Direkt zum Inhalt

Mehr „Würde im Alter“? Der Teufel steckt im Detail: Kommentar

DIW Wochenbericht 50 / 2020, S. 970

Peter Haan, Johannes Geyer

get_appDownload (PDF  139 KB)

get_appGesamtausgabe/ Whole Issue (PDF  4.87 MB)

Im Corona-Jahr 2020 ist es in der Rentendiskussion vordergründig ruhig geworden. Doch hinter den Kulissen sind die Überlegungen offenbar vorangekommen. Etwa in der CDU: In der Öffentlichkeit kursiert ein Entwurf, der nicht weniger als eine grundlegende Umstrukturierung der Rentenversicherung vorsieht. Unter der Überschrift „Würde im Alter“ wird unter anderem vorgeschlagen, dass die gesetzliche Rentenversicherung künftig automatisch den Anspruch auf weitere Sozialleistungen prüft.

Das könnte theoretisch verschiedene Probleme lösen: Die Anzahl der älteren Menschen, die einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen und wird dies vermutlich auch in den kommenden Jahren tun. Ein zentrales Problem bei der Grundsicherung im Alter ist die hohe Rate der Nicht-Inanspruchnahme, die zur sogenannten verdeckten Altersarmut führt. Etwa 50 bis 70 Prozent der Anspruchsberechtigten beantragen die Leistung wohl nicht, obwohl sie einen Anspruch hätten.

Der CDU-Entwurf verspricht hier Abhilfe: Die Rentenversicherung soll künftig in Zusammenarbeit mit Sozialbehörden und Finanzämtern prüfen, ob ein Anspruch auf weitere Sozialleistungen besteht und diese dann auszahlen. Das klingt erst einmal einleuchtend und wünschenswert. Doch der Teufel steckt wie so oft im Detail. Die Grundsicherung ist eine individuelle Leistung, die vom Bruttobedarf und dem anrechenbaren Einkommen und Vermögen der leistungsberechtigten Person sowie des Partners oder der Partnerin abhängt. Neben dem Regelbedarf und den Aufwendungen für Unterkunft gibt es eine Reihe von Mehrbedarfszuschlägen für unterschiedliche Sachverhalte – etwa für Schwerbehinderte, aber auch für Personen mit dezentraler Warmwasserversorgung. Der Anspruch, den individuellen Bedarf zu decken, wirft also die Frage auf, wie dieser Bedarf allein durch die Behörden festgestellt werden kann.

Die Einkommensprüfung erscheint da zunächst einfacher. Die meisten regelmäßigen Einkommen sollten den Behörden bekannt sein, aber: Was ist mit privaten Transfers oder den Einkommen der Partnerin oder des Partners? Würden die Kontobewegungen vorausschauend geprüft? Und dann ist da schließlich noch die Vermögensprüfung. Über das Vermögen liegen kaum Daten vor, so dass eine automatisierte Prüfung nicht möglich ist.

Diese knappe und noch unvollständige Zusammenfassung des Problemfelds verdeutlicht bereits, dass der Grundsicherungsanspruch nicht automatisiert und digital geprüft werden kann. Was hier als Schwäche erscheint, ist jedoch eigentlich eine Stärke. Man kann über die Höhen der Regelbedarfe streiten, aber dass hier der individuelle Bedarf und nicht ein pauschalisierter Betrag der Bedürftigkeit zum Maßstab gemacht wird, ist ein wichtiges Element des Sozialstaats.

Was sind also die Alternativen, um dem Problem der verschämten Armut besser zu begegnen? Auf der Ebene der Grundsicherung bleibt es wohl dabei, dass bessere Informationen und Kommunikation den Menschen zeigen können, dass die Grundsicherung ein Recht ist, das ihnen zusteht und für dessen Inanspruchnahme sie sich nicht schämen müssen. Doch das Problem kann auch auf anderem Wege angegangen werden: Mit der Grundrente wurde ein erster Schritt in diese Richtung getan. Die Grundrente enthält eine automatische Einkommensprüfung, hebt die Rentenansprüche an und verzichtet auf die Ermittlung des Bedarfs und eine Vermögensprüfung. In ihrer jetzigen Ausgestaltung ist die Grundrente zu restriktiv, um Altersarmut wirkungsvoll zu reduzieren. Aber eine Erweiterung könnte ein Lösungsweg sein. In Österreich existiert mit der Ausgleichszulage hierzu ein etabliertes Modell. Personen mit niedrigen Anwartschaften und geringem sonstigen Einkommen erhalten eine echte Grundabsicherung. Das würde bei einer entsprechenden Höhe das Risiko eines Alterseinkommens unterhalb der Grundsicherung deutlich senken. Wer dennoch darunter fällt, den würde weiterhin das bewährte System der Grundsicherung auffangen. Der Personenkreis wäre dann aber wesentlich kleiner und könnte durch lokale Behörden wesentlich gezielter adressiert werden.

Johannes Geyer

Stellvertretender Abteilungsleiter in der Abteilung Staat

Peter Haan

Abteilungsleiter in der Abteilung Staat

keyboard_arrow_up