Direkt zum Inhalt

Beschränkungen der EU-Regionalbeihilfen müssen überdacht werden: Interview

DIW Wochenbericht 42 / 2020, S. 809

Tomaso Duso, Erich Wittenberg

get_appDownload (PDF  80 KB)

get_appGesamtausgabe/ Whole Issue (PDF  7.82 MB)

Herr Duso, den europäischen Regierungen ist es unter bestimmten Bedingungen erlaubt, regionale staatliche Beihilfen zu vergeben. Wofür sind diese gedacht? Prinzipiell ist jede Art von staatlichen Beihilfen vom EU-Vertrag verboten. Trotzdem gibt die Europäische Kommission staatliche Subventionen frei, wenn diese zu einer besser funktionierenden und gerechteren EU beitragen. Das ist besonders der Fall bei regionalen Beihilfen, die darauf zielen, die wirtschaftliche Entwicklung von benachteiligten Gebieten in der EU voranzubringen und die Konvergenz zwischen den europäischen Regionen zu fördern.

Bei staatliche Subventionen besteht eigentlich die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung. Was ist bei der Vergabe von regionalen Beihilfen erlaubt und was nicht? Die Kommission muss eine Balance zwischen den durch die Beihilfen bewirkten wirtschaftlichen Entwicklungen und einer möglichen Wettbewerbsverzerrung finden. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen in den Mitgliedstaaten zu wahren, setzt die EU-Kommission daher Prioritäten. Zum einen bestimmt sie, welche Regionen förderfähig sind und zum anderen, in welcher Höhe Investitionen in diesen Regionen maximal bezuschusst werden dürfen. Die sogenannten „A-Regionen“ sind die am wenigsten entwickelten Regionen in der EU. Denen wird der größte Spielraum für Regionalbeihilfen eingeräumt.

2014 wurde das Regelwerk zur Vergabe von regionalen Beihilfen überarbeitet. Was hat sich geändert? Mit der Reform wurden zwei wichtige Änderungen eingeführt. Zum einen wurden die zulässigen Beihilfen für Großunternehmen in „C-Regionen“ beschränkt – also Regionen, die nur zum Teil unterentwickelt sind. Insbesondere wurde es Großunternehmen in solchen Regionen nicht erlaubt, Beihilfen für die Diversifizierung beziehungsweise Erweiterung bestehender Betriebe zu bekommen. Außerdem wurden die sogenannten Beihilfehöchstgrenzen, also der maximale Anteil der Investitionskosten eines Unternehmens, der durch Subventionen gedeckt werden kann, in vielen Regionen gesenkt.

Welche Auswirkungen hatten diese Einschränkungen? Wir haben festgestellt, dass viele Faktoren die Investitionsentscheidungen von Unternehmen beeinflussen. Jedoch konnten wir auch zeigen, dass die Einführung von strengeren Vorschriften für Regionalbeihilfen die Investitionen reduziert haben. Diese Entwicklung ist ausschließlich bei Großunternehmen zu beobachten. Daher empfiehlt diese Studie, die 2014 eingeführten Beschränkungen für Großunternehmen zu überdenken. Kleine und mittlere Unternehmen reagieren weniger als Großunternehmen auf die Beschneidungen von regionalen Beihilfen. Wir vermuten, dass die Beihilfehöchstgrenzen für lokale, eher kleinere Unternehmen weniger relevant sind - denn sie können es sich nicht leisten, in anderen Regionen zu investieren, obwohl sie weniger gefördert werden.

Was bedeuten Ihre Ergebnisse für das neue gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen? Die Bundesregierung hat Anfang dieses Jahres nicht nur ein neues Fördersystem für strukturschwache Regionen eingerichtet, sie hat im Juli 2020 auch eine Aufstockung der Mittel zur regionalen Wirtschaftsförderung um insgesamt 500 Millionen Euro verabschiedet, um unterentwickelten Regionen bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zu helfen. Unsere Ergebnisse lassen hoffen, dass diese Maßnahmen das Potential haben, Investitionen in strukturschwachen Regionen zu unterstützen. Als Beispiel kann man Tesla nehmen. Dass das Unternehmen entschieden hat, seine neue europäische Gigafactory in Grünheide zu lokalisieren, ist sicherlich auch auf die Subventionen zurückzuführen, die das Land Brandenburg bereitgestellt hat.

Das Gespräch führte Erich Wittenberg.

O-Ton von Tomaso Duso
Beschränkungen der EU-Regionalbeihilfen müssen überdacht werden - Interview mit Tomaso Duso

Tomaso Duso

Abteilungsleiter in der Abteilung Unternehmen und Märkte

keyboard_arrow_up