnfläche – klima- und witterungsbereinigt – im Durchschnitt jährlich um knapp zwei Prozent gesunken war, stieg er zwischen 2015 und 2018 durchschnittlich um 2,3 Prozent pro Jahr. Im Jahr 2019 ist der Bedarf im Vergleich zum Vorjahr erstmals wieder gesunken – um 3,2 Prozent – und liegt nun bei 130 Kilowattstunden pro Quadratmeter beheizter Wohnfläche (Abbildung 2).

Weiterhin bestehen große regionale Unterschiede im Heizenergiebedarf. Im Jahr 2019 verbrauchten westdeutsche Haushalte wie im Jahr zuvor sieben Prozent mehr Heizenergie pro Quadratmeter als ostdeutsche Haushalte (Abbildung 3). Am höchsten war der Heizenergiebedarf 2019 in den Regionen Schleswig-Holstein Südwest und Ostfriesland. Am niedrigsten war der Heizenergiebedarf im Mittleren Mecklenburg/Rostock sowie im Allgäu.

Heizenergiepreise für fossile Energien deutlich gestiegen

Die durchschnittlichen abgerechneten Heizenergiepreise für Heizöl- und Erdgas, die Haushalte je Kilowattstunde zahlen, stiegen im Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 5,6 Prozent (Abbildung 4).infoIm Vergleich zu den DIW Wärmemonitoren aus den Vorjahren ergeben sich aufgrund einer Änderung in der Berechnung der Energiepreise im Wärmemonitor 2019 kleine Veränderungen im Niveau der Energiepreise. Dabei zeigten sich jedoch regionale Unterschiede. So legten die Heizenergiepreise in Bremen um elf Prozent zu, während sie vor allem in einigen der neuen Bundesländer lediglich um drei Prozent stiegen. Die mittleren Heizenergiepreise lagen 2019 bei 6,0 Cent je Kilowattstunde. Am höchsten waren sie im Saarland mit 6,7 Cent je Kilowattstunde. In Hamburg hingegen lagen die Preise bei nur 5,5 Cent (Tabelle). Bei einem gesunkenen Heizenergiebedarf von 3,2 Prozent, aber gestiegenen Heizenergiepreisen von 5,6 Prozent, gaben die Mieterinnen und Mieter im Jahr 2019 im Durchschnitt 2,4 Prozent mehr für Raumwärme aus.

Tabelle: Ergebnisse des Wärmemonitors 2019

Name der Raumordnungsregion Nr. Jährlicher Heizenergiebedarf (Kilowattstunden je Quadratmeter beheizter Wohnfläche), Mittelwert Abgerechnete Heizenergiepreise (Eurocent je Kilowattstunde), Median Jährliche Heizausgaben (Euro je Quadratmeter), Mittelwert
2017 2018 20191 2017 2018 20191 2017 2018 20191
Schleswig-Holstein Mitte 101 137,24 135,15 137,46 5,56 5,77 6,13 7,63 7,80 8,43
Schleswig-Holstein Nord 102 133,50 138,92 133,56 5,58 6,00 6,29 7,45 8,34 8,40
Schleswig-Holstein Ost 103 141,31 149,73 142,25 5,21 5,35 5,42 7,36 8,01 7,71
Schleswig-Holstein Süd 104 143,83 144,00 139,38 5,27 5,49 5,90 7,58 7,91 8,23
Schleswig-Holstein Süd-West 105 166,48 165,59 168,53 5,00 5,18 5,37 8,33 8,58 9,06
Hamburg 201 150,72 147,14 138,47 5,13 5,31 5,45 7,74 7,81 7,55
Braunschweig 301 128,26 129,46 125,61 5,65 5,77 6,04 7,24 7,47 7,59
Bremen-Umland 302 149,68 152,51 144,24 5,39 5,49 5,88 8,07 8,37 8,48
Bremerhaven 303 152,07 155,72 148,30 5,46 5,51 5,85 8,30 8,59 8,67
Emsland 304 149,18 157,24 148,81 5,40 5,37 5,60 8,06 8,45 8,33
Göttingen 305 127,29 135,11 129,09 5,53 5,52 5,91 7,04 7,45 7,63
Hamburg-Umland-Süd 306 143,55 143,34 139,77 5,17 5,37 5,83 7,42 7,69 8,15
Hannover 307 129,82 130,71 126,41 5,75 5,81 6,12 7,46 7,59 7,74
Hildesheim 308 134,33 134,58 131,58 5,61 5,74 6,10 7,54 7,73 8,02
Lüneburg 309 144,29 144,10 138,59 5,19 5,28 5,65 7,50 7,61 7,83
Oldenburg 310 153,16 149,25 144,44 5,46 5,36 5,47 8,36 8,00 7,89
Osnabrück 311 132,10 134,96 129,54 5,65 5,62 6,01 7,46 7,58 7,78
Ost-Friesland 312 159,52 160,71 152,69 5,53 5,38 5,67 8,82 8,64 8,65
Südheide 313 146,43 150,37 143,98 5,32 5,55 6,10 7,79 8,35 8,78
Bremen 401 147,51 146,30 141,43 5,40 5,45 6,03 7,97 7,98 8,53
Aachen 501 138,11 144,97 140,31 6,00 6,06 6,26 8,29 8,78 8,78
Arnsberg 502 130,61 135,80 132,47 5,57 5,73 5,97 7,28 7,78 7,90
Bielefeld 503 142,96 145,56 142,46 5,63 5,73 6,12 8,05 8,34 8,71
Bochum/Hagen 504 140,73 145,53 141,86 5,81 5,91 6,22 8,18 8,60 8,83
Bonn 505 145,04 150,33 145,75 5,72 5,87 6,18 8,30 8,83 9,01
Dortmund 506 140,45 143,55 140,85 5,71 5,77 5,95 8,02 8,28 8,39
Duisburg/Essen 507 141,38 145,41 141,27 5,84 5,88 6,13 8,26 8,55 8,66
Düsseldorf 508 145,94 150,63 147,14 5,55 5,64 5,97 8,10 8,49 8,79
Emscher-Lippe 509 134,09 137,82 133,44 6,12 6,17 6,20 8,21 8,50 8,27
Köln 510 140,66 146,23 141,81 5,48 5,54 5,86 7,71 8,10 8,30
Münster 511 132,40 136,08 130,71 5,37 5,42 5,78 7,10 7,37 7,55
Paderborn 512 131,25 133,95 132,97 5,75 5,83 6,20 7,54 7,81 8,25
Siegen 513 139,34 140,73 139,90 5,55 5,75 6,26 7,73 8,09 8,75
Mittelhessen 601 130,29 134,52 130,24 5,63 5,84 6,25 7,34 7,86 8,14
Nordhessen 602 128,65 131,39 129,99 5,63 5,91 6,38 7,24 7,76 8,29
Osthessen 603 116,43 122,09 119,51 5,48 5,67 6,21 6,38 6,92 7,42
Rhein-Main 604 133,05 137,52 133,77 5,50 5,57 5,87 7,32 7,66 7,85
Starkenburg 605 142,11 149,72 144,27 5,67 5,70 6,04 8,06 8,54 8,71
Mittelrhein-Westerwald 701 135,46 140,14 138,06 5,69 5,86 6,19 7,71 8,21 8,55
Rheinhessen-Nahe 702 141,63 144,66 142,29 5,72 5,78 6,17 8,10 8,37 8,78
Rheinpfalz 703 140,01 146,83 141,80 5,71 5,69 5,86 8,00 8,35 8,31
Trier 704 138,13 141,18 136,22 5,70 5,94 6,52 7,88 8,38 8,88
Westpfalz 705 139,53 149,79 141,77 5,77 5,81 6,13 8,05 8,70 8,70
Bodensee-Oberschwaben 801 113,82 121,86 116,68 5,51 5,58 5,85 6,27 6,80 6,83
Donau-Iller (BW) 802 117,61 122,10 120,45 5,59 5,76 6,06 6,58 7,03 7,30
Franken 803 120,98 126,47 125,00 5,53 5,70 6,26 6,69 7,21 7,83
Hochrhein-Bodensee 804 123,96 129,84 124,54 5,61 5,68 6,01 6,96 7,38 7,48
Mittlerer Oberrhein 805 127,29 134,65 129,37 5,66 5,83 6,23 7,20 7,84 8,06
Neckar-Alb 806 120,89 123,52 120,70 5,59 5,83 6,31 6,75 7,21 7,62
Nordschwarzwald 807 115,87 120,24 117,36 5,74 6,00 6,48 6,65 7,21 7,61
Ostwürttemberg 808 126,30 131,57 128,19 5,47 5,75 6,15 6,91 7,56 7,89
Schwarzwald-Baar-Heuberg 809 109,16 114,87 109,92 5,62 5,77 6,10 6,14 6,63 6,71
Stuttgart 810 125,90 130,68 126,59 5,64 5,80 6,18 7,11 7,58 7,82
Südlicher Oberrhein 811 114,10 121,57 114,39 5,67 5,72 6,15 6,47 6,95 7,04
Unterer Neckar 812 131,80 135,33 132,37 5,89 6,06 6,46 7,77 8,20 8,55
Allgäu 901 101,02 108,45 103,53 5,45 5,62 6,23 5,50 6,09 6,45
Augsburg 902 118,76 122,69 119,16 5,19 5,36 5,70 6,17 6,57 6,80
Bayerischer Untermain 903 138,36 138,32 133,58 5,44 5,61 5,93 7,52 7,76 7,92
Donau-Iller (BY) 904 117,80 124,92 120,54 5,43 5,55 6,09 6,39 6,94 7,34
Donau-Wald 905 116,93 120,45 119,15 5,50 5,84 6,46 6,43 7,03 7,70
Industrieregion Mittelfranken 906 124,81 128,39 124,68 5,41 5,60 6,04 6,75 7,20 7,53
Ingolstadt 907 115,20 122,58 116,40 5,48 5,62 6,09 6,31 6,89 7,09
Landshut 908 113,17 116,45 112,17 5,55 5,73 6,24 6,28 6,67 6,99
Main-Rhön 909 124,30 127,03 123,48 5,54 5,76 6,22 6,88 7,31 7,69
München 910 105,45 110,67 106,49 5,19 5,49 5,93 5,48 6,08 6,32
Oberfranken-Ost 911 120,82 122,82 122,08 5,54 5,76 6,26 6,70 7,08 7,64
Oberfranken-West 912 121,88 128,09 123,29 5,61 5,90 6,40 6,83 7,56 7,88
Oberland 913 105,67 113,54 108,68 5,39 5,74 6,24 5,69 6,52 6,78
Oberpfalz-Nord 914 122,20 122,21 120,34 5,61 5,88 6,39 6,85 7,19 7,69
Regensburg 915 117,28 122,69 116,95 5,59 5,84 6,38 6,56 7,16 7,47
Südostoberbayern 916 114,50 116,96 115,37 5,50 5,82 6,47 6,30 6,81 7,47
Westmittelfranken 917 124,83 128,38 123,65 5,55 5,80 6,44 6,93 7,45 7,96
Würzburg 918 123,02 127,38 123,60 5,56 5,70 6,05 6,84 7,26 7,47
Saar 1001 146,76 157,66 145,83 6,10 6,23 6,66 8,95 9,83 9,72
Berlin 1101 135,64 138,84 135,42 5,28 5,44 5,72 7,16 7,56 7,74
Havelland-Fläming 1201 125,84 129,69 128,20 5,38 5,45 5,64 6,77 7,06 7,23
Lausitz-Spreewald 1202 122,89 134,87 131,24 5,69 5,69 5,80 7,00 7,67 7,61
Oderland-Spree 1203 127,42 132,09 126,07 5,56 5,50 5,81 7,09 7,26 7,33
Prignitz-Oberhavel 1204 134,89 140,34 129,56 5,21 5,42 5,55 7,03 7,61 7,19
Uckermark-Barnim 1205 126,42 128,90 133,25 5,78 5,61 5,50 7,30 7,23 7,33
Mecklenburgische Seenplatte 1301 123,80 121,36 117,91 6,21 6,28 6,60 7,69 7,62 7,78
Mittleres Mecklenburg/Rostock 1302 97,61 100,53 98,39 5,33 5,37 5,76 5,20 5,40 5,66
Vorpommern 1303 110,73 114,07 111,67 5,70 5,79 5,93 6,31 6,60 6,62
Westmecklenburg 1304 118,27 117,76 117,35 5,80 5,84 6,10 6,86 6,87 7,16
Oberes Elbtal/Osterzgebirge 1401 112,86 117,26 113,28 5,33 5,34 5,51 6,02 6,26 6,24
Oberlausitz-Niederschlesien 1402 122,73 129,01 120,69 5,54 5,57 5,82 6,79 7,19 7,03
Südsachsen 1403 117,11 120,40 116,61 5,61 5,59 5,75 6,57 6,73 6,70
Westsachsen 1404 112,19 119,10 111,73 5,72 5,78 5,86 6,42 6,89 6,55
Altmark 1501 128,50 139,14 134,35 5,92 6,14 5,81 7,61 8,54 7,80
Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg 1502 128,83 127,56 120,06 5,57 5,66 5,97 7,17 7,22 7,16
Halle (Saale) 1503 124,38 129,42 121,69 5,75 5,89 6,16 7,15 7,62 7,50
Magdeburg 1504 126,02 130,45 129,11 5,94 5,98 6,06 7,49 7,80 7,83
Mittelthüringen 1601 113,96 116,60 112,39 5,43 5,41 5,54 6,18 6,31 6,23
Nordthüringen 1602 116,36 126,06 109,06 5,64 5,82 5,93 6,56 7,33 6,46
Ostthüringen 1603 111,68 120,98 117,85 5,71 5,81 6,05 6,38 7,03 7,13
Südthüringen 1604 121,39 123,99 124,16 5,65 5,70 6,00 6,86 7,06 7,44
Land
Schleswig-Holstein 1 141,4 143,2 140,4 5,37 5,60 5,90 7,60 8,02 8,29
Freie und Hansestadt Hamburg 2 150,7 147,1 138,5 5,13 5,31 5,45 7,74 7,81 7,55
Niedersachsen 3 137,1 139,0 133,8 5,56 5,61 5,94 7,62 7,80 7,95
Freie Hansestadt Bremen 4 147,5 146,3 141,4 5,40 5,45 6,03 7,97 7,98 8,53
Nordrhein-Westfalen 5 140,5 144,9 141,1 5,69 5,76 6,05 7,99 8,35 8,54
Hessen 6 132,8 137,6 133,8 5,56 5,68 6,03 7,39 7,81 8,08
Rheinland-Pfalz 7 138,8 144,2 140,2 5,72 5,80 6,14 7,93 8,37 8,61
Baden-Württemberg 8 122,7 128,1 124,0 5,65 5,81 6,21 6,94 7,44 7,69
Freistaat Bayern 9 115,5 119,8 116,0 5,40 5,64 6,12 6,23 6,76 7,10
Saarland 10 146,8 157,7 145,8 6,10 6,23 6,66 8,95 9,83 9,72
Berlin 11 135,6 138,8 135,4 5,28 5,44 5,72 7,16 7,56 7,74
Brandenburg 12 126,6 132,9 129,4 5,52 5,53 5,68 6,99 7,35 7,35
Mecklenburg-Vorpommern 13 111,4 112,6 110,6 5,71 5,77 6,04 6,37 6,50 6,69
Freistaat Sachsen 14 115,5 120,3 115,1 5,55 5,57 5,72 6,41 6,70 6,58
Sachsen-Anhalt 15 126,1 130,3 125,4 5,81 5,91 6,06 7,32 7,69 7,60
Freistaat Thüringen 16 115,0 120,9 116,1 5,60 5,66 5,86 6,44 6,84 6,80
Deutschland 130,13 134,20 129,96 5,56 5,68 6,00 7,24 7,63 7,80
Neue Länder 123,16 127,43 123,29 5,53 5,60 5,81 6,81 7,14 7,16
Alte Länder 132,24 136,25 131,98 5,57 5,71 6,06 7,37 7,78 8,00

1 Vorläufige Werte. Anmerkungen: klima- und witterungsbereinigt; abgerechnete Heizenergiepreise als gewichtetes Mittel aus Erdgas- und Heizölpreisen. Für einige Regionen haben sich gegenüber der letztjährigen Veröffentlichung größere Veränderungen in den Werten ergeben.

Quelle: ista Deutschland GmbH; eigene Berechnungen.

Im Gegensatz zu den abgerechneten Heizenergiepreisen stagnierten die Verbraucherpreise am Markt für Erdöl und Erdgas im Jahr 2019. Während die Preise für Erdgas stabil blieben,infoMineralölbundesverband (2019): Verbraucherpreise für leichtes Heizöl bei Abnahme von 3 000 Litern, inklusive Mehrwertsteuer (online verfügbar) sowie Eurostat (2019): Energiestatistik - Preise (Neue Methode ab 2007). Erdgas – Abgabe an private Haushalte, Jahresverbrauch 20 Gigajoule bis unter 200 Gigajoule, Cent/kWh, alle Steuern inbegriffen (online verfügbar) sanken die Preise für Heizöl sogar leicht (Abbildung 5). Da Heizöl meist vor dem Winter bevorratet wird, wird sich der sinkende Preis am Markt erst im darauffolgenden Jahr auf die Heizenergiepreise der Haushalte auswirken. Ein hohes Ölangebot und eine durch die Corona-Pandemie stark eingebrochene Nachfrage haben den globalen Ölpreis seit Februar 2020 auf Tiefstände gedrückt, was auch einen dämpfenden Effekt auf die Verbraucherpreise für Heizöl im Jahr 2020 hat.

CO2-Emissionen im Gebäudesektor sinken langsam

Die temperaturbereinigten CO2-Emissionen bei Zwei- und Mehrparteienhäusern gingen im Zeitraum 2010 bis 2019 um 2,6 Prozent zurück – von 26,9 auf 26,2 Kilogramm pro Quadratmeter beheizter Wohnfläche.infoDer Einfluss von Witterung und Klima auf den Energieverbrauch in den abgebildeten Zwei- und Mehrparteienhäusern wird mittels eines so genannten Klimafaktors erfasst, der sowohl die Temperaturverhältnisse als auch die klimatischen Verhältnisse in Deutschland berücksichtigt. Durch die Anwendung des Klimafaktors können die Energiebverbrauchskennwerte und CO2-Emissionen verschiedener Berechnungszeiträume und von Gebäuden in verschiedenen klimatischen Regionen Deutschlands verglichen werden (Kasten 1). Gleichzeitig blieb der temperaturbereinigte Heizenergiebedarf zwischen 2010 und 2019 weitgehend stabil.

Grundsätzlich existieren vier mögliche Ursachen für Veränderungen der CO2-Emissionen durch die Beheizung von Wohngebäuden. Erstens können Temperaturschwankungen, zum Beispiel aufgrund von milden Wintern, dafür sorgen, dass der Heizenergieverbrauch der privaten Haushalte in einzelnen Jahren sinkt. Zweitens hängt der Heizenergiebedarf von der technischen Energieeffizienz eines Gebäudes ab. Diese kann beispielsweise durch energetische Sanierungen oder neue Heizanlagen beeinflusst werden. Drittens können private Haushalte durch Verhaltensanpassungen Energie sparen, wie verändertes Heizen und Lüften. Zuletzt können Wechsel des Heizenergieträgers dazu führen, dass sich die CO2-Emissionen pro verbrauchter Kilowattstunde Heizenergie verändern, beispielsweise wenn alte Ölheizungen durch Wärmepumpen ersetzt werden.

Wärmere Winter begünstigen den Rückgang der CO2- Emissionen

Wird der Einfluss von Witterung und Klima in den Zwei- und Mehrparteienhäusern nicht berücksichtigt, so wird ersichtlich, dass die CO-Emissionen seit 2010 um rund 21 Prozent gesunken sind (Abbildung 6). Sie gingen von 29 Kilogramm pro Quadratmeter beheizter Wohnfläche auf 23 Kilogramm zurück.infoDie Entwicklung der Emissionen der Gebäude, bei denen die Heizenergieabrechnung über ista Deutschland erfolgte, entspricht seit dem Jahr 2010 weitestgehend dem gesamtdeutschen Trend. Vor 2010 lag die Emissionsentwicklung etwas unter dem gesamtdeutschen Trend. Die in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich hohen Temperaturen hatten also offensichtlich einen günstigen Einfluss auf die Entwicklung der CO-EmissioneninfoSteigende Jahrestemperaturen können allerdings den Energieverbrauch durch Kühlung in den Sommermonaten steigen lassen, was hier jedoch nicht betrachtet wurde, da die CO2-Emissionen des Stromverbrauchs dem Energiesektor zugerechnet werden.: So lag die Durchschnittstemperatur in den Wintermonaten zwischen 2003 und 2009 bei 1,0 Grad Celsius. Zwischen 2010 und 2019 lag die Durchschnittstemperatur bei 1,7 Grad Celsius.infoUmweltbundesamt (2020): Trends der Lufttemperatur (online verfügbar). Weitere vorher genannte Einflussfaktoren, wie Effizienzverbesserungen, Verhaltensveränderungen und Brennstoffwechsel, hatten demnach nur einen verhältnismäßig geringen Effekt.

Emissionsreduktion muss in den nächsten Jahren deutlich zunehmen

Trotz der seit 1990 kontinuierlich sinkenden Emissionen im Wohngebäudesektor besteht eine deutliche Differenz zwischen dem prognostizierten Trend und den deutschen Klimazielen für das Jahr 2030. Diese Differenz ist für Wohngebäude größer als beim Gebäudesektor insgesamt (Abbildung 1). Dies weist darauf hin, dass bei Wohngebäuden die Effizienzverbesserungen geringer waren als im Nicht-Wohngebäudebereich.

Um die zulässige jährliche Emissionsmenge im Jahr 2030 einhalten zu können, müssen private Haushalte ihre Emissionen auf unter 50 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente reduzieren (für den gesamten Gebäudesektor liegt das Ziel bei 70 Millionen Tonnen).infoDie zulässige Jahresemissionsmenge im gesamten Gebäudesektor laut Bundes-Klimaschutzgesetz wird im Jahr 2030 bei maximal 70 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten liegen. Wohngebäude machten zwischen 1990 und 2019 im Durchschnitt einen Anteil von 70 Prozent der Gesamtemissionen im Gebäudebereich aus (eigene Berechnung auf Basis der „Trendtabelle Sektoren und vorläufige THG Daten 2019“ des Umweltbundesamts, online verfügbar). Die Emissionen im Wohngebäudebereich dürfen demnach im Jahr 2030 noch maximal 50 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente betragen. Im Jahr 2019 emittierten die privaten Haushalte noch 88 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Es müssen also innerhalb der kommenden zehn Jahre 43 Prozent eingespart werden. Dazu müssen im Wohngebäudesektor enorme Einsparungen im Heizenergieverbrauch sowie Verbesserungen der technischen Energieeffizienz und Energieträgerwechsel hin zu erneuerbaren Energien erfolgen.

Anreize zum Energiesparen durch neue CO2-Bepreisung

In Deutschland wird im Jahr 2021 eine CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme eingeführt.infoVgl. Deutscher Bundestag (2020): Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brenn­stoffemissionshandelsgesetzes, Drucksache 19/19929 (online verfügbar). Zu diesem Zeitpunkt werden Zertifikate zu einem Festpreis von 25 Euro pro Tonne CO2 ausgegeben, der bis zum Jahr 2025 auf 55 Euro pro Tonne CO2 steigen wird. Mit der Einführung des CO2-Preises wird der Preis pro Liter Heizöl im Jahr 2021 um rund 7,25 Cent steigen, der Preis pro Kilowattstunde Erdgas um rund 0,55 Cent (Abbildung 5)infoDie Berechnung basiert auf einem CO2-Faktor von 2,9 Kilogramm CO2 pro Liter Heizöl und 0,22 Kilogramm CO2 pro Kilowattstunde Erdgas (direkte und indirekte Emissionen). – ein Anstieg von rund zehn Prozent im Vergleich zu 2019. Für Heizöl liegt die Erhöhung im Bereich der historischen Schwankungen.

Die Bundesregierung verspricht sich davon, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher bei steigenden Energiepreisen ihren Heizenergieverbrauch senken und die Eigentümer ihre Wohngebäude eher energetisch sanieren oder einen Brennstoffwechsel hin zu erneuerbaren Energien, wie Wärmepumpen und Solarthermie, veranlassen.infoZur Wirkung der CO2-Bepreisung siehe Kap. 5 in Stefan Bach et al. (2019): CO2-Bepreisung im Wärme- und Verkehrssektor: Diskussion von Wirkungen und alternativen Entlastungsoptionen. DIW Politikberatung kompakt 140 (online verfügbar). Gerade Mieterinnen und Mieter haben jedoch in der Regel keinen direkten Einfluss auf die Wärmedämmung der Immobilie oder den Austausch der Heizungsanlage. Vermieter hingegen müssen die Investition in mehr Energieeffizienz tätigen, profitieren jedoch nicht direkt von sinkenden Heizkosten (Mieter-Vermieter-Dilemma).infoVgl. Kenneth Gillingham, Matthew Harding und David Rapson (2012): Split Incentives in Residential Energy Consumption. In: The Energy Journal 33(2), S. 37-62; Bach et al. (2019), a.a.O. Für den Vermieter ergibt sich allerdings ein möglicher Nutzen aus einer erhöhten Vermietbarkeit und Wertsteigerung in Hinblick auf Mehreinnahmen, die nach Amortisation der ursprünglichen Investitionskosten durch die Erhöhung der Kaltmiete erzielt werden können. Vgl. Konstantin A. Kholodilin, Andreas Mense und Claus Michelsen (2016): Marktwert der Energieeffizienz: Deutliche Unterschiede zwischen Miet- und Eigentumswohnungen. DIW Wochenbericht Nr. 28 (online verfügbar). Deswegen ist davon auszugehen, dass die klimapolitischen Ziele alleine durch die CO2-Bepreisung nicht erreicht werden.

Um Mieterinnen und Mietern zudem durch steigende Heizkosten nicht einseitig zu belasten, werden aktuell verschiedene Möglichkeiten diskutiert, wie eine überproportionale Belastung von Haushalten mit niedrigen Einkommen verhindert werden kann. Eine mögliche Lösung ist eine Rückerstattung (eines Teils) der Einnahmen in Form einer Klimaprämie. Diese würde unabhängig vom Einkommen pro Kopf ausgezahlt und würde damit die kleinen und mittleren Einkommen in Summe sogar entlasten.infoJan Stede et al. (2020): Optionen zur Auszahlung einer Pro-Kopf-Klimaprämie für einen sozialverträglichen CO2-Preis. Politikberatung kompakt 155 (online verfügbar).

Energetische Sanierungen nehmen zu, Niveau ist aber immer noch zu niedrig

Die Bauvolumenrechnung des DIW Berlin zeigt, dass die Ausgaben für Modernisierungsmaßnahmen im Wohngebäudebestand zwischen 2010 und 2019 kontinuierlich gestiegen sind – um 40 Prozent von 119 auf 168 Milliarden Euro. Der Anteil der energetischen Sanierungen im gleichen Zeitraum nahm jedoch nur um 13 Prozent von 39 auf 44 Milliarden Euro zu (Abbildung 7) und sank damit von rund einem Drittel auf ein Viertel der Gesamtmaßnahmen im Gebäudebestand.

Die Investitionstätigkeit zur energetischen Sanierung des Wohngebäudebestands ist noch immer auf einem zu niedrigen Niveau, um die Klimaziele 2050 im Gebäudebereich zu erreichen. Im Jahr 2010 plante die Bundesregierung eine Verdoppelung der energetischen Sanierungsrate auf zwei Prozent pro Jahr.infoBundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (2010): Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung (online verfügbar). Doch zuletzt lag die durchschnittliche jährliche energetische Sanierungsrate in Deutschland weiterhin bei nur etwa einem Prozent.infoPuja Singhal und Jan Stede (2019): Wärmemonitor 2018: Steigender Heizenergiebedarf, Sanierungsrate sollte höher sein. DIW Wochenbericht Nr. 36, 619-628 (online verfügbar); Holger Cischinsky und Nikolaus Diefenbach (2018): Datenerhebung Wohngebäudebestand 2016. Institut Wohnen und Umwelt (online verfügbar). Weder das Volumen noch die Rate der energetischen Sanierungsaktivitäten deuten darauf hin, dass die angepeilten Ziele erreicht werden.

Um zusätzliche Anreize für mehr Energieeffizienz zu setzen, existieren auf Bundes- und Länderebene verschiedene Programme, die die Durchführung energieeffizienter Wohnraumsanierungen mit öffentlichen Geldern fördern. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt innerhalb der „Energieeffizient Sanieren“-Programme Investitions- beziehungsweise Tilgungszuschüsse.infoKreditbank für Wiederaufbau (2020): Merkblatt Energieeffizient Sanieren-Kredit (online verfügbar) und Merkblatt Energieeffizient Sanieren-Investitionszuschuss (online verfügbar). Diese wurden zu Beginn des Jahres 2020 deutlich erhöht und betragen nun zwischen 20 und 40 Prozent, je nach erreichtem KfW-Effizienzhausstandard. Es ist abzuwarten, wie stark der Effekt auf die Sanierungsaktivität letztendlich sein wird.

Fazit: CO2-Emissionen sinken nur leicht, bei gleichbleibendem Trend werden Klimaziele verfehlt

Der temperaturbereinigte Heizenergiebedarf in privaten Haushalten in Deutschland sank im Jahr 2019 erstmals wieder um gut drei Prozent, nachdem er zwischen 2015 und 2018 noch gestiegen war. Dennoch liegt der Bedarf im Schnitt immer noch bei 130 Kilowattstunden pro Quadratmeter beheizter Wohnfläche, was einer temperaturbereinigten Jahresemission von 26,2 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter beheizter Wohnfläche entspricht. Im Jahr 2010 lagen die CO2-Emissionen noch bei 26,9 Kilogramm – ein Minus von knapp drei Prozent. Zwar sank ohne Berücksichtigung der Temperaturen die CO2-Menge im gleichen Zeitraum um 21 Prozent. Es ist damit aber ersichtlich, dass der CO2-Rückgang der letzten Dekade zum größten Teil auf wärmere Winter zurückzuführen ist. Doch selbst eine Fortschreibung dieses hohen unbereinigten Werts würde nicht ausreichen, um die Klimaziele 2030 zu erreichen.

Da die Energieeffizienz von Gebäuden eine überaus wichtige Rolle beim Klimaschutz spielt, der Gebäudebestand jedoch aktuell noch weit von Klimaneutralität entfernt ist, ist politisches Handeln dringend erforderlich. Das Bundes-Klimaschutzgesetz, das die zulässigen Jahresemissionsmengen festschreibt, spielt eine zentrale Rolle für den nationalen Klimaschutz. Die geplante Erhöhung der EU-Klimaziele und die „Renovierungswelle“ im Rahmen des Green Deal der EU-Kommission werden möglicherweise weitere Anpassungen auf nationaler Ebene erfordern. Im Zentrum der politischen Aufmerksamkeit sollte dabei – neben der Einführung des CO2-Preises – eine Erhöhung und Verbesserung der Anreize für energetische Sanierungen sowie eine deutliche Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung, wie Wärmepumpen und Solarthermie, stehen.

Bei der CO2-Bepreisung ist darauf zu achten, dass soziale Auswirkungen abgefedert werden. Mieterinnen und Mieter, vor allem jene mit geringen Einkommen, werden durch höhere Energiepreise überproportional belastet und haben kaum Einfluss auf die Energieeffizienz und den Energieträger des Gebäudes. Eine Rückerstattung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Form einer Klimaprämie würde niedrige und mittlere Einkommen entlasten und gleichzeitig die Anreizwirkung von höheren CO2-Preisen beibehalten.infoStede et al. (2020), a.a.O.

Aber nicht nur Mieterinnen und Mieter, sondern auch Gebäudebesitzer, Kreditinstitute und Investoren spielen bei der Sanierung eine wichtige Rolle. Gebäude mit niedrigem Energieverbrauch und einem hohen Anteil erneuerbarer Energien sind gegenüber klimapolitischen Maßnahmen langfristig deutlich resilienter und damit werthaltiger. Bisher spielt das Einpreisen von Klimarisiken, beispielsweise bei der Kreditvergabe, nur eine untergeordnete Rolle. Dies sollte sich künftig ändern, um auch die Gebäudebesitzer stärker in die Pflicht zu nehmen.infoSo soll beispielsweise die EU-Sustainable-Finance-Taxonomie eine gemeinsame Definition für „nachhaltige Investitionen“ in verschiedenen Sektoren schaffen. Im Gebäudebereich unterscheidet sie zwischen Neubau, Sanierung und dem Kauf/Verkauf von Gebäuden. Eine konsequente Anwendung kann Investoren und Kreditinstituten einen besseren Einblick in den energetischen Stand der finanzierten Gebäude ermöglichen.

Franziska Schütze

Stellvertretende Abteilungsleiterin in der Abteilung Klimapolitik



JEL-Classification: R31;Q21;Q40
Keywords: residential buildings, heating energy consumption, heating fuel costs, energy efficiency, CO2 emissions
DOI:
https://doi.org/10.18723/diw_wb:2020-40-1

Frei zugängliche Version: (econstor)
http://hdl.handle.net/10419/226750

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