DIW Wochenbericht 47 / 2020, S. 878
get_appDownload (PDF 80 KB)
get_appGesamtausgabe/ Whole Issue (PDF 2.96 MB)
Zwei Millionen Menschen in Deutschland haben sich bis zum 10. November für das Pilotprojekt Grundeinkommen beworben. Die Resonanz übertraf sowohl die Erwartungen der Initiatoren als auch der Forschenden, die die Studie begleiten und die Ergebnisse evaluieren. Der große Andrang hat offenbart, wie viele Menschen auf ein Grundeinkommen hoffen oder angewiesen sind, das an keine Bedingung geknüpft ist.
Die Corona-Pandemie hat in den vergangenen Monaten wie ein soziales Brennglas gewirkt und das Interesse an Alternativen unseres bestehenden Systems der sozialen Sicherung erhöht. Denn trotz des in Deutschland bestehenden Netzes sozialer Sicherung machten viele Erwerbstätige, Honorarkräfte und (Solo-)Selbständige, die jenseits des Systems sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung tätig sind, in der Pandemie die Erfahrung, dass sie plötzlich auf Grundsicherung angewiesen sind.
Vor diesem Hintergrund wurde Ende Oktober auch im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags ein Vorschlag behandelt, der für die Einführung eines befristeten Grundeinkommens während der Corona-Pandemie eintrat. Zwar liegen das abschließende Protokoll sowie mögliche Empfehlungen des Petitionsausschusses noch nicht vor, aber die Debatte machte einiges schon deutlich: Neben der Finanzierung sind noch zu viele ganz praktische Fragen völlig ungeklärt. Daher sind wir in einer Krisensituation vermutlich besser beraten, die Zugänge zu bereits bestehenden Grundsicherungsleistungen zu erleichtern und deren bürokratische Hürden abzusenken, statt ein ganz neues System ungeprüft und überstürzt einzuführen.
Genau in diese Richtung zielt auch die Anfang November beschlossene Verlängerung eines vereinfachten Zugangs zu den Grundsicherungssystemen. Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil spricht von einer „massiven Vereinfachung“, mit der sichergestellt werden soll, dass Menschen schnell und unbürokratisch Grundsicherung zum Lebensunterhalt ausgezahlt werden kann. Zwar ist die Verlängerung bis Ende März ein Schritt in die richtige Richtung, aber wieso folgte man nicht gleich einer Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung bis zum 31. Dezember 2021?
Die befristete bedingungsärmere Grundsicherung mit dem Aussetzen von Sanktionen, der vereinfachten Vermögensprüfung wie auch der vollen Erstattung von Wohnkosten bietet bereits gegenwärtig, aber vor allem bei einer Ausweitung der Befristung die einmalige Chance eines „natürlichen Experiments“. Die gerade eingeübten bürokratieärmeren Verfahren – sowohl in der Gruppe der Alt- als auch der Neukunden – können nun vergleichend empirisch ermittelt und evaluiert werden. Ergänzen ließe sich diese Evaluierung auch um Erkenntnisse zum Missbrauch, wenn man den nicht auszuschließenden Missbrauch der befristeten Regelungen mit früheren Erfahrungen vergleicht. Sollte eine unabhängige forschungsbasierte Evaluierung der bedingungsärmeren Grundsicherung zu dem Ergebnis kommen, dass die Regelungen im Saldo von Kosten und Nutzen die überlegene Alternative darstellen, sollten sie auch rasch entfristet und die Grundsicherung auf Dauer massiv vereinfacht werden.
Zudem werden wir Wirkungen bedingungslos gewährter Geldzahlungen im Pilotprojekt Grundeinkommen wissenschaftlich evaluieren. Mit dem Ende der Anmeldefrist in der vergangenen Woche startet nun der Auswahlprozess. Jetzt gilt es, eine optimale Zielgruppe von zunächst 20000 Personen auszuwählen, aus denen nach einer Basisbefragung die finale Untersuchungsgruppe von 1500 Personen zusammengestellt wird. Von denen werden per Zufall 122 Erwachsene für drei Jahre monatlich ein bedingungsloses Grundeinkommen von 1200 Euro beziehen. Die übrigen knapp 1400 Personen werden als Vergleichsgruppe ebenfalls Teil des sozialwissenschaftlichen Feldexperiments sein. In etwa zwei Jahren können erste Zwischenergebnisse zu den Wirkungen eines bedingungslosen Grundeinkommens präsentiert werden. Bis dahin sollten auch Ergebnisse zu einem vereinfachten Bezug von Grundsicherung vorliegen. Welches System wir dann auch irgendwann einführen oder weiterentwickeln: Wir sollten es stets auf einer umfassend geprüften wissenschaftlichen Grundlage tun.
Themen: Verteilung, Ungleichheit
DOI:
https://doi.org/10.18723/diw_wb:2020-47-3
Frei zugängliche Version: (econstor)
http://hdl.handle.net/10419/226772