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Erhöhung des Renteneintrittsalters für Frauen: Mehr Beschäftigung, aber höheres sozialpolitisches Risiko

DIW Wochenbericht 14 / 2019, S. 239-247

Johannes Geyer, Peter Haan, Anna Hammerschmid, Clara Welteke

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  • Die Abschaffung der Frauenrente hat die Erwerbsquote der betroffenen Frauen um acht Prozentpunkte erhöht
  • Beinahe in gleichem Umfang ist aber auch die Zahl der Arbeitslosen und Nichterwerbstätigen unter den betroffenen Frauen gestiegen
  • Keine aktive Änderung des Erwerbszustandes: Erwerbstätige Frauen arbeiten länger – insbesondere jene mit einem hohen Bildungsabschluss
  • Für nichterwerbstätige und arbeitslose Frauen verlängert sich dagegen nur die Zeit bis zum Renteneintritt ohne Chance auf Wiederbeschäftigung
  • Künftige Reformen sollten deshalb stärker auf Wiedereingliederung fokussieren

„Ein Großteil der erwerbstätigen Frauen bleibt länger erwerbstätig. So gesehen ist die Reform ein Erfolg. Aber für die nicht erwerbstätigen Frauen verlängert sich bloß ihre prekäre Lage.“ Johannes Geyer, Studienautor

Im Jahr 1999 wurde die sogenannte „Altersrente für Frauen“ für die Jahrgänge ab 1952 abgeschafft. Dadurch erhöhte sich das frühestmögliche Renteneintrittsalter für viele Frauen schlagartig von 60 auf 63 Jahre. In der vorliegenden Studie werden anhand von Daten der deutschen Rentenversicherung und des Mikrozensus die Arbeitsmarkteffekte der Reform untersucht. Die Analysen zeigen im Durchschnitt positive Beschäftigungseffekte: Die Erwerbsquote der betroffenen Frauen steigt insgesamt um rund acht Prozentpunkte. Allerdings steigen auch Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit im selben Ausmaß. Der Beschäftigungseffekt geht vor allem darauf zurück, dass erwerbstätige Frauen länger arbeiten. Arbeitslose oder nichterwerbstätige Frauen wechseln durch die Erhöhung des Renteneintrittsalters kaum in Beschäftigung. Die Beschäftigungseffekte fallen für Frauen ohne hohe Bildung geringer aus. Der Wiedereingliederung von Arbeitslosen und Nichterwerbstätigen muss daher bei der künftigen Ausgestaltung der Altersgrenzen eine höhere Bedeutung zukommen. In diesem Zusammenhang sollte auch verstärkt in die Weiterbildung von älteren Menschen investiert werden.

Der demographische Wandel führt in Deutschland zu einer steigenden Belastung der öffentlichen Finanzen, insbesondere für die im Umlageverfahren finanzierten Systeme der sozialen Sicherung. Eine Entlastung in diesem Bereich kann zum Beispiel durch die Verlängerung des Erwerbslebens erreicht werden. Daher wurden in den letzten drei Jahrzehnten umfassende Reformen durchgeführt, die den vorgezogenen Rentenzugang entweder finanziell unattraktiver gestaltet oder ihn komplett abgeschafft haben. Allerdings hängt die entlastende Wirkung solcher Reformen entscheidend davon ab, ob die Menschen auch länger arbeiten können und wollen.

Im Zuge des Rentenreformgesetzes 1999 wurde die „Altersrente für Frauen“ für die Geburtsjahrgänge ab 1952 abgeschafft. Diese spezielle Altersrente hatte es Frauen, die bestimmte versicherungsrechtliche Kriterien erfüllten, ermöglicht, bereits mit 60 Jahren eine Altersrente zu beziehen. Um für diese Rente anspruchsberechtigt zu sein, mussten Frauen im Laufe ihres Lebens mindestens 15 Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein und nach ihrem 40. Geburtstag mehr als zehn Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben.infoUngefähr 60 Prozent aller Frauen in der gesetzlichen Rentenversicherung qualifizierten sich für diese Rentenart.

Im Folgenden wird auf Basis zweier StudieninfoDie im Folgenden dargestellten Ergebnisse basieren auf den Studien Johannes Geyer und Clara Welteke (2017): Closing Routes to Retirement: How Do People Respond?, DIW Discussion Paper 1653 (Online verfügbar, abgerufen am 29.03.2019. Dies gilt auch für alle anderen Online-Quellen dieses Berichts, sofern nicht anders vermerkt.) (im Erscheinen beim Journal of Human Resources unter dem Titel “Closing routes to retirement for women: how do they respond?”) und Johannes Geyer et al. (2018): Labor Market and Distributional Effects of an Increase in the Retirement Age, DIW Discussion Paper 1741 (online verfügbar). Die Untersuchungen wurden durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (Förderlinie: „IKT 2020 – Forschung und Innovation”, Förderkennzeichen: 16SV7585, Projekt LONGLIVES) im Rahmen von JPI MYBL, durch DFG (Projekt HA5526/4-2) und das Forschungsnetzwerk für Alterssicherung (FNA) unterstützt. untersucht, welche Auswirkungen die Rentenreform von 1999 auf die Erwerbstätigkeit von Frauen hat. Die Altersrente für Frauen war nach der Regelaltersrente die häufigste Form des Rentenzugangs für Frauen. 2011 entfielen rund ein Drittel aller Versichertenrenten auf die Altersrente für Frauen (Abbildung 1).infoBezogen auf die Altersrenten beträgt ihr Anteil sogar gut 40 Prozent (Deutsche Rentenversicherung Bund (2018): Rentenversicherung in Zeitreihen, DRV-Schriften Band 22 (Oktober 2018)). Durch die Abschaffung dieser Rentenart verschiebt sich das frühestmögliche Renteneintrittsalter für die meisten Frauen auf 63 Jahre, das Mindestalter für die Rente für langjährig Versicherte.infoNeben der Altersrente für Frauen wurde auch die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit für die Jahrgänge ab 1952 abgeschafft. Hier lag das Mindestalter allerdings bereits bei 63 Jahren. Die einzige Altersrente, die einen Rentenzugang vor dem Alter 63 ermöglicht, ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Dieser Wochenbericht beantwortet die Fragen, ob die Anhebung des frühestmöglichen Renteneintrittsalters eine geeignete Politikmaßnahme zur Erhöhung der Erwerbstätigkeit älterer Arbeitnehmerinnen sein kann und inwiefern diese Reform zu einem verstärkten Wechsel in Arbeitslosigkeit, Nichterwerbstätigkeit oder Erwerbsminderung führt. Darüber hinaus wird gezeigt, wie sich diese Arbeitsmarkteffekte zwischen verschiedenen Gruppen unterscheiden.

Erwerbsaustritt und Rentenzugang finden später statt

Die Auswirkungen der Reform lassen sich durch den direkten Vergleich von Erwerbsquoten und Rentenzugangsverhalten der Geburtskohorten 1951 und 1952 zeigen (Abbildung 2). In beiden Kohorten sinkt die Erwerbstätigkeit mit dem Alter. Sie liegt allerdings für die Kohorte 1952 bis zum Alter von 60 Jahren um gut drei Prozentpunkte höher als in der Kohorte 1951. Mit 60 Jahren sinkt die Erwerbsquote in der Kohorte 1951 von 35,5 Prozent auf 30,3 Prozent. In der Kohorte 1952 zeigt sich kein derartiger Effekt. Die Erwerbsquote bleibt stabil bei 39,1 beziehungsweise 39,2 Prozent im Monat vor und nach Erreichen der Altersgrenze von 60 Jahren. Spiegelbildlich verändert sich auch der Anteil der Frauen, die sich in diesem Alter in Rente befinden. In der Kohorte 1952 steigt ihr Anteil bis zum Alter von 60 Jahren auf gut acht Prozent. Dabei handelt es sich um Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, die auch vor dem Erreichen der Altersgrenze für eine Altersrente in Anspruch genommen werden können.infoIn den Daten wurden Frauen ausgeschlossen, die die Altersrente wegen Schwerbehinderung in Anspruch nehmen. Deswegen gibt es in der Abbildung 2 keine Übergänge in Altersrente vor 62 in der Kohorte 1952. Die Abschläge für eine Altersrente wegen Schwerbehinderung betragen für beide Kohorten maximal 10,8 Prozent der Bruttorente und liegen damit unter den Abschlägen für die Altersrente für Frauen von maximal 18 Prozent. Damit ist es für alle Frauen, die zwischen einer Altersrente wegen Schwerbehinderung und der Altersrente für Frauen wählen können, die Rente wegen Schwerbehinderung attraktiver. Die Abschaffung der Altersrente für Frauen hat also die Anreize, eine Altersrente wegen Schwerbehinderung in Anspruch zu nehmen, nicht berührt. Gleichzeitig wurden jedoch die Altersgrenzen dieser Rente für die Kohorte 1952 leicht erhöht. Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente wegen Schwerbehinderung liegt für Personen, die vor 1952 geboren wurden, bei 63 Jahren, mit Abschlägen ist der vorzeitige Bezug dieser Rente ab dem Alter 60 möglich. Für 1952 geborene Frauen steigen diese beiden Altersgrenzen sukzessive auf 60,5 beziehungsweise 63,5 Jahre an. Für die folgenden Jahrgänge steigen die beiden Altersgrenzen weiter an und erreichen mit dem Jahrgang 1964 62 beziehungsweise 65 Jahre. Nach der Abschaffung der Rente für Frauen zeigt sich, konsistent mit unseren Annahmen, kein Ausweichen in die Altersrente wegen Schwerbehinderung: Der Anteil von Frauen, die eine Altersrente wegen Schwerbehinderung in Anspruch nehmen, lag in den Jahren 2011 bis 2014 bei sieben bis acht Prozent aller Rentenzugänge von Frauen (Deutsche Rentenversicherung (2018), a.a.O.). An der Altersgrenze 63 steigt der Anteil der verrenteten Frauen sprunghaft von gut 13 auf über 35 Prozent. In der Kohorte 1951 steigt diese Quote unmittelbar mit Erreichen der Altersgrenze 60 von knapp acht auf 21 Prozent und dann kontinuierlich bis einen Monat vor Erreichen der Altersgrenze 63 von knapp 33 auf fast 38 Prozent. Nach dem Erreichen der Altersgrenze 63 zeigt sich weiterhin eine relativ konstante Differenz in den Erwerbsquoten (2,6 Prozentpunkte) und dem Anteil der Frauen in Altersrente (1,3 Prozentpunkte) zwischen den Kohorten.

Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit steigen ebenfalls

Die Effekte der Abschaffung der Frauenrente zeigen sich deutlich sowohl hinsichtlich Arbeitslosigkeit als auch Nichterwerbstätigkeit.infoDie Residualkategorie „Nichterwerbstätigkeit“ beinhaltet alle Frauen, die weder erwerbstätig, geringfügig beschäftigt, arbeitslos noch in Rente sind. In dieser Kategorie überwiegen Frauen, die sich ganz vom Arbeitsmarkt zurückgezogen haben. Allerdings können wir mit den Daten der Rentenversicherung nicht alle erwerbstätigen Frauen identifizieren. Deswegen enthält diese Gruppe potenziell auch Frauen, die Beamte oder Selbständige sind, wenn sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der Rente für Frauen erfüllen. Aufgrund dieser Restriktion dürfte diese Gruppe allerdings klein sein. Zudem leistet ein Teil dieser Frauen informelle Pflegedienste. Die Arbeitslosigkeit liegt in beiden Kohorten mit 60 Jahren bei rund acht Prozent. In der Kohorte 1951 sinkt dieser Anteil mit Erreichen der Altersgrenze 60 um gut zwei Prozentpunkte auf unter sechs Prozent. In der Kohorte 1952 geht die Arbeitslosigkeit nicht zurück, sondern steigt bis zum Alter von 63 leicht an. Nach Erreichen der Altersgrenze 63 ist die Arbeitslosigkeit in beiden Kohorten wieder auf einem ähnlichen Niveau und geht mit steigendem Alter weiter zurück (Abbildung 3).

Gleiches gilt für Nichterwerbstätigkeit: Für Frauen, die 1951 geboren wurden, nimmt die Nichterwerbstätigkeit ab 60 deutlich ab; für Frauen der Kohorte 1952 steigt die Nichterwerbstätigkeit kontinuierlich an und reduziert sich erst ab 63 Jahren.

Kaum Effekte auf die Erwerbsminderungsrente

Bei der Erwerbsminderungsrente zeigt sich ein anderes Muster, das aber den Einfluss der Reform ebenfalls deutlich widerspiegelt. Der Anteil von Frauen in Erwerbsminderungsrente steigt in beiden Kohorten mit dem Alter parallel an. Er liegt etwas höher in der Kohorte 1952. Mit Erreichen der Altersgrenze von 60 Jahren bleibt er in der Kohorte 1951 bei gut sieben Prozent konstant, in der Kohorte 1952 steigt der Anteil weiter an und erreicht mit 63 Jahren ein Niveau von gut zehn Prozent. Bemerkenswert daran ist nicht so sehr, dass der Anteil von Frauen in Erwerbsminderungsrente in der Kohorte 1952 weiter ansteigt. Das konnte man erwarten, da nun die alternative Möglichkeit der Frauenrente mit 60 wegfällt. Bemerkenswert ist, dass es nach dem Alter von 60 Jahren zu keinem sprunghaften Anstieg im Zugang zur Erwerbsminderungsrente kommt. Mit anderen Worten: Eine starke Ausweichreaktion in die Erwerbsminderungsrente ist nicht zu beobachten.

Schätzung der kausalen Arbeitsmarkteffekte

Um den reinen Reformeffekt von möglichen anderen Unterschieden zwischen den beiden Kohorten zu isolieren, wurde ein ökonometrisches Modell entwickelt, das die Unterschiede im Rentenrecht zwischen den beiden Jahrgängen nutzt (Kasten). Danach zeigt eine Schätzung der kausalen Effekte, dass der Anteil der verrenteten Frauen im Alter zwischen 60 und 62 Jahren durch die Reform um rund 14 Prozentpunkte gesunken ist.infoDieser Durchschnittswert bezieht sich auch auf Frauen, die die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der Frauenrente nicht erfüllen. Berücksichtigt man, dass nur rund 60 Prozent der Frauen einer Kohorte diese Voraussetzungen mitbringen, lässt sich der Effekt für die betroffenen Frauen abschätzen. Dieses ist deutlich größer und liegt bei gut 23 Prozentpunkten. Dieser Rückgang setzt sich zusammen aus einer Zunahme der Erwerbsquote um rund acht Prozentpunkte, einem Anstieg der Arbeitslosenquote von gut drei Prozentpunkten und einer jeweils um zwei Prozentpunkte höheren Quote von Frauen in Erwerbsminderungsrente und in Nichterwerbstätigkeit – wobei diese letzteren Effekte statistisch nicht signifikant sind (Tabelle 1).

Tabelle 1: Schätzung des Reformeffektes

Erwerbstätigkeit Rente Arbeitslosigkeit Erwerbsminderungsrente Nichterwerbstätigkeit
Reformeffekt (Kohorte 1952) 0,079*** −0,140*** 0,032*** 0,02 0,02
(−0,017) (−0,0218) (−0,0068) (−0,0177) (−0,0196)
Beobachtungen 7023 7023 7023 7023 7023
Durchschnitt in der Kohorte 1951 0,226 0,170 0,065 0,080 0,380

Anmerkungen: Schätzung eines linearen Regression-Discontinuity Modells. Robuste Standardfehler in Klammern, *** p<0.01, ** p<0.05, * p<0.1. In den Regressionen wird auch für einen kohortenspezifischen Trend, Kinder, Region und das letzte erzielte Erwerbseinkommen kontrolliert. Der Status Rente enthält neben den Altersrenten auch die Erwerbsminderungsrente. Das Sample besteht aus Frauen im Alter zwischen 60 und 62 Jahren. Frauen, die die Rente wegen Schwerbehinderung in Anspruch nehmen, wurden aus dem Sample ausgeschlossen.

Quelle: VSKT 2016 (FDZ-RV), Berechnungen des DIW Berlin

Die Ergebnisse basieren auf zwei unterschiedlichen Datengrundlagen. Für die Hauptergebnisse zum Rentenzugangsverhalten und zum Erwerbsstatus werden die vom Forschungsdatenzentrum der Rentenversicherung (FDZ-RV) bereitgestellten Daten der Versicherungskontenstichprobe (VSKT) aus dem Jahr 2016 genutzt. Die VSKT wird aus den Versicherungskonten der Rentenversicherung gezogen. Sie enthält umfassende Informationen zur Versicherungsbiografie der Personen. Die Kohorten 1951 und 1952 können bis zur Vollendung ihres 64. Lebensjahres gemeinsam beobachtet und verglichen werden.infoEine ausführliche Beschreibung der Daten findet sich in Ralf K. Himmelreicher und Michael Stegmann (2008): New Possibilities for Socio-Economic Research through Longitudinal Data from the Research Data Centre of the German Federal Pension Insurance (FDZ-RV). Schmollers Jahrbuch, 128(4):647–660.

Die VSKT enthält keine Informationen zum Haushaltskontext der Personen. Um den Effekt der Abschaffung der Rente für Frauen nach Haushaltsmerkmalen zu differenzieren, werden deswegen Daten aus dem Mikrozensus benötigt.infoQuelle: Forschungsdatenzentrum (FDZ) der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Mikrozensus, 2011-2015. Der Mikrozensus ist eine jährliche Befragung von rund 370000 Haushalten und 830000 Personen und entspricht ungefähr einem Prozent der Bevölkerung. Im Gegensatz zur VSKT enthält der Mikrozensus allerdings keine Längsschnittinformationen zu den Personen.

Methode

Die Abschaffung der Rente für Frauen kann als quasi-natürliches Experiment interpretiert werden und erlaubt eine Schätzung der kausalen Arbeitsmarkt- und Verteilungseffekte. Vereinfacht ausgedrückt verändert die Reform die Rahmenbedingungen des Rentenzugangs für Frauen, die im Durchschnitt nichts anderes unterscheidet als ihr Geburtsjahr. In der empirischen Wirtschaftsforschung spricht man dementsprechend von einer Diskontinuität, die es ermöglicht, den kausalen Effekt der Reform zu identifizieren. Umgesetzt wird dieser Ansatz als Regression:


yi=α+βDi+γ0f(zi-c)+γ1Dif(zi-c)+Xi 'δ+ϵi

wobei yi den Erwerbsstatus bezeichnet, Di eine Indikatorvariable für die Kohorte 1952 ist und der Parameter β den Reformeffekt misst. Der Geburtsmonat zi geht in das Modell als Differenz zum Zeitpunkt Januar 1952 ein und misst somit den Abstand zur ersten betroffenen Geburtskohorte (in Monaten). Xi‘ enthält zusätzliche Kontrollvariablen, die sich je nach verwendetem Datensatz und Spezifikation unterscheiden können.

Die Beschäftigungseffekte der Abschaffung der Frauenrente hängen auch mit der konjunkturellen Lage zusammen. Die Umsetzung der Reform fällt in die Zeit eines boomenden Arbeitsmarktes, deswegen sind die Beschäftigungseffekte relativ hoch. In einer anderen konjunkturellen Situation wäre mit stärkeren Effekten auf die Arbeitslosigkeit und die Nichterwerbstätigkeit zu rechnen.

Keine aktiven Übergänge in Arbeitslosigkeit oder Beschäftigung

Die bisherigen Ergebnisse haben gezeigt, dass der Aufschub des Renteneintritts je zur Hälfte auf Erwerbstätigkeit und auf Nichterwerbstätigkeit oder Arbeitslosigkeit zurückgeht. Daraus ergibt sich die Frage, ob sich die Veränderungen der Quoten durch eine aktive Veränderung des Erwerbsverhaltens erklären lassen. Abbildung 4 zeigt für Frauen der Kohorte 1952, die einen Monat vor Erreichen der Altersgrenze von 60 Jahren noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren oder einen Minijob hatten, den Erwerbstatus im Alter von 60 bis 63. Dieses Bild beschreibt also Übergänge aus Erwerbstätigkeit in andere Erwerbszustände von Frauen, die nicht mehr die Frauenrente in Anspruch nehmen konnten. Wie zu erwarten, ist daher der Anteil der Übergänge in Rente zwischen 60 und 63 Jahren mit einem Prozent gering. Der größte Teil der Frauen (89 Prozent) bleibt auch nach dem 60. Lebensjahr beschäftigt, Übergänge in Arbeitslosigkeit oder Nichterwerbstätigkeit spielen mit insgesamt neun Prozent keine wesentliche Rolle. Das Bild kehrt sich um, wenn man die Übergänge von Frauen, die einen Monat vor Erreichen der Altersgrenze von 60 Jahren arbeitslos oder nichterwerbstätig waren, betrachtet. Bei diesen Frauen ist die Wahrscheinlichkeit, nichterwerbstätig zu bleiben, mit 94 Prozent sehr hoch; Übergänge aus der Nichterwerbstätigkeit in die Beschäftigung sind sehr selten.

Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit steigen stärker bei Frauen ohne hohen Bildungsabschluss

Der Bildungsabschluss der betroffenen Frauen spielt eine wichtige Rolle für die Beschäftigungswirkungen der Rentenreform. Abbildung 5 zeigt, wie die relativen Beschäftigungswirkungen (Substitutionseffekte) des aufgeschobenen Renteneintritts in verschiedenen Gruppen von Frauen ausfallen.infoDiese und die folgenden Analysen basieren nicht auf den Daten der Rentenversicherung, sondern auf den Daten des Mikrozensus (2011-2015). Daher unterscheiden sich die Schätzwerte leicht von den Auswertungen in Tabelle 1. Die Punktschätzer unterscheiden sich aber nicht wesentlich zwischen den Analysen, insbesondere können dieselben qualitativen Aussagen abgeleitet werden. Siehe Fußnote 2. Für alle Gruppen geht die Wahrscheinlichkeit der Verrentung stark zurück. Allerdings unterscheiden sich die Größenordnungen. Um die Effekte vergleichbar darzustellen, zeigen wir im Folgenden, wie sich der Rückgang der Verrentungswahrscheinlichkeit auf einen Anstieg von Erwerbstätigkeit, ArbeitslosigkeitinfoHier definiert als Nichterwerbstätigkeit mit Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II. und NichterwerbstätigkeitinfoHier definiert als Nichterwerbstätigkeit ohne Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II. verteilt.

Insbesondere in der Gruppe der Frauen mit hohem Bildungsabschluss nimmt die Erwerbstätigkeit zu: Der Rückgang der Verrentung wird zu mehr als 70 Prozent durch einen Anstieg der Beschäftigung ausgeglichen. Der Anstieg von Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit fällt mit neun beziehungsweise 18 Prozent deutlich geringer aus. Für Frauen ohne einen hohen Bildungsabschluss sieht das Bild anders aus: Der relative Anstieg in Beschäftigung fällt mit knapp 50 Prozent deutlich niedriger und der Anstieg in Arbeitslosigkeit mit elf Prozent beziehungsweise Nichterwerbstätigkeit mit knapp 40 Prozent entsprechend höher aus als bei Frauen mit hohem Bildungsabschluss.

Ein hohes Partnereinkommen reduziert den Beschäftigungseffekt

Die Auswirkungen der Rentenreform unterscheiden sich auch im Haushaltskontext. Die relativen Beschäftigungseffekte von alleinstehenden Frauen und Frauen, die in einer Partnerschaft leben, sind zunächst mit etwa 50 Prozent (Frauen in Partnerschaft) und 58 Prozent (alleinstehende Frauen) ziemlich ähnlich. Allerdings ist der relative Anstieg der Arbeitslosigkeit für alleinstehende Frauen mit 23 Prozent mehr als drei Mal so hoch wie für Frauen mit Partner. Für letztere steigt in erster Line die Nichterwerbstätigkeit an (43 Prozent versus 19 Prozent bei alleinstehenden Frauen). Dieses unterschiedliche Verhalten kann vermutlich dadurch erklärt werden, dass Frauen in Partnerschaft durch ihren Partner finanziell abgesichert sind und andere Erwerbsmuster aufweisen als alleinstehende Frauen. Der Anspruch auf Versicherungsleistungen (Arbeitslosengeld) besteht häufig nicht, weil diese Frauen in geringerem Ausmaß erwerbstätig sind, und das Haushaltseinkommen fällt zu hoch aus, als dass das bedarfsgeprüfte Arbeitslosengeld II in Anspruch genommen werden könnte.

Die Bedeutung des Haushaltseinkommens für die Auswirkung der Rentenreform wird durch die separate Auswertung für Frauen nach dem Einkommen ihres Partners unterstrichen. Für Frauen, deren Partner ein geringes EinkommeninfoNettoeinkommen des Partners im letzten Monat bis 1400 Euro. hat, steigt die Beschäftigung relativ zum Rentenrückgang um 61 Prozent, die Arbeitslosigkeit um zwölf Prozent und Nichterwerbstätigkeit um 27 Prozent. Für Frauen mit hohem Partnereinkommen dreht sich das Bild um. Lediglich 37 Prozent des Rückgangs in Verrentung resultiert in Beschäftigung, nur ein Prozent entfällt auf Arbeitslosigkeit, aber über 60 Prozent auf Nichterwerbstätigkeit.

Bilanz der Rentenreform: Positive, aber heterogene Beschäftigungseffekte mit sozialpolitischen Risiken

Die Abschaffung der Altersrente für Frauen ist eine der größten Rentenreformen der vergangenen Jahrzehnte. Bemerkenswert an der Reform ist die abrupte Gestaltung der Umsetzung. Dadurch hat sich das früheste Rentenzugangsalter für die Mehrheit der Frauen, die nach dem 31.12.1951 geboren wurde, um drei Jahre erhöht. Zum Vergleich: Die Anhebung der Regelaltersgrenze um zwei Jahre von 65 auf 67 Jahre begann mit dem Jahrgang 1949, wird aber erst mit dem Jahrgang 1964 voll umgesetzt sein. Auch im internationalen Vergleich findet sich kaum ein Land, das eine so starke Erhöhung des Rentenzugangsalters in so kurzer Zeit umgesetzt hat.

Die abrupte Abschaffung hat zum Anstieg des Renteneintrittsalters von Frauen und einer Ausweitung der Erwerbstätigkeit von älteren Frauen beigetragen. Sie hat ebenfalls die finanzielle Situation der Rentenversicherung verbessert, da ein relevanter Anteil der Altersrenten von Frauen hinausgeschoben wurde. Insofern hat die Reform ein wichtiges Ziel erreicht. Ein wesentlicher Faktor für dieses positive Ergebnis war die Entwicklung des Arbeitsmarktes zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Reform. Sie fällt in eine Zeit eines boomenden Arbeitsmarktes, deswegen schätzen wir relativ hohe positive Beschäftigungseffekte. Das war zum Zeitpunkt der Abschaffung der Rente für Frauen 1999 allerdings noch nicht absehbar. Ein weiterer positiver Befund ist ebenfalls bemerkenswert. In den 1990er und 2000er Jahren ging dem Renteneintritt oftmals eine relativ ausgedehnte Phase des Bezugs von Arbeitslosengeld voraus.infoDeutlich wird dieses Phänomen bei der Einführung von Abschlägen für die Rente für Frauen, siehe Barbara Engels, Johannes Geyer and Peter Haan (2017). Pension incentives and early retirement. Labor Economics 47, 216-231. Dieses Muster ist verschwunden, und wir beobachten kaum Ausweichreaktionen von beschäftigten Frauen in Arbeitslosigkeit oder Nichterwerbstätigkeit. Das kann auch mit Reformen der Institutionen und mit einem veränderten Verhalten der Unternehmen zusammenhängen, die heute Frühverrentung weniger stark als Instrument der Personalanpassung nutzen oder nutzen können als früher.

Selbst bei guter Konjunktur bestehen jedoch auch sozialpolitische Gefahren. Im späteren Erwerbsalter haben abhängig Beschäftigte zwar eine relativ hohe Jobsicherheit, aber einmal arbeitslos geworden, sind die Wiederbeschäftigungschancen sehr gering. Das zeigt sich auch in den Ergebnissen: Die von der Reform betroffenen Frauen bleiben in erster Linie in ihrem jeweiligen Erwerbsstatus, das heißt, arbeitslose Frauen bleiben arbeitslos, und beschäftigte Frauen verlängern die Beschäftigung. Das gleiche gilt für die unterschiedlichen Effekte nach Bildung, die einen stärkeren Anstieg in der Beschäftigung für Frauen mit hoher Bildung zeigen.

Es wird daher deutlich, dass die Rentenreform die ökonomischen Unterschiede zwischen den betroffenen Frauen tendenziell verstärkt. So kann sich eine Schere zwischen „erfolgreichen“ und „nicht erfolgreichen“ Altersübergängen auftun. Die finanziellen Auswirkungen können zum Teil über das Einkommen des Partners oder staatliche Leistungen, wie das Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II, abgesichert werden. Jedoch steigt für Menschen, die vor dem Renteneintritt länger in Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit verbleiben, das Risiko für Altersarmut, da sie nur geringe weitere Rentenansprüche erwerben. Der Wiedereingliederung älterer Nichterwerbstätiger muss daher bei der künftigen Ausgestaltung der Altersgrenzen eine höhere Bedeutung zukommen. In diesem Zusammenhang sollte auch verstärkt in die Weiterbildung älterer Menschen investiert werden.

Johannes Geyer

Stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung Staat

Peter Haan

Abteilungsleiter in der Abteilung Staat



JEL-Classification: J14;J18;J22;J26
Keywords: retirement age, early retirement, regression discontinuity, pension reform, unemployment, labor supply, disability pension
DOI:
https://doi.org/10.18723/diw_wb:2019-14-1

Frei zugängliche Version: (econstor)
http://hdl.handle.net/10419/195151

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